---
name: abmahnung-vergleich-wipo
description: "Abmahnung oder Vergleich bei Domainnamen-Streit und WIPO-Schiedsverfahren vorbereiten: UDRP WIPO-Schiedsregeln § 14 MarkenG Markenrecht. Prüfraster: Domain-Name Verwechsl..."
---

# Abmahnung oder Vergleich bei Domainnamen-Streit und WIPO-Schiedsverfahren vorbereiten


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: die im Fachgebiet einschlägigen Verfahrens-, materiellen und Anmeldefristen vorab markieren und nicht aus Modellwissen finalisieren (insbesondere Widerspruch 1 Monat, Klage 1 Monat, Verjährung §§ 195, 199 BGB / spezialgesetzlich).
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Abmahnung oder Vergleich bei Domainnamen-Streit und WIPO-Schiedsverfahren vorbereiten. UDRP WIPO-Schiedsregeln § 14 MarkenG Markenrecht. Prüfraster: Domain-Name Verwechslungsgefahr Boese-Glauben-Registrierung Schiedsstellenzuständigkeit Transferantrag. Output: WIPO-Beschwerde oder Verteidigung Vergleichsangebot. Abgrenzung: nicht für Markenrecht vor EUIPO oder DPMA.

### Abmahnungs-Vergleich / WIPO-Mediation im gewerblichen Rechtsschutz

## Triage zu Beginn — klaere vor Bearbeitung

1. Mandantenrolle: **Abmahner** (aktiv, Anspruch durchsetzen) oder **Abgemahnter** (reaktiv, Unterlassungserklaerungs-Wirkung begrenzen)?
2. Verletzungs-Art: Marke (§ 14 MarkenG), Design (§ 38 DesignG), UWG (§§ 3 ff. UWG), UrhG (§§ 97 ff. UrhG), Patent (§§ 139 ff. PatG)?
3. Ist die Abmahnung **formal wirksam**? Fehlen: Abmahner-Legitimation, Verletztendarlegung, Bezifferung Streitwert, Fristen-Setzen → ggf. Zurueckweisung ohne Unterlassungserklaerung.
4. Liegt Verdacht auf **Missbrauch** vor (§ 8c UWG)? Serienabmahner, auffaellige Streitwerthoehe, kostentreibende Vertragsstrafe ohne Interesse?
5. Besteht **Internationaler Bezug** → WIPO Mediation erwaegen?
6. Was ist die **BATNA** beider Seiten? Prozesskosten, Erfolgswahrscheinlichkeit, Zeitrahmen?

## Rechtlicher Rahmen

- **§ 8 UWG** — Unterlassungsanspruch
- **§ 8c UWG** — Rechtsmissbrauch bei Abmahnung
- **§ 13 Abs. 3 UWG** — Aufwendungsersatz Abmahnkostenersatz
- **§ 12 Abs. 1 UWG** — Dringlichkeits-Selbstwiderlegung bei einstweiliger Verfuegung
- **§ 14 MarkenG** — Markenverletzung
- **§ 97a UrhG** — Abmahnung im Urheberrecht
- **§§ 339-345 BGB** — Vertragsstrafe
- **WIPO Mediation Rules** / **WIPO Arbitration Rules** (2021)
- **§ 1066 ZPO** — Vollstreckbarkeit Schiedsspruch

## Zentrale Rechtsprechung

- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

## Paragrafenkette bei Reaktion auf Abmahnung

§ 14 MarkenG / § 3 UWG → § 8 UWG (Unterlassungsanspruch) → § 13 Abs. 3 UWG (Kostenerstattung) → §§ 339-345 BGB (Vertragsstrafe) → § 8c UWG (Missbrauch prüfen) → ggf. § 12 UWG (einstweilige Verfuegung bei Scheitern)

## ADR-Pfade

### Pfad 1 — Modifizierte Unterlassungserklaerung

- Statt der vom Abmahner vorgelegten UE eine eigene entwerfen
- Anti-Hammer-Klausel: "nur bei rechtskraeftiger Feststellung der Pflichtverletzung faellt Vertragsstrafe an"
- Reduzierte Vertragsstrafe (typisch 1.000-5.000 EUR statt Hamburger Brauch)
- Schreibvorlage: s. Output-Template unten

### Pfad 2 — Vergleichs-Verhandlung mit Vertragsstrafe-Vereinbarung

- Gegenseitige Konzession
- Lizenzanaloger Schadensersatz (5-15 % auf Umsatz je nach Branche)
- Inverkehrbringen-Rueckkauf, Vernichtungs-Klausel
- Gegenseitige Erledigung gegen Zahlung einer Vergleichssumme

### Pfad 3 — WIPO Mediation (international)

- Bei Marken-/Patentstreit mit Auslandsbezug
- Neutrale Mediatoren WIPO Geneva
- Kostenguenstiger als Klage in mehreren Ländern
- 60-90 Tage Verfahren, vertraulich

### Pfad 4 — WIPO Arbitration

- Endgueltige Entscheidung
- Vollstreckbar nach New Yorker Uebereinkommen
- Bei Lizenz-Streit, Technologie-Transfer

