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name: actio-institoria-prokuristenhaftung
description: "Actio institoria: Klage gegen den Geschäftsherrn (dominus) für Verbindlichkeiten aus Handlungen seines institor (Prokuristen). Skill behandelt die Voraussetzungen und die Sonderfaelle bei Sklaven und Familienangehoerigen als institor. Liefert Quellenmatrix."
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# Rom 125 Actio Institoria Prokuristenhaftung

## Quellenanker

- **D. 14.3.1 (Ulpian)** — actio institoria: Geschäftsherr haftet voll für Verträge des Ladenleiters (institor)
- **D. 14.3.5.11** — Begrenzung durch praepositio: nur Geschäfte im Rahmen der Anstellung
- **D. 14.3.11.2** — öffentlicher Aushang (proscriptio) kann Haftung begrenzen

## Kernregeln

Die actio institoria lässt den Prinzipal unbeschränkt für Verträge haften, die sein institor (Laden-/Betriebsleiter, oft Sklave oder Haussohn) im Rahmen der praepositio (Anstellung für einen Geschäftskreis) schließt. Die praepositio wirkt wie eine kundgemachte Vollmacht: Was der institor innerhalb des Aufgabenkreises vereinbart, bindet den Geschäftsherrn; Beschränkungen wirken nur bei deutlicher proscriptio am Geschäftslokal. Rom erreicht so Stellvertretungswirkung ohne Stellvertretungsdogmatik — über die Haftungszurechnung im Handelsverkehr.

## Moderne Parallele

Direkter Vorläufer der handelsrechtlichen Vollmachten: Prokura §§ 48 ff. HGB (unbeschränkbar im Außenverhältnis — wie die praepositio!), Handlungsvollmacht § 54 HGB, Ladenvollmacht § 56 HGB. Die Rechtsscheinlogik (Kundmachung bindet) ist identisch.

## Typische Fehler

Die institoria nicht als 'Stellvertretung' bezeichnen — der institor verpflichtete sich (wenn frei) auch selbst; der Verkehr bekam einen ZUSÄTZLICHEN Schuldner, keinen ersetzten.

## Arbeitsweise

1. Quellen zuerst: einschlägige Stellen (Gaius, Digesten, Codex) mit Inskription benennen; Rekonstruktionsgrad und Interpolationsverdacht offenlegen.
2. Epochen trennen: vorklassisch — klassisch — justinianisch — Rezeption; nichts rückprojizieren.
3. Funktional vergleichen: erst die römische Funktion, dann die heutige Norm mit gleicher Aufgabe; Unterschiede ausdrücklich benennen.
4. Für Klausur/Lehre: Institutionensystem (personae — res — actiones) als Gliederungsraster nutzen; lateinische Begriffe beim ersten Auftreten übersetzen.
