---
name: abmahnung-patentverletzung-verteidigung
description: "Verteidigt gegen Patentabmahnungen: Fristen, Unterlassungserklärung, Registerstand, Anspruchsfassung, Nichtverletzung, Rechtsbestand, Vorbenutzungsrecht, Schutzschrift, Vergleich und Mandantenkommunikation."
---

# Patentabmahnung verteidigen

## Sofortscan

1. Frist und Zustellung.
2. Absender, Vertreter, Schutzrecht, Anspruchsfassung, Territory.
3. Geforderte Erklärung: Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung, Rückruf, Vernichtung, Kostenerstattung.
4. Produktbezug und konkrete Verletzungsbehauptung.
5. Eilrisiko: einstweilige Verfügung, Messe, Launch, Lieferstopp.

## Verteidigungslinien

- Schutzrecht nicht in Kraft oder falsche Anspruchsfassung.
- Produkt verwirklicht ein Merkmal nicht.
- Äquivalenz greift nicht.
- Rechtsbestand zweifelhaft.
- Vorbenutzungsrecht oder Lizenz.
- Erschöpfung oder Lieferketteneinwand.
- Unterlassungserklärung zu weit, Vertragsstrafe zu riskant, Konzern-/Lieferkettenumfang unklar.
- Vergleich, Standstill, Design-around oder negative Feststellung.

## Output

- Fristen- und Sofortmaßnahmenplan.
- Claim Chart Verteidigung.
- Redline-Risiken der Unterlassungserklärung.
- Mandantenmail mit Entscheidungsoptionen.
- Entwurf Antwortschreiben an Gegenseite.

## Regel

Nie empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Immer Umfang, Vertragsstrafe, Anerkenntniswirkung, Auskunft und Rückruf isoliert prüfen.

## Anker-Normen und Doktrinen
- **§ 9 PatG:** Allein- und Mitbenutzungsrecht; Verletzungstatbestand.
- **§ 14 PatG / Art. 69 EPÜ + Protokoll:** Schutzbereich richtet sich nach den Patentansprüchen; Beschreibung und Zeichnungen sind heranzuziehen.
- **§ 139 PatG:** Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch (Schadensersatz dreistufig: konkret, Lizenzanalogie, Gewinnabschöpfung).
- **§ 140a PatG:** Vernichtung; **§ 140b PatG:** Auskunftsanspruch.
- **§ 12 PatG:** Vorbenutzungsrecht -- inländische ernsthafte Benutzung vor Prioritätstag schützt vor Verletzung.
- **Äquivalenzdoktrin** (BGH, Schneidmesser-Linie, vgl. ständige Rspr.): drei Schritte (gleiche Wirkung, Auffindbarkeit, Gleichwertigkeit im Schutzbereich).
- **Erschöpfung:** rechtmäßig in den EWR in Verkehr gebrachte Erzeugnisse.
- **FRAND-Pflichten bei SEP:** EuGH Huawei/ZTE, C-170/13, Urt. v. 16.07.2015.

## Schutzschrift
- Hinterlegung im Zentralen Schutzschriftenregister `schutzschriftenregister.de`; spätestens vor Antragstellung der eV; sechs Monate Gültigkeit.
