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name: anw-grest-anzeige-19-closing-check
description: "Anzeige nach § 19 GrEStG und Closing-Checkliste: wer zeigt was wann welchem Finanzamt an, Inhalt der Anzeige, Grundstücksliste, Beteiligungswechsel, Notar, Gesellschaft, Erwerber, Fristen, Sanktionen und Nachdokumentation."
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# GrESt: Anzeige nach § 19 GrEStG und Closing-Check

## Aufgabe

Organisiere die GrESt-Anzeige in Share-Deal- und komplexen Asset-Deal-Konstellationen. Ziel ist ein dokumentierter Ablauf, damit keine Anzeige zwischen Notar, Käufer, Verkäufer und Gesellschaft liegen bleibt.

## Anzeigeplan

| Punkt | Prüfen |
|---|---|
| Anzeigepflichtiger | Beteiligte, Gesellschaft, Notar, Erwerber |
| Fristbeginn | Tatbestandsverwirklichung und Kenntnisstand konkret prüfen |
| Finanzamt | Belegenheitsfinanzamt beziehungsweise zuständige GrESt-Stelle |
| Inhalt | Beteiligte, Quote, Rechtsgeschäft, Grundstücksliste, Werte |
| Anlagen | SPA-Auszug, Gesellschafterliste, Organigramm, Grundstücksliste |
| Nachtrag | Closing, Bedingungen, Änderungen, Rücktritt |

## Closing-Checkliste

1. Grundstücksliste final.
2. Beteiligungsquoten vor/nach Closing final.
3. Steuerklausel unterschrieben.
4. Anzeigeentwurf abgestimmt.
5. Belegenheits-FÄ je Bundesland identifiziert.
6. Notarielle Anzeige und eigene Anzeige abgegrenzt.
7. Nachweis Versand / Eingang gespeichert.
8. Fristen in Post-Closing-Tracker.

## Output

- Anzeige-Entwurf.
- Anlagenverzeichnis.
- Verantwortlichkeitsmatrix.
- Fristenkalender.
- Post-Closing-Mail an Mandant und Deal-Team.

## Warnung

Anzeigen nicht nur dem Notar überlassen, wenn Share-Deal-Tatbestände, ausländische Beteiligte oder mehrstufige Ketten betroffen sind. Steuerstraf- und Zinsrisiken kurz benennen, aber nicht dramatisieren ohne Tatsachenbasis.

## Norm-Bezug konkret

- § 19 Abs. 1, 2 GrEStG: Anzeigepflicht der Beteiligten und der Gesellschaft binnen zwei Wochen nach Kenntnis vom anzeigepflichtigen Vorgang.
- § 18 GrEStG: Anzeigepflicht des Notars; läuft selbstständig neben § 19.
- § 19 Abs. 4, 5 GrEStG: Inhalt der Anzeige (Beteiligte, Vorgang, Grundstücke, Werte, Anlagen).
- § 20 GrEStG: Bekanntgabe / Bescheidergebnis.
- § 23 GrEStG: Verfahrensvorschriften, Verweis auf AO.
- § 370 AO i.V.m. § 19 GrEStG: bei vorsätzlich unterlassener Anzeige Steuerhinterziehung; bei leichtfertiger Verkürzung § 378 AO.

## Praktischer Tipp

- Anzeigefrist von zwei Wochen ist eine Ausschlussfrist für das Anlaufen der Festsetzungsverjährung; sie wird in der Praxis häufig unterlaufen, weil "Kenntnis" beim Käufer bereits mit Signing eintritt, das Closing aber Wochen später liegt. Faustregel: Anzeige am Tag nach Signing einreichen, später Nachtrag für Closing.
- Bei mehrstufiger Holdingstruktur: jede Stufe ist nach § 19 Abs. 2 anzeigepflichtig, wenn sie Kenntnis erhält. Konzern-Compliance muss die Kette von oben nach unten informieren, sonst startet die Frist je Stufe separat und kann individuell reißen.
- Belegenheitsfinanzamt heißt: GrESt-Stelle desjenigen Finanzamts, in dessen Bezirk das jeweilige Grundstück liegt. Bei einem Portfolio mit Grundbesitz in 7 Bundesländern: 7 Anzeigen, 7 Bescheidketten.

## Beispiel-Mustertext (Anzeige nach § 19 GrEStG)

> An das Finanzamt [...]
>
> Anzeige gemäß § 19 GrEStG
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
> namens und in Vollmacht von [Anzeigepflichtiger] zeige ich folgenden grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang an:
>
> 1. Beteiligte: [...]
> 2. Anzuzeigender Vorgang (§ 1 GrEStG): [Norm und Beschreibung]
> 3. Datum der Tatbestandsverwirklichung: [Signing-/Closing-Datum]
> 4. Datum der Kenntnis: [...]
> 5. Betroffene Grundstücke laut Anlage 1.
> 6. Gegenleistung / Bemessungsgrundlage: [...] EUR
> 7. Anlagen: SPA-Auszug (Anlage 2), Gesellschafterliste (Anlage 3), Organigramm (Anlage 4).
>
> Eine Bestätigung der zuständigen GrESt-Stelle wird erbeten.

## Typische Fehler

- Notar zeigt nach § 18 an, Käufer verlässt sich darauf und unterlässt die § 19-Anzeige. § 18 und § 19 sind aber kumulativ; bei reinem Share Deal hat der Notar oft gar keine Anzeigepflicht.
- Anzeige ohne Grundstücksliste; das Finanzamt kann den Vorgang nicht zuordnen, Festsetzungsverjährung läuft nicht an.
