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name: agb-in-kapitalanlagen-effektenhandel
description: "AGB im Kapitalanlage- und Effektenhandel. Skill klaert die AGB-rechtliche Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Wertpapiergeschaefte (Sonderbedingungen) der Spar- und Tagesgeldbedingungen sowie der Anforderungen aus MiFID II und WpHG. Liefert Prüfraster."
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# Agb In Kapitalanlagen Effektenhandel

## Norm

- BGB §§ 305 bis 310, insbesondere Transparenz, Änderungsklauseln, Haftungsbegrenzung, Entgeltklauseln und einseitige Leistungsbestimmung.
- WpHG, MiFID II/MiFIR und Delegierte Rechtsakte für Geeignetheit, Angemessenheit, Best Execution, Kostentransparenz und Zuwendungen.
- BGB §§ 675c ff. nur bei Zahlungsdienste-/Kontoschnittstellen; DepotG/KWG/BaFin-Hinweise je nach Produkt und Anbieterrolle.
- Rechtsprechung zu Bankentgelten/Änderungsklauseln nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle zitieren.

## Standardbedingungen

- Sonderbedingungen für Wertpapiergeschaefte Stand 01.01.2024.
- AGB der DZ Bank, Sparkassen, Privatbanken.

## Klauseltypen

### Anlageberatung
- Pflicht zur Geeignetheitspruefung (§ 64 WpHG).
- Geeignetheitserklaerung schriftlich.
- AGB dürfen Beratungs-/Dokumentationspflichten nicht durch pauschale "Kunde entscheidet allein"-Formeln entleeren.

### Beratungsfreies Geschäft
- Sondervorschriften für Execution-Only.
- Product Governance, Zielmarkt, Warnhinweise und Kenntnisse/Erfahrungen sauber vom Beratungsverzicht trennen.

### Ausfuehrungsbedingungen
- Best Execution (§ 82 WpHG).
- Ausführungsplätze, Weisungen, Teilausführungen, Handelsaussetzungen, Systemausfälle und Orderstreichungen konkret regeln.

### Provisionen und Zuwendungen
- Offenlegungspflichten (§§ 70 WpHG).
- Retrozessionen, Kickbacks, Payment for Order Flow und Konzerninteressen als Transparenz- und Interessenkonfliktthema behandeln.

## Prüfraster

1. Anlageberatung oder beratungsfrei?
2. Geeignetheitsdokumentation?
3. Provisionsoffenlegung?
4. AGB-Inhaltskontrolle?
5. Orderprozess und App-Oberfläche identisch mit Klausellogik?
6. Haftungsbegrenzung bei Systemausfall, Marktdatenfehler oder Handelsstopp wirksam?
7. Produktfreigabe/Zielmarkt für komplexe Produkte dokumentiert?
