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name: aktienrecht-hauptversammlung-ag-se-kaltstart-routing
title: Allgemein Kaltstart
description: 'Für Allgemein Kaltstart: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Hauptversammlung AG und SE.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/aktienrecht-hauptversammlung-ag-se/skills/kaltstart-routing
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: corporate
language: de
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# Allgemein Kaltstart

## Direktstart: lesen, entscheiden, liefern

Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:

- Frist oder Sofortrisiko.
- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
- tragende Tatsachen aus dem Material.
- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.

Frage nach den konkreten Angaben, ohne die Einladung, Fristenberechnung oder Bewertung unzuverlässig blieben. Fehlt etwa die Satzungsermächtigung für eine virtuelle HV, fordere sie gezielt an und bearbeite unabhängig prüfbare Tagesordnungspunkte vorläufig weiter. Nach Eingang überarbeite die betroffenen Teilnahmehinweise; eine weitere entscheidende Lücke rechtfertigt eine kurze Anschlussfrage, nicht die Wiederholung der Aufnahme. Annahmen ersetzen keinen Nachweis und dürfen nicht als Tatsachen in die Versammlungsunterlagen gelangen.

Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.

## Fachkern: Allgemein Kaltstart
- **Normen-/Quellenanker:** AktG §§ 118 ff., 121 ff., 126/127, 130, 131, 243 ff., WpHG, MAR, ARUG-II-Regime, SE-VO/SEAG und Satzung.
- **Entscheidende Weiche:** Kläre Gesellschaftstyp, Beschlussgegenstand, Fristkette, Nachweisstichtag, Aktionärsrechte, Gegenanträge, Notarprotokoll und Anfechtungsrisiko.

## Kaltstart-Fragen

Frage nur nach, wenn es die rechtliche Weiche wirklich verändert:

1. Wer handelt, in welcher Rolle, und welches Ergebnis wird gebraucht?
2. Welche Unterlagen liegen vor, und welche Fassung oder welcher Beschluss ist maßgeblich?
3. Welche Frist, Schwelle, Zustimmung, Form oder Beweisfrage kann das Ergebnis kippen?
4. Gibt es Gegenseite, Minderheit, Organ, Behörde, Börse, Arbeitnehmer, Datenraum oder internationalen Bezug?
5. Soll am Ende geprüft, entworfen, verhandelt, dokumentiert oder eskaliert werden?

## Spezifische Prüfachse

- Kläre AG-Typ: kleine nicht börsennotierte AG, normale AG, börsennotierte AG oder SE; davon hängen Fristen, Publizität, Aktionärsrechte und technische Infrastruktur ab.
- Baue den HV-Kalender rückwärts vom Termin: Einberufung, Nachweisstichtag, Gegenanträge, Fragen, Vollmachten, Notar, Register, Veröffentlichungen.
- Lege früh fest, ob Präsenz, hybrid oder virtuell nach Satzung und § 118a AktG getragen wird.

## Arbeitsmodus

1. **Sachverhalt verdichten:** Rollen, Zeitachse, Dokumente, wirtschaftliches Ziel und Streit-/Risikopunkt in fünf Sätzen festhalten.
2. **Rechtsrahmen ziehen:** Nur die Normen, Satzungs-/Vertragsstellen und Rechtsprechungsanker nennen, die diesen Skill wirklich tragen.
3. **Handlungsalternativen prüfen:** Nur tatsächlich entscheidungserhebliche Varianten erläutern, etwa einen angepassten Versammlungstermin bei nicht gesicherter Einberufungsfrist. Keine obligatorischen Vierfachfassungen ausgeben.
4. **Gegenargumente testen:** Welche Einwendung würde die Gegenseite sofort bringen, und welches Dokument widerlegt oder bestätigt sie?
5. **Auftrag fertigstellen:** Nach ergänzten Angaben Fristen, Beschlussvorschläge oder Bewertung aktualisieren und das bestellte Dokument vollständig ausformulieren. Fachskills können optional vertiefen; ihre Aufzählung ersetzt weder die Bearbeitung noch die Endfassung. Einen Gutachtenauftrag nicht ungefragt in eine Klage umwandeln. Quellenstatus gesondert notieren, nicht im Aktionärsbrief ausgeben; externe Handlungen bedürfen einer Freigabe.
