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name: actio-pauliana-voraussetzungen
description: "Actio Pauliana — Voraussetzungen und Beweisrecht im Detail. Skill vertieft die Beweislastfragen bei consilium fraudis Wissensanrechnung und Indizienlehre Pflichten des Gläubigers und Mitwirkung des Dritten. Behandelt die Sondervorschriften für Vermögensverschleierung waehrend laufender Vollstre"
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# Rom 116 Actio Pauliana Voraussetzungen Und Beweisrecht

## Beweislast

- Gläubiger traegt die Beweislast für:
 - eventus damni
 - consilium fraudis des Schuldners
 - scientia oder conscientia des Dritten (bei entgeltlich)

## Indizienbeweis

- Verkauf zu marktnotorisch zu niedrigem Preis: Indiz für scientia.
- Verkauf unter Freunden in zeitlicher Naehe zur Insolvenz.
- Verschwiegene Geschäfte über Mittelsmaenner.

## Vermutungen

- Bei Verfuegungen an Familienangehoerige greifen verstaerkte Indizien (vergleichbar modernen AnfG-Vorschriften zu nahestehenden Personen).
- D. 42.8.10.16 (Ulpian) zum Anscheinsbeweis bei Schenkung an Verwandte.

## Sondervorschriften

- Verschleierung waehrend laufender Vollstreckung: erleichterte Beweisfuehrung.
- Geschäftspartner als Reflexbeteiligter.

## Vergleich zu modernem Recht

- Beweisrecht / Pflicht zum substanziierten Bestreiten: § 138 Abs. 2 ZPO; freie Beweiswuerdigung § 286 ZPO. (Die fruehere Erwaehnung von § 133 und § 138 II BGB war hier falsch: § 133 BGB ist Auslegung der Willenserklaerung, § 138 II BGB ist Wucher — nicht Beweisrecht.)
- Anfechtungsrecht: AnfG § 3 Abs. 2: Vermutung der scientia bei nahestehenden Personen.
- Insolvenzanfechtung: InsO § 133 Abs. 1 Satz 2: Vermutung der Kenntnis bei drohender Zahlungsunfaehigkeit.

## Prüfraster

1. Welche Tatbestaende müssen bewiesen werden?
2. Welche Indizien stehen zur Verfuegung?
3. Greifen Vermutungen?
4. Welcher Quellenanker (D. 42.8)?
