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name: actio-tributoria-handelssklave-sondervermoegen
description: "Actio tributoria: Klage gegen den dominus für Verbindlichkeiten aus Handelsgeschaeften seines Sklaven (servus negotiator) der mit peculium und Wissen des dominus Handel trieb. Skill behandelt das Verhältnis zu actio de peculio und actio institoria. Liefert Quellenmatrix im Römisches Recht."
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# Rom 132 Actio Tributoria Handelssklave Sondervermoegen

## Quellenanker

- **D. 14.4.1 pr. (Ulpian)** — actio tributoria: Sondervermögen (merx peculiaris) wird quotal unter Gläubigern verteilt
- **D. 14.4.5.19** — Gewaltherr konkurriert nur quotal — anders als bei der actio de peculio
- **D. 14.4.7.1** — Verteilung durch den Gewalthaber selbst; bei dolus die tributoria

## Kernregeln

Wirtschaftet ein Gewaltunterworfener mit Wissen des Herrn mit einer merx peculiaris (Handelsvermögen aus dem peculium), wird dieses bei Insolvenz quotal unter den Geschäftsgläubigern verteilt — und der Gewalthaber konkurriert mit eigenen Forderungen nur ANTEILIG (anders als bei der actio de peculio, wo er vorab abziehen darf). Die Verteilung nimmt der Herr selbst vor; verteilt er unredlich, gibt die actio tributoria den Gläubigern die Differenzklage. Funktional: ein Mini-Insolvenzverfahren über ein kaufmännisches Sondervermögen mit Gleichbehandlungsgrundsatz.

## Moderne Parallele

Strukturvorläufer der par condicio creditorum (§ 1 InsO, quotale Befriedigung) und der Spartrennung von Sondervermögen; die Schlechterstellung des Insiders (Herr nur quotal) klingt im Nachrang der Gesellschafterdarlehen § 39 I Nr. 5 InsO nach.

## Typische Fehler

Tributoria und de peculio nicht verwechseln: peculio = Haftung bis zur peculium-Höhe mit Vorabzug des Herrn; tributoria = quotale Verteilung der merx OHNE Herrenprivileg — der Gläubiger wählt die günstigere.

## Arbeitsweise

1. Quellen zuerst: einschlägige Stellen (Gaius, Digesten, Codex) mit Inskription benennen; Rekonstruktionsgrad und Interpolationsverdacht offenlegen.
2. Epochen trennen: vorklassisch — klassisch — justinianisch — Rezeption; nichts rückprojizieren.
3. Funktional vergleichen: erst die römische Funktion, dann die heutige Norm mit gleicher Aufgabe; Unterschiede ausdrücklich benennen.
4. Für Klausur/Lehre: Institutionensystem (personae — res — actiones) als Gliederungsraster nutzen; lateinische Begriffe beim ersten Auftreten übersetzen.
