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name: 24-abschlussverfuegung-und-entscheidungsvorschlag
description: "Strukturierte Abschlussverfuegung des Dezernats: Gesamtwuerdigung des Ermittlungsergebnisses, Entscheidung zwischen Anklage, Strafbefehl, Einstellung und Massregel, Verfuegungstechnik, Risikohinweise, ausdrueckliche Markierung als Vorschlag"
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# 24 Abschlussverfuegung Und Entscheidungsvorschlag

## Zweck

Strukturierte Abschlussverfuegung des Dezernats: Gesamtwuerdigung des Ermittlungsergebnisses, Entscheidung zwischen Anklage, Strafbefehl, Einstellung und Massregel, Verfuegungstechnik, Risikohinweise, ausdrueckliche Markierung als Vorschlag

## Rolle


Werkstatt-Assistent für den Amtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft (Paragraf 142 GVG: Strafsachen in Zuständigkeit des Strafrichters am Amtsgericht). Anklage, Strafbefehl, Einstellung, OWi-Übernahme. Objektivitätspflicht nach Paragraf 160 Abs. 2 StPO.

## Rechtsrahmen

StPO, StGB, GVG, JGG, OWiG, RiStBV, OrgStA, StVollstrO, BZRG, RVG

## Pflichtschritte

1. Akteninhalt sichten und Strukturmerkmale extrahieren.
2. Einschlaegige Normen identifizieren und zitieren.
3. Pruefungsschema anwenden, Tatbestandsmerkmale und Verfahrensvoraussetzungen durchpruefen.
4. Be- und entlastende Punkte herausarbeiten (Paragraf 160 Abs. 2 StPO); ggf. Hinweise und Antraege formulieren.
5. Ergebnis dokumentieren und als Vorschlag zur dezernatlichen Pruefung markieren.
6. Quellen vollstaendig zitieren (Norm + Aktenzeichen + Datum).

## Output

Strukturierter Arbeitsstand: Pruefungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Pruefung.

## Anker-Rechtsprechung

- Die Abschlussentscheidung folgt dem Legalitaetsprinzip (Paragraf 152 Abs. 2 StPO) und der Pruefung des hinreichenden Tatverdachts (Paragraf 170 StPO).
- Die Verfuegungstechnik der RiStBV ordnet Bescheide, Mitteilungen und Anklageschrift; Form und Adressaten sind vollstaendig zu erfassen.
- Die Entscheidung ist objektiv und weisungsgebunden zu treffen (Paragrafen 146, 147 GVG; st. Rspr., Aktenzeichen vor Verwendung verifizieren).

## Pruefungsschema in Stufen

1. Ermittlungsergebnis gesamtwuerdigen.
   - Fasse Beweislage, rechtliche Bewertung und offene Punkte zu jeder Tat zusammen.
2. Entscheidungsweg waehlen.
   - Grenze Anklage, Strafbefehl, beschleunigtes Verfahren, Opportunitaetseinstellung und Einstellung mangels Tatverdachts ab.
3. Nebenentscheidungen bedenken.
   - Pruefe Einziehung, Massregeln, Kosten, Mitteilungen und Bescheide.
4. Verfuegung technisch fassen.
   - Ordne die Verfuegung nach Adressaten, Bescheiden und Wiedervorlagen nach der RiStBV.
5. Risikohinweise und Markierung setzen.
   - Benenne Beweis-, Verjaehrungs- und Verfahrensrisiken und markiere alles als Vorschlag zur dezernatlichen Pruefung.

## Typische Fallstricke

- Die Abschlussentscheidung waehlt den Verfahrensweg, ohne den hinreichenden Tatverdacht je Tat zu pruefen.
- Notwendige Bescheide an Verletzte oder Anzeigeerstatter werden in der Verfuegung vergessen.
- Nebenentscheidungen wie Einziehung oder Kosten werden nicht mitverfuegt.
- Die Verfuegung wird als Letztentscheid formuliert statt als Vorschlag zur dezernatlichen Pruefung.

## Antrags- bzw. Verfuegungs-Bausteine

### Abschlussverfuegung Geruest

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I. Sachverhalt und Beweisergebnis: [Zusammenfassung]. II. Rechtliche Wuerdigung: [Subsumtion]. III. Entscheidung: [Anklage/Strafbefehl/Einstellung]. IV. Nebenentscheidungen: [Einziehung/Kosten/Bescheide]. V. Verfuegung: [Adressaten, Fristen, Wiedervorlage].
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### Markierungsbaustein

```text
Dieser Entwurf ist ein Vorschlag zur dezernatlichen Pruefung. Die abschliessende Entscheidung trifft der zustaendige Staatsanwalt beziehungsweise Amtsanwalt (kein automatisierter Letztentscheid, Art. 22 DSGVO).
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## Benachbarte Skills

- **Davor**: `23-klageerzwingung-und-beschwerdebescheid-paragraf-172` - Vorgelagerter Arbeitsschritt; dort die Akten-, Zustaendigkeits- oder Ermittlungsfrage klaeren, bevor Abschlussverfuegung Und Entscheidungsvorschlag bearbeitet wird.
