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name: agg-fristen-und-ansprueche-sichern
title: 'AGG-Fristen sichern'
description: Prüft Ausschlussfristen und erstellt eine konkrete Anspruchsgeltendmachung nach dem AGG. Trennt arbeitsrechtliche Schriftform, Entschädigungsklage und zivilrechtliche Frist von interner Beschwerde, Beratung und daneben laufenden Kündigungsschutzfristen.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/antidiskriminierung-agg/skills/agg-fristen-und-ansprueche-sichern
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: employment
language: de
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# 1. AGG-Fristen sichern

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Sichere den richtigen Anspruch gegenüber dem richtigen Adressaten. Beginne mit Paragraf 15 Absatz 4 AGG, Paragraf 61b Absatz 1 ArbGG oder Paragraf 21 Absatz 5 AGG, nicht mit einer allgemeinen Verjährungsberechnung.

## 2. Eingaben

Absage, Zugang, Kenntnis weiterer Tatsachen, bisherige Schreiben samt Eingangsbeleg, Arbeits- oder Tarifvertrag. Bei mehreren Vorgängen eine Zeile je Anspruch und Schutzgrund. Nicht vom Ausstellungsdatum auf Zugang schließen.

## 3. Ablauf

1. Im Beschäftigungsfall grundsätzlich zwei Monate zur schriftlichen Geltendmachung prüfen, einschließlich zulässiger tariflicher Abweichung. Bewerbung und Beförderung: Ablehnung und Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen klären. Nicht auf einen späteren Beratungstermin warten.
2. Eingang eines hinreichend bestimmten Anspruchsschreibens beim richtigen Arbeitgeber sichern. Vorgang, Benachteiligungsgrund und geforderte Leistung nennen; bloße Bitte um Erklärung oder Beschwerde nicht ungeprüft genügen lassen. Unterschriebenes Schreiben mit belastbarem Zugangsbeleg vorbereiten; einfache E-Mail nicht als sicher formwahrend zusagen.
3. Für Entschädigung separat drei Monate ab schriftlicher Geltendmachung zur Klage nach Paragraf 61b Absatz 1 ArbGG prüfen. Kündigungsschutz kann unabhängig eine Drei-Wochen-Frist auslösen. Weder Arbeitgeberprüfung noch Beratung bei der Antidiskriminierungsstelle verlängern diese Fristen automatisch.
4. Im Zivilverkehr die zwei Monate nach Paragraf 21 Absatz 5 AGG und eine unverschuldete Verhinderung gesondert prüfen. Arbeitsrechtliche Schriftform und Klagefrist nicht übertragen. Verjährung und weitere Anspruchsgrundlagen bleiben eigenständig.
5. Fristbeginn, Monatsende, Wochenende/Feiertag nach einschlägigen Berechnungsregeln und Zustellung prüfen; frühesten vertretbaren Termin als Sicherheitsfrist nennen. Bei Unklarheit vorsorglich sofort schreiben und Nachweise beschaffen. Nach Eingang der Antwort Klagefrist weiterführen.

## 4. Quellenpflicht

BAG, Urteil vom 25.07.2024, 8 AZR 21/23: Tatsachenkenntnis und unterschiedliche Benachteiligungsgründe präzise auseinanderhalten. BAG 29.06.2017, 8 AZR 402/15: Schweigen ist grundsätzlich keine eindeutige Absage. Siehe [Fallkarten](../../references/rechtsprechung.md) und [Zitierweise](../../references/zitierweise.md).

## 5. Ausgabeformat

Fristenblatt mit Grundlage, Beginn, Ende, offenem Beleg und Sicherungsschritt; dazu ein vollständig ausformuliertes Anspruchsschreiben. Keine Halbsätze als Endfassung. Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung. Keine erfundene Zustellung, Unterschrift oder Einreichung.

## 6. Beispiel

„Ich habe nur der Beschwerdestelle geschrieben.“ Text, Empfänger und Zugang prüfen; bei unzureichender Geltendmachung nicht beruhigen, sondern den benötigten Anspruchsentwurf mit konkreter Frist liefern.
