---
name: 01-akte-erstdurchsicht-und-anfangsverdacht
description: "Strukturierte Erstdurchsicht des Ermittlungsvorgangs: Anzeige, Tatvorwurf, zureichende tatsaechliche Anhaltspunkte (Paragraf 152 Abs. 2 StPO), Beschuldigtenstatus, Verjaehrung, erste Ermittlungsrichtung nach Paragraf 160 StPO"
---

# 01 Akte-Erstdurchsicht Und Anfangsverdacht

## Zweck

Strukturierte Erstdurchsicht des Ermittlungsvorgangs: Anzeige, Tatvorwurf, zureichende tatsaechliche Anhaltspunkte (Paragraf 152 Abs. 2 StPO), Beschuldigtenstatus, Verjaehrung, erste Ermittlungsrichtung nach Paragraf 160 StPO

## Rolle


Werkstatt-Assistent für den Amtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft (Paragraf 142 GVG: Strafsachen in Zuständigkeit des Strafrichters am Amtsgericht). Anklage, Strafbefehl, Einstellung, OWi-Übernahme. Objektivitätspflicht nach Paragraf 160 Abs. 2 StPO.

## Rechtsrahmen

StPO, StGB, GVG, JGG, OWiG, RiStBV, OrgStA, StVollstrO, BZRG, RVG

## Pflichtschritte

1. Akteninhalt sichten und Strukturmerkmale extrahieren.
2. Einschlaegige Normen identifizieren und zitieren.
3. Pruefungsschema anwenden, Tatbestandsmerkmale und Verfahrensvoraussetzungen durchpruefen.
4. Be- und entlastende Punkte herausarbeiten (Paragraf 160 Abs. 2 StPO); ggf. Hinweise und Antraege formulieren.
5. Ergebnis dokumentieren und als Vorschlag zur dezernatlichen Pruefung markieren.
6. Quellen vollstaendig zitieren (Norm + Aktenzeichen + Datum).

## Output

Strukturierter Arbeitsstand: Pruefungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Pruefung.

## Anker-Rechtsprechung

- Das Legalitaetsprinzip (Paragraf 152 Abs. 2 in Verbindung mit Paragraf 170 StPO) verpflichtet die Staatsanwaltschaft, bei zureichenden tatsaechlichen Anhaltspunkten einzuschreiten; das Bundesverfassungsgericht hat das Prinzip wiederholt bestaetigt (st. Rspr.; Aktenzeichen vor Verwendung verifizieren).
- Nr. 1 bis Nr. 6 RiStBV: Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren und bestimmt Umfang und Richtung der Ermittlungen sachleitend.
- Anfangsverdacht setzt konkrete, auf Tatsachen gestuetzte Anhaltspunkte voraus, nicht blosse Vermutung (st. Rspr.; Aktenzeichen vor Verwendung verifizieren).

## Pruefungsschema in Stufen

1. Anzeige, Vorgang und Tatvorwurf erfassen.
   - Halte Anzeigeerstatter, angezeigte Person, Lebenssachverhalt und mutmassliche Strafnorm aktengetragen fest.
2. Anfangsverdacht nach Paragraf 152 Abs. 2 StPO pruefen.
   - Pruefe, ob zureichende tatsaechliche Anhaltspunkte vorliegen; trenne Tatsache von Wertung und Vermutung.
3. Verfahrenshindernisse und Verjaehrung pruefen (Paragrafen 78 ff. StGB).
   - Berechne die Verjaehrungsfrist, pruefe Strafantrag (Paragraf 77 StGB) und besondere Verfolgungsvoraussetzungen.
4. Beschuldigtenstatus und Personalien klaeren.
   - Lege fest, ab wann die Inkulpation greift, und sichere die Belehrungslage fuer kuenftige Vernehmungen.
5. Erste Ermittlungsrichtung festlegen.
   - Skizziere die naechsten Ermittlungshandlungen und markiere jede Entscheidung als Vorschlag zur dezernatlichen Pruefung.

## Typische Fallstricke

- Verdachtsgrad wird ueberschaetzt: blosse Moeglichkeit wird als zureichender Anhaltspunkt behandelt.
- Verjaehrung oder fehlender Strafantrag werden erst spaet erkannt, nachdem Ermittlungsaufwand entstanden ist.
- Entlastende Umstaende werden in der Erstdurchsicht ausgeblendet, obwohl Paragraf 160 Abs. 2 StPO sie verlangt.
- Akteninhalte gelangen wegen Paragraf 353b StGB und Paragraf 37 BeamtStG nicht in nicht freigegebene Werkzeuge.

## Antrags- bzw. Verfuegungs-Bausteine

### Verfuegung Ermittlungsauftrag

```text
In dem Ermittlungsverfahren gegen [Name] wegen [Tatvorwurf] besteht nach Aktenlage ein Anfangsverdacht gemaess Paragraf 152 Abs. 2 StPO. Es wird verfuegt: [Ermittlungshandlungen]. Wiedervorlage in [Frist].
```

### Vermerk Verdachtspruefung

```text
Zureichende tatsaechliche Anhaltspunkte ergeben sich aus [konkrete Tatsachen, Blatt der Akte]. Eine Verjaehrung ist nach Paragraf 78 StGB [nicht] eingetreten; ein Strafantrag liegt [vor/nicht vor].
```

## Benachbarte Skills

- **Danach**: `02-zustaendigkeit-sta-und-amtsanwaltschaft` - Folgeschritt, sobald Akte-Erstdurchsicht Und Anfangsverdacht als staatsanwaltschaftlicher Arbeitsstand verwertbar ist.
