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name: 25-adhaesionsverfahren-paragraf-403
description: "Adhaesionsantrag des Verletzten im Strafverfahren (Paragrafen 403 bis 406c StPO), Pruefung der Zulaessigkeit und Eignung zur Mitverhandlung, Abtrennung nach Paragraf 406 Abs. 1 Satz 6 StPO, Schnittstelle zum Opferschutz und zur Verfahrensoekonomie"
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# 25 Adhaesionsverfahren Paragraf 403

## Zweck

Adhaesionsantrag des Verletzten im Strafverfahren (Paragrafen 403 bis 406c StPO), Pruefung der Zulaessigkeit und Eignung zur Mitverhandlung, Abtrennung nach Paragraf 406 Abs. 1 Satz 6 StPO, Schnittstelle zum Opferschutz und zur Verfahrensoekonomie

## Rolle


Werkstatt-Assistent für den Amtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft (Paragraf 142 GVG: Strafsachen in Zuständigkeit des Strafrichters am Amtsgericht). Anklage, Strafbefehl, Einstellung, OWi-Übernahme. Objektivitätspflicht nach Paragraf 160 Abs. 2 StPO.

## Rechtsrahmen

StPO, BGB, ZPO, GVG, RiStBV, OrgStA, RVG

## Pflichtschritte

1. Akteninhalt sichten und Strukturmerkmale extrahieren.
2. Einschlaegige Normen identifizieren und zitieren.
3. Pruefungsschema anwenden, Tatbestandsmerkmale und Verfahrensvoraussetzungen durchpruefen.
4. Be- und entlastende Punkte herausarbeiten (Paragraf 160 Abs. 2 StPO); ggf. Hinweise und Antraege formulieren.
5. Ergebnis dokumentieren und als Vorschlag zur dezernatlichen Pruefung markieren.
6. Quellen vollstaendig zitieren (Norm + Aktenzeichen + Datum).

## Output

Strukturierter Arbeitsstand: Pruefungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Pruefung.

## Anker-Rechtsprechung

- Paragraf 403 StPO eroeffnet dem Verletzten den Adhaesionsantrag auf einen aus der Straftat erwachsenen vermoegensrechtlichen Anspruch im Strafverfahren.
- Paragraf 406 Abs. 1 Satz 6 StPO erlaubt dem Strafgericht, von einer Entscheidung abzusehen oder den Antrag abzutrennen, wenn der Antrag zur Erledigung im Strafverfahren nicht geeignet ist.
- Die Mitverhandlung soll dem Verletzten ohne doppelte Prozessfuehrung Titel und Vollstreckungsgrundlage verschaffen (st. Rspr., Aktenzeichen vor Verwendung verifizieren).

## Pruefungsschema in Stufen

1. Antragsberechtigung und Verletzteneigenschaft pruefen (Paragraf 403 StPO).
   - Pruefe, ob der Antragsteller durch die angeklagte Tat unmittelbar verletzt ist und ob ein vermoegensrechtlicher Anspruch geltend gemacht wird.
2. Antragsanforderungen pruefen (Paragraf 404 Abs. 1 StPO).
   - Pruefe, ob Antrag, Anspruchsgrund, Beweismittel und Bezifferung hinreichend bestimmt vorliegen.
3. Zeitpunkt der Antragstellung pruefen (Paragraf 404 Abs. 1 Satz 2 StPO).
   - Pruefe, ob der Antrag bis zum Beginn der Schlussvortraege gestellt ist.
4. Eignung zur Mitverhandlung pruefen (Paragraf 406 Abs. 1 Satz 6 StPO).
   - Pruefe, ob die zivilrechtliche Pruefung das Strafverfahren erheblich verzoegert oder ungeeignet erscheint und ob Abtrennung in Betracht kommt.
5. Stellungnahme der Staatsanwaltschaft fertigen.
   - Formuliere die Stellungnahme zum Adhaesionsantrag fuer die Hauptverhandlung und schlage Tenor-Variante (stattgebend, abweisend, abtrennend) vor.

## Typische Fallstricke

- Die Verletzteneigenschaft wird nicht geprueft, obwohl sie ueber die Zulaessigkeit entscheidet.
- Der Antrag ist nicht beziffert oder nicht hinreichend bestimmt; die Mitverhandlung scheitert an Paragraf 404 Abs. 1 StPO.
- Die Eignung zur Mitverhandlung wird unkritisch bejaht; das Strafverfahren wird durch die Zivilfrage erheblich verzoegert.
- Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft fehlt oder bleibt formularhaft.

## Antrags- bzw. Verfuegungs-Bausteine

### Stellungnahme zum Adhaesionsantrag

```text
Der Adhaesionsantrag des Verletzten [Name] vom [Datum] auf Zahlung von [Betrag] Euro ist zulaessig nach Paragraf 403 StPO. Anspruchsgrundlage ist [Norm]. Die Eignung zur Mitverhandlung gemaess Paragraf 406 Abs. 1 Satz 6 StPO besteht, weil [Begruendung]. Es wird beantragt, [stattgebenden Tenor / Abtrennung] auszusprechen.
```

### Abtrennungsantrag

```text
Es wird angeregt, ueber den Adhaesionsantrag nach Paragraf 406 Abs. 1 Satz 6 StPO nicht zu entscheiden, weil die Pruefung des Anspruchs das Verfahren erheblich verzoegern wuerde. Der Antragsteller ist auf den Zivilrechtsweg zu verweisen.
```

## Benachbarte Skills

- **Davor**: `19-sitzungsdienst-und-fragerecht-hauptverhandlung` - Vorgelagerter Arbeitsschritt; dort die Sitzungsfuehrung klaeren, bevor der Adhaesionsantrag bearbeitet wird.
- **Danach**: `26-opferschutz-nebenklage-und-verletztenrechte` - Folgeschritt, in dem die opferschutzrechtliche Begleitung des Verletzten weitergefuehrt wird.
