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name: anwaltszwang-pruefen-78-zpo
description: "Prüfung des Anwaltszwangs nach § 78 ZPO. Vor dem Amtsgericht im Zivilprozess besteht grundsaetzlich kein Anwaltszwang. Klaert Ausnahmen Familiensachen ZPO-Spezialverfahren und die Folge für Buerger die sich selbst vertreten wollen."
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# Brauche ich vor dem Amtsgericht einen Anwalt?

## Worum geht es?

Vor dem Amtsgericht koennen Sie sich grundsaetzlich **selbst** vertreten. Das nennt sich "Postulationsfaehigkeit" — Sie duerfen vor Gericht Antraege stellen und Schriftsaetze einreichen. Vor dem Landgericht (LG), Oberlandesgericht (OLG) und dem Bundesgerichtshof (BGH) ist das anders: Dort herrscht **Anwaltszwang**. Diese Skill klaert, ob fuer Ihren Fall wirklich kein Anwalt zwingend ist und nennt die wenigen Ausnahmen.

## Wann brauchen Sie diese Skill?

- Sie wollen vor Klage-Einreichung verstehen, ob Sie wirklich ohne Anwalt klagen koennen.
- Sie wurden vor das AG zitiert und wollen wissen, ob Sie selbst auftreten duerfen.
- Sie haben Bedenken wegen Familien- oder Betreuungssachen.

## Fachbegriffe (kurz erklaert)

- **Anwaltszwang (Postulationsfaehigkeit)**: Die Pflicht, sich nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
- **Familiensache**: Streitigkeiten ueber Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Versorgungsausgleich. Werden vom AG (Familiengericht) behandelt.
- **Verfahrensbevollmaechtigter**: Anwalt, der Sie im Prozess vertritt.

## Rechtsgrundlagen

- **§ 78 Abs. 1 ZPO** — "Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten muessen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen." → Im Umkehrschluss: AG-Verfahren **ohne** Anwaltszwang.
- **§ 78 Abs. 3 ZPO** — Bestimmte Antraege auch vor LG/OLG ohne Anwalt (z. B. Antrag auf Prozesskostenhilfe).
- **§ 114 FamFG** — In Familiensachen vor dem AG (= Familiengericht) gilt fuer Ehesachen und Folgesachen Anwaltszwang. **Hier brauchen Sie einen Anwalt.**
- **§ 11 ArbGG** — Vor Arbeitsgerichten erster Instanz kein Anwaltszwang.

## Schritt-fuer-Schritt-Anleitung

### Schritt 1 — Welches Gericht?

- AG (Zivilkammer): Kein Anwaltszwang.
- AG (Familiengericht) in Ehesachen, Versorgungsausgleich, Folgesachen: **Anwaltszwang nach § 114 FamFG**.
- AG (Familiengericht) in isolierten Unterhaltssachen ohne Verbund: Kein Anwaltszwang, **aber** in der Praxis schwierig ohne Anwalt.
- LG, OLG, BGH: Anwaltszwang nach § 78 ZPO.

### Schritt 2 — Welcher Antrag?

Selbst vor LG/OLG koennen Sie folgende Antraege **selbst** stellen:

- Antrag auf Prozesskostenhilfe (§ 78 Abs. 3 ZPO).
- Antrag auf Ablehnung eines Richters (§§ 42 ff. ZPO).
- Einlegung von Rechtsmitteln gegen Versaeumnisurteile (§ 338 ZPO) durch Einspruch, das ist **kein Rechtsmittel** im technischen Sinn.

Aber Achtung: Die **Begruendung** eines Rechtsmittels vor LG/OLG (z. B. Berufungsbegruendung) braucht einen Anwalt.

### Schritt 3 — Berufung gegen AG-Urteil?

Berufungsgericht gegen AG-Urteile ist das Landgericht. Vor dem LG herrscht Anwaltszwang. Wenn Sie also Berufung einlegen wollen, brauchen Sie spaetestens dort einen Anwalt. Skill `berufung-amtsgericht-511-zpo`.

### Schritt 4 — Selbstvertretung trotzdem sinnvoll?

Nur weil kein Anwaltszwang besteht, ist Selbstvertretung nicht immer klug. Bei komplexen Sachverhalten, hoher Streitwert oder fehlender Routine im Umgang mit dem Recht koennen Sie mehr verlieren, als ein Anwalt kostet. Skill `wann-doch-anwalt-grenzfaelle`.

### Schritt 5 — Bevollmaechtigter ohne Anwaltszulassung?

Vor dem AG koennen Sie sich auch durch eine andere Person vertreten lassen, wenn keine geschaeftsmaessige Rechtsberatung vorliegt (§ 79 Abs. 2 ZPO):

- Volljaehrige Familienangehoerige.
- Mitarbeiter Ihres Unternehmens.
- Verbraucherzentrale.

**Nicht** zulaessig: Bekannte, die regelmaessig fuer andere auftreten (= Rechtsdienstleistungsgesetz, RDG).

## Worauf Sie besonders achten muessen

- **§ 114 FamFG bei Ehesachen**: Sie koennen keine Ehescheidung selbst betreiben. Hier ist Anwalt **zwingend**. Auch wenn die Scheidung einvernehmlich ist, brauchen mindestens Sie selbst (oder im Verbund mit Folgesachen) einen Anwalt.
- **Rechtsmittel**: Berufung vor LG ist Anwaltszwang. Wenn Sie im AG-Prozess unsicher sind, ob Sie verlieren werden, planen Sie das Anwalts-Risiko fuer die Berufung ein.
- **Schriftsaetze**: Auch ohne Anwaltszwang muessen Schriftsaetze formale Mindestanforderungen erfuellen — Antrag, Vortrag, Beweis. Skill `klageschrift-pflichtbestandteile-253-zpo`.

## Typische Fehler

- "Im Familienverfahren brauche ich keinen Anwalt, weil das ein AG ist." → Falsch. Familiengericht ist zwar formal Teil des AG, aber Anwaltszwang nach § 114 FamFG bleibt.
- "Mein Cousin ist Jurastudent, der vertritt mich." → Geht nur, wenn er Volljaehriger Familienangehoeriger ist und es Einzelfall. Geschaeftsmaessige Vertretung ist verboten.
- "Ich kann mich auch in der Berufung vor LG selbst vertreten." → Nur fuer einzelne Antraege. Berufungsbegruendung braucht Anwalt.

## Querverweise

- `orientierung-selbstvertreter-amtsgericht` — Einstieg.
- `sachliche-zustaendigkeit-amtsgericht-23-gvg` — Wann ist das AG ueberhaupt zustaendig?
- `berufung-amtsgericht-511-zpo` — Berufung zum LG (dort Anwaltszwang).
- `wann-doch-anwalt-grenzfaelle` — Wann ist Selbstvertretung kein gutes Ergebnis?
- `prozesskostenhilfe-pkh-114-zpo` — PKH bei finanzieller Notlage.

## Quellen und Aktualitaet

Stand: 05/2026. § 78 ZPO und § 114 FamFG unveraendert. Achtung beim Arbeitsgericht — dort gilt § 11 ArbGG, der dieses Plugin nicht abdeckt.
