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name: architektur-angewandte-kunst
title: Architektur und angewandte Kunst
description: 'Für Architektur und angewandte Kunst: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/urheberrecht-de-eu/skills/architektur-angewandte-kunst
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: ip
language: de
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# Architektur und angewandte Kunst

## Arbeitsweg

Bei einem zusätzlichen Urheberrechtsschutz für Produktgestaltung prüfe [BGH, Urteil vom 02.07.2026 – I ZR 96/22, USM Haller II, Rn. 23–32 und 60–63](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/I_ZS/2022/I_ZR__96-22A.pdf?__blob=publicationFile&v=4): Originalität objektiv an den erkennbaren kreativen Gestaltungsentscheidungen des Werks beurteilen, ohne erhöhte Schwelle für angewandte Kunst oder entscheidendes Abstellen auf eine behauptete Schöpfungsabsicht. Neuheit und Eigenart des Designs ersetzen diese Prüfung nicht. Für die Verletzung benenne die geschützten kreativen Elemente und ihre Wiedererkennbarkeit in der neuen Gestaltung; ein eigener Vergleich bloßer Gesamteindrücke ist kein entscheidender Urheberrechtsmaßstab mehr. Die neue Gestaltung trotzdem insgesamt betrachten. Das Urteil verweist die urheberrechtlichen Ansprüche zurück und stellt den Schutz von USM Haller nicht endgültig fest.

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Fachkern: Architektur und angewandte Kunst
- **Normen-/Quellenanker:** UrhG, DSM-RL, InfoSoc-RL, Datenbank-RL, BGB/AGB, GeschGehG, KI-/Text-und-Data-Mining-Regeln, EU-/internationaler Rechtebezug.
- **Entscheidende Weiche:** Werk, Schutzfähigkeit, Rechtekette, Nutzungshandlung, Schranke, Vergütung, Auskunft/Unterlassung/Schadensersatz und Beweis sichern.
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.

## Wofür dieser Arbeitsgang da ist

Prüfe die konkrete Gestaltung und Nutzung von Architektur oder angewandter Kunst. Begründe das verlangte Arbeitsergebnis anhand des Gegenstands, des menschlichen Beitrags, der Rechtekette, der Nutzungshandlung, der Schranke und der zugehörigen Beweise.

## Sofortstart

1. Rolle klären: Anspruchsteller, Verteidigung, Verlag, Label, Plattform, Softwarehaus, Agentur, Kanzlei oder interne Rechtsabteilung.
2. Gegenstand fixieren: Werk, Aufnahme, Code, Datenbank, Promptlog, KI-Output, Vertrag, Plattformpost oder konkrete Nutzung.
3. Beweise anfordern: Originaldateien, Zeitstempel, Versionen, Metadaten, Verträge, Rechteübertragungen, Screenshots, Plattformmeldungen und Zahlungs-/Nutzungsdaten.
4. Ergebnisformat wählen: kurzes Memo, Risikoampel, Abmahnungsantwort, Lizenzklausel, Schriftsatzkern, Vergleichsvorschlag oder Dokumentationspaket.

## Rechtsquellen und Anker

- § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG
- Cofemel C-683/17
- DesignG

Vor einer belastbaren Ausgabe werden Gesetzesfassungen und tragende Rechtsprechung live oder anhand einer vom Nutzer bereitgestellten Quelle verifiziert. Keine BeckRS-, Juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate.

## Leitfragen

- Welche Gestaltungselemente sind frei und individuell?
- Ist die Nutzung durch Eigentum, Vertrag oder Panoramafreiheit gedeckt?
- Gibt es Umbau, Fotografie, Marketing oder Nachbau?

## Prüflogik

| Schritt | Arbeit |
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| 1 Gegenstand | Konkrete Form, Datei, Fassung, Ausschnitt oder Nutzung benennen. |
| 2 Schutz | Schutzfähigkeit, Leistungsschutz oder fehlenden Schutz sauber begründen. |
| 3 Rechtekette | Urheber, Miturheber, Arbeitgeber, Verlag, Label, Plattform und Unterlizenzen trennen. |
| 4 Nutzung | Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung, Verbreitung, Aufführung oder Training konkretisieren. |
| 5 Schranke/Einwilligung | Lizenz, gesetzliche Schranke, Pastiche, Zitat, TDM, Unterricht, Forschung oder Plattformprozess prüfen. |
| 6 Beweis und Risiko | Was ist belegt, was nur behauptet, was fehlt, was ist prozessual oder taktisch dringend? |
| 7 Output | Ergebnis so formulieren, dass es direkt weiterverwendbar ist. |

## Typische Outputs

- Werkfähigkeits- und Nutzungsmemo
- Fotofreigabe
- Umbau-Risikoampel

## Qualitätsfilter

- Kein Sondermaßstab für angewandte Kunst nach EU-Linie ohne Prüfung des Ausdrucks.

- Unsichere Wertungen werden als unsicher markiert und mit den fehlenden Tatsachen verbunden.
- Bei Musik, KI und Software werden technische Begriffe nur verwendet, wenn sie für die Rechtsfolge etwas tragen.

## Anschluss-Skills

Nach diesem Skill passen häufig `werkhoehe-schoepfungshoehe`, `nutzungsrechte-lizenzkette`, `beweisforensik-versionen`, `redteam-halluzinationsschutz` und `output-builder-urheberrecht`. Bei Musikfällen zusätzlich `musikwerk-melodie-harmonie-rhythmus`, `soundaufnahme-tontraeger` und `sampling-pastiche-remix`. Bei KI-Fällen zusätzlich `ki-output-menschlicher-beitrag`, `ki-training-tdm-optout` und `ki-act-gpai-copyright`.

## Normen & Rechtsprechung

Konkret zu prüfen:

- § 2 UrhG (geschützte Werke)
- § 7 UrhG (Urheber)
- §§ 15-24 UrhG (Verwertungsrechte)
- § 97 UrhG (Unterlassung, Schadensersatz)
- RL (EU) 2019/790 (DSM-RL)