### Pfad 5 — Klage / einstweilige Verfuegung

- Bei haerter Position oder Beweisproblemen
- § 12 UWG einstweilige Verfuegung — Selbstwiderlegungsfrist beachten (max. 4 Wochen Kenntnis)
- Erbieten Sicherheitsleistung bei Eilverfahren

## Schritt-für-Schritt-Workflow

```
Schritt 1: Abmahnung formal pruefen
 → Aktivlegitimation des Abmahnenden (§ 8 Abs. 3 UWG)?
 → Verletzungshandlung konkret bezeichnet?
 → Frist gesetzt (ueblicherweise 7-14 Tage)?
 → Streitwertangabe vorhanden?
 → Wenn Formmangel: Zurueckweisung ohne UE erwaegen

Schritt 2: Missbrauchspruefung § 8c UWG
 → Serienabmahner bekannt?
 → Eigeninteresse des Abmahnenden erkennbar?
 → Kosten unverhältnismässig hoch?
 → Wenn Missbrauch: Gegenabmahnung/Negativ-Feststellungsklage

Schritt 3: Verletzungspruefung
 → Tatsachlich Verletzung des Schutzrechts?
 → Ja: UE erwaegen (ggf. modifiziert)
 → Nein: Zurueckweisung mit Begruendung

Schritt 4: Vergleichsstrategie festlegen
 → Modifizierte UE oder volle Anerkennung?
 → Lizenzanaloger Schadensersatz verhandeln?
 → WIPO-Mediation bei internationalem Bezug?

Schritt 5: Reaktion fristgerecht versenden
 → Schriftlich, per Fax oder E-Mail (Empfangsbekenntnis!)
 → Modifizierte UE mit Anti-Hammer-Klausel

Schritt 6: Bei Scheitern
 → einstweilige Verfuegung nach § 12 UWG (Abmahner)
 → Negative Feststellungsklage (Abgemahnter)
```

## Output-Template Modifizierte Unterlassungserklaerung

**Adressat:** Abmahnender/Gegenseite — Tonfall sachlich-juristisch

```
MODIFIZIERTE UNTERLASSUNGSERKLAERUNG

[NAME MANDANT], [ADRESSE]
— im Folgenden "Erklaerungsgebende" —

an:
[NAME ABMAHNER], [ADRESSE]
— im Folgenden "Erklaerungsempfaengerin" —

Betr.: Ihre Abmahnung vom [DATUM], Az. [AKTENZEICHEN]

Die Erklaerungsgebende gibt die folgende modifizierte Unterlassungserklaerung ab:

§ 1 Unterlassungsverpflichtung
Die Erklaerungsgebende verpflichtet sich, es zu unterlassen, [VERLETZUNGSHANDLUNG
GENAUE BESCHREIBUNG] zu begehen, sofern die vorliegend behauptete Verletzung
rechtskraeftig festgestellt ist.

§ 2 Vertragsstrafe
Fuer jeden Fall schuldhafter Zuwiderhandlung nach rechtskraeftiger Feststellung
der Pflichtverletzung verpflichtet sich die Erklaerungsgebende zur Zahlung einer
Vertragsstrafe in Hoehe von [BETRAG] EUR (Anti-Hammer-Klausel: die Vertragsstrafe
ist nur faellig, wenn die Verletzung rechtskraeftig festgestellt ist).

§ 3 Kosten
Ueber die Kostenuebernahme wird gesondert verhandelt.

[ORT, DATUM]
[UNTERSCHRIFT]
[NAME, KANZLEI]
```

## Output-Template Vergleichsangebot

**Adressat:** Abmahnender/Gegenseite — Tonfall sachlich-verhandelnd

```
VERGLEICHSANGEBOT

[KANZLEI], [DATUM]

Ihre Abmahnung vom [DATUM] — unser Zeichen: [AZ]

Sehr geehrte Frau/Herr [NAME],

ohne Praejudiz und unter dem Vorbehalt des Widerrufs unterbreiten wir folgendes
Vergleichsangebot:

1. [MANDANT] zahlt an [ABMAHNER] einen Gesamtbetrag von [BETRAG] EUR zur
 endgueltigen Erledigung aller Ansprueche aus der Verletzungshandlung
 [KURZBESCHREIBUNG].

2. [MANDANT] gibt die modifizierte Unterlassungserklaerung gem. beigefuegtem
 Entwurf ab.

3. Mit Zahlung und UE-Abgabe sind saemtliche wechselseitigen Ansprueche aus
 dem zugrundeliegenden Sachverhalt erledigt.

Dieses Angebot gilt bis [DATUM, ueblicherweise 5 Werktage].

Mit freundlichen Gruessen
[KANZLEI / NAME]
```

## Vertiefung: Vertragsstrafe und Schadensersatz

| Berechnungsmethode | Formel | Nachweis |
|--------------------|--------|----------|
| Lizenzanaloge | Uebliche Lizenzrate x Umsatz mit verletzenden Produkten | Preislisten, Branchenueblichkeit |
| Verletzergewinn | Tatsaechlicher Gewinn des Verletzers | Auskunftsklage § 19 MarkenG |
| Einmaliger Pauschbetrag | Nach Billigkeit, haeufig 5.000-50.000 EUR | Gerichtliche Schaetzung § 287 ZPO |
| Vertragsstrafe | Vereinbarter Betrag je Verstoß | Unterlassungserklaerung |
