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name: anfangsvermoegen-schulden-und-indexierung
title: 'Anfangsvermögen, Schulden und Indexierung'
description: Rekonstruiert Anfangsvermögen und Anfangsschulden zum Güterstandsbeginn, prüft Beweislast und amtliche Indexierung und liefert den begründeten Ansatz für die Zugewinnrechnung.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/zugewinnausgleich/skills/anfangsvermoegen-schulden-und-indexierung
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
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jurisdiction: de
practice: family
language: de
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# 1. Anfangsvermögen, Schulden und Indexierung

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Ermittle den belegten Anfangssaldo einschließlich Schuldenüberhang und seinen auf den Endstichtag umgerechneten Wert. Bearbeite einen Streit über alte Bestände bis zum konkreten Berechnungs- oder Erwiderungstext, nicht bis zu einer allgemeinen Unterlagenliste.

## 2. Eingaben

Lies zunächst Heiratsurkunde, Güterstandsvereinbarungen, gemeinsames Vermögensverzeichnis, vorhandene Kontoauszüge, Depotbestände, Kaufverträge, Darlehensunterlagen und bisherige Auskünfte. Güterstandsbeginn kann vom Hochzeitstag abweichen. Nutze vorhandene Angaben; frage nur nach dem Datum oder Nachweis, dessen Fehlen den Ansatz beeinflusst. Ein heutiger Kontostand ersetzt keinen historischen.

## 3. Ablauf / Checkliste

### 3.1. Rekonstruiere den Bestand zum richtigen Tag.

Stelle Aktiva und Verbindlichkeiten getrennt fest. Ermittle Eigentum, Anteil und Stichtagswert; Kaufpreis, Anschaffungstag und Marktwert sind unterschiedliche Tatsachen. Leite einen fehlenden Tagesbestand nur aus benachbarten Auszügen und vollständig belegten Bewegungen her. Eine Jahressteuererklärung kann Herkunft oder Einkünfte stützen, beweist aber nicht ohne Weiteres den Kontostand bei Güterstandsbeginn.

### 3.2. Ordne Schulden und Innenausgleich zu.

Prüfe Vertragspartner, Auszahlungsnachweis, Restvaluta, Zinsrückstände und tatsächliche Rückzahlungspflicht. Ein Familiendarlehen ist weder allein wegen Verwandtschaft unwirksam noch allein durch nachträgliche Bezeichnung bewiesen. Trenne Schenkung und rückzahlbare Zuwendung. Bei Gesamtschulden Außenverbindlichkeit und werthaltigen Innenausgleich nach Paragraf 426 BGB prüfen. Erfinde keine Halbquote aus hälftigem Hauseigentum. Soweit eine Nettobelastung verwendet wird, erkläre ihre Herleitung.

### 3.3. Wende Beweisregeln positionsbezogen an.

Ein gemeinsam festgestelltes Verzeichnis trägt die Vermutung des Paragrafen 1377 Absatz 1 BGB; prüfe Unterschriften, Umfang und konkrete Gegenbeweise. Ohne Verzeichnis greift die Vermutung des Absatzes 3. Wer eigenes günstiges Anfangsvermögen behauptet, muss die anspruchsmindernden Tatsachen darlegen und beweisen. Wer gegnerisches negatives Anfangsvermögen anspruchserhöhend ansetzt, darf daraus nicht eine pauschale Nachweispflicht des Gegners ableiten. Benenne für jede entscheidende Streitposition Behauptung, Beweismittel und Folge eines verbleibenden Beweisdefizits in normaler Prosa. Keine fehlenden Daten stillschweigend auf null setzen.

### 3.4. Rechne Netto und Kaufkraft.

Anfangsaktiva minus Anfangsverbindlichkeiten ergeben den vorzeichenrichtigen Saldo. Paragraf 1374 Absatz 3 BGB erlaubt Schulden über den Aktivbestand hinaus. Indexiere den Ausgangssaldo auf einheitlicher Preisbasis mit dem amtlichen VPI für Deutschland: Saldo mal Endindex geteilt durch Anfangsindex. Privilegierte Erwerbe nicht rückwirkend auf den Hochzeitstag ziehen, sondern separat ab jeweiligem Erwerb rechnen. Monatliche und jährliche Reihen nicht unbemerkt mischen. Dokumentiere die begründete Periodenwahl, Tabelle, Basis, Abrufdatum und Rundung. Alte DM-Werte zuerst mit dem amtlich überprüften Umrechnungskurs in EUR überführen; keine ausgedachten Kurse.

Behalte das Minuszeichen auch in der indexierten Ausgangsrechnung. Wird gerade die Indexierung einer negativen oder besonderen Position bestritten, stelle Rechtsfrage und finanzielle Wirkung gesondert dar und überprüfe die tragende Quelle. Die Existenz negativen Anfangsvermögens selbst ist im aktuellen Gesetz nicht offen. Für Altfälle Übergangsrecht prüfen, statt frühere Nullbegrenzungen aus alten Urteilen ungeprüft zu übernehmen.

### 3.5. Schließe den konkreten Auftrag ab.

Übernimm den begründeten Wert in die Gesamtberechnung und berechne die Auswirkung auf beide Zugewinne und die Anspruchsbegrenzung neu. Fehlt nur der historische Darlehenssaldo, formuliere genau dessen Anforderung, nicht eine zweite vollständige Mandatsaufnahme. Nach Eingang Rechnung und Text unmittelbar fortführen. Ein reiner Anfangsvermögensauftrag endet mit diesem begründeten Ergebnis, nicht mit einem ungefragten Zahlungsantrag.

## 4. Quellenpflicht

Nutze [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) und [Quellenregister](../../references/zugewinn-quellen.md), insbesondere Paragrafen 1374, 1376 und 1377 BGB sowie Destatis. Ein Statistikportal belegt Indexwerte, nicht die juristische Behandlung einer streitigen Sonderposition.

## 5. Ausgabeformat

Liefere historischen Nettoansatz, Indexrechnung und begründete Beweiswürdigung mit Fundstellen. Das Endprodukt enthält vollständige, ausformulierte Sätze; keine Skelette, Halbsätze oder reine Aufzählungs-Auswürfe. Soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt und ausschließlich dezimale Gliederung mit Leerzeilen; bei Markdown separater Exporthinweis. Interne Nachweisnotiz und versandfähige Erwiderung trennen.

## 6. Beispiele

Reines Rechenbeispiel: 8.000 EUR Aktiva und 28.000 EUR belegte Schulden ergeben minus 20.000 EUR. Ein lediglich zu Demonstrationszwecken angenommener Indexquotient von 1,2 ergibt minus 24.000 EUR, nicht null. Bei 60.000 EUR Endvermögen beträgt der Zugewinn damit 84.000 EUR. Für einen echten Fall sind die amtlichen Indexwerte erst abzurufen; diese Beispielsgröße darf sie nicht ersetzen.
