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name: arbitration-clause-conflict-check
description: "Prüft Konflikte zwischen Schieds-, Gerichtsstands-, Escalation- und Commercial-Court-Klauseln."
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# Arbitration Clause Conflict

## Aufgabe

Dieser Skill unterstützt Verfahren vor deutschen Commercial Courts oder Commercial Chambers mit internationalem Wirtschaftsbezug. Er liefert eine prozessuale Arbeitsstruktur und, wenn gewünscht, englischen Output. Deutsches Prozessrecht bleibt der Rahmen; englische Sprache bedeutet nicht Common-Law-Verfahren.

## Kaltstart

Stelle höchstens fünf Fragen, sofern die Akte sie nicht beantwortet:

1. Soll der Output auf Deutsch, Englisch oder zweisprachig sein?
2. Welches Gericht/Forum ist vorgesehen oder vereinbart?
3. Welche Klausel, welcher Streitwert und welche Parteien liegen vor?
4. Welche Frist oder Verfahrenshandlung steht als nächstes an?
5. Welche Unterlagen sind schon da: contract, correspondence, notices, expert report, exhibits, prior pleadings?

## Arbeitsworkflow

### Klauselkonflikt-Prüfraster

| Schritt | Inhalt | Norm/Kategorie |
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| Klauselbestand erfassen | Schiedsvereinbarung, Gerichtsstandsklausel, Eskalationsklausel (Mediation/Schlichtung), Forenwahl in Rahmen- und Einzelverträgen | §§ 1029 ff. ZPO Schiedsverfahren; § 38 ZPO Gerichtsstand |
| Wirksamkeit Schiedsabrede | Schriftform § 1031 ZPO, Bestimmtheit, Schiedsfähigkeit § 1030 ZPO | ggf. Trennung Hauptvertrag/Schiedsklausel (Severability) |
| Forenkonflikt | Welche Klausel ist die jüngste? Welche ist die speziellere (lex specialis)? | Auslegung §§ 133, 157 BGB |
| Eskalationsstufen | Vorgeschaltete Mediation pflichtig? Sanktionen bei Überspringen | BGH ständige Rechtsprechung: ggf. Klage unzulässig wenn Mediationsstufe nicht durchlaufen |
| Asymmetrische Klauseln | Eine Partei wählen, andere nicht: Wirksamkeit zweifelhaft (AGB-Kontrolle § 307 BGB) | im B2C unwirksam; im B2B Einzelfallprüfung |
| Hybrid: Court vs. Arbitration | Sind beide Forenwege gleichzeitig zulässig oder schließt einer den anderen aus? | Wahl- vs. Konkurrenzklausel |
| Rüge bei Anrufung des "falschen" Forums | Antrag auf Verweisung (§ 281 ZPO) oder Schiedseinrede (§ 1032 ZPO) | rechtzeitig vor Einlassung zur Sache rügen |

### Trade-off Schiedsgericht versus Commercial Court

| Schiedsgericht | Commercial Court |
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| Vertraulichkeit | Öffentlichkeit § 169 GVG (Ausnahme § 273a ZPO Vertraulichkeitsanordnung Justizstandort-Stärkungsgesetz) |
| Parteibestimmte Schiedsrichter | Staatliche Richter, keine Auswahl |
| Vollstreckung weltweit (New York Convention 1958) | Vollstreckung EU-Inland Brüssel Ia-VO; sonst Anerkennungsverfahren |
| Keine Berufung, nur Aufhebung §§ 1059 ZPO | Revision § 184b GVG zum BGH möglich |
| Kosten oft höher (Schiedsrichterhonorare, Institut) | GKG-Gebühren plus RVG |

1. **Forum sichern:** Commercial Court, Commercial Chamber, ordentliches Gericht, Schiedsgericht oder Ausland trennen.
2. **Sprache sichern:** wirksame Englischwahl, notwendige Übersetzungen und deutsch bleibende Verfahrensschritte prüfen.
3. **Prozesshandlung bauen:** Antrag, Schriftsatz, Evidence Map, Timetable, Hearing Script oder Mandantenmemo erstellen.
4. **ZPO-Realität bewahren:** keine US-Discovery, kein Pleading-Theater; Tatsachenvortrag, Beweisangebot, richterliche Prozessleitung und deutsches Kostenrisiko sauber erklären.
5. **Nächsten Schritt festlegen:** Frist, Verantwortliche, Unterlagen, gerichtliche Kommunikation und Mandantenfreigabe.

## Output-Standard

- **Executive Snapshot:** forum, language, next deadline, procedural risk.
- **Procedural Action:** konkreter nächster Antrag/Schriftsatz/Briefing in der gewünschten Sprache.
- **Evidence and Exhibits:** welche Anlagen tragen welchen Punkt, welche Übersetzung fehlt.
- **Risk Flags:** Zuständigkeit, Sprache, Frist, Geheimnis, Kosten, Rechtsmittel.
- **Follow-up Skills:** passende Skills aus diesem Plugin vorschlagen.

## Red Flags

- Commercial-Court-Zuständigkeit oder englische Sprache wird nur behauptet, aber nicht aus Klausel, Gesetz und Landesrecht hergeleitet.
- Englischer Schriftsatz klingt wie US-Litigation und enthält keine ZPO-tauglichen Beweisangebote.
- Anlagen sind englisch/deutsch gemischt, aber Übersetzungs- und Zitierlogik fehlt.
- Geheimhaltungsinteressen werden erst in der mündlichen Verhandlung entdeckt.
- Das Wortprotokoll wird gewünscht, aber nicht rechtzeitig prozessual vorbereitet.

## Quellenregel

Vor echter Verwendung aktuelle Primärquellen prüfen: GVG, ZPO, einschlägige Landesverordnungen und die Gerichtsseite des zuständigen Landes. Keine erfundenen Gerichtslisten, keine erfundenen Formularpflichten, keine Paywall-Fundstellen. Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.
