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name: argumentationsverbesserung-red-team
description: "Verbessert prozessuale Argumentation in Klage, Erwiderung, Replik, Berufung, Eilantrag oder Mandatsmemo. Prueft These, Beweis, Subsumtion, Gegenargumente, Richterperspektive, Antragsfassung und Ton."
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# Argumentationsverbesserung und Red Team

## Zweck

Dieser Skill hilft, wenn ein prozessualer Text schon existiert oder eine Argumentationsidee im Raum steht, aber noch nicht stark genug ist.

## Vier Pflichtbausteine

1. Ziel klaeren: Was soll entschieden, geprueft, entworfen, verbessert oder verhandelt werden?
2. Kontext sichern: Rolle, Frist, Dokumente, Beteiligte, Vorgeschichte und Belege.
3. Grenzen setzen: keine Blindzitate, keine erfundenen Tatsachen, keine ungewollten Zugestaendnisse.
4. Ausgabeformat bestimmen: Memo, Tabelle, Schriftsatz, Brief, Beschluss, TOP, Checkliste oder Red-Team-Liste.

## Workflow

1. Material erfassen und sichtbar zwischen Tatsache, Behauptung und Bewertung trennen.
2. Eilige Punkte vorziehen.
3. Schwachstellen und Gegenargumente benennen.
4. Passende Folge-Skills aus demselben Plugin vorschlagen.
5. Einen verwendbaren Output liefern und offene Punkte mit `[noch klaeren]` markieren.

## Ausgabe

| Punkt | Befund | Risiko | Naechster Schritt |
| --- | --- | --- | --- |
| ... | ... | ... | ... |

## Qualitaetsgate

Ist die Antwort handlungsorientiert, knapp, respektvoll, belegnah und ohne erfundene Quellen? Sind Fristen und offene Tatsachen sichtbar? Ist der naechste Schritt eindeutig?

## Prozessuale Argumentations-Pruefpunkte

- **Anspruchsgrundlage konkret benannt:** Norm, nicht "der Vertrag" oder "das Gesetz". Bei mehreren AG Vorrang/Konkurrenz pruefen.
- **Tatbestandsmerkmale gegliedert:** Jedes Merkmal mit Definition (Quelle: Rspr./Lit.), Tatsachen-Anker, Subsumtion.
- **Schluessigkeit (§ 253 II Nr. 2 ZPO):** Beim Klaeger reichen Tatsachenvortrag und Anspruchsgrundlage. Beim Beklagten ist Erheblichkeit der Einwendungen zu pruefen.
- **Beweisangebot:** Bei jedem streitigen Tatsachenbehauptung Beweismittel benennen (Zeuge mit Anschrift, Urkunde mit Anlagennummer, Sachverstaendiger, Augenschein, Parteivernehmung § 445 ZPO).
- **Beweismass:** § 286 ZPO (Vollbeweis bei haftungsbegruendenden Tatsachen) vs. § 287 ZPO (Schadensschaetzung).
- **Substantiierungslast:** Bei substantiiertem Vortrag ist substantiiertes Bestreiten erforderlich (§ 138 II ZPO); sonst Geslaendnisfiktion § 138 III ZPO.
- **Antragsfassung:** bestimmt, vollstreckbar, zukunftsorientiert ("zu zahlen", nicht "geschuldet zu sein").
- **Richterperspektive:** Wuerde ein neutraler Richter die These nachvollziehen koennen? Spruchreife herstellen.
- **Gegenargumente vorwegnehmen:** "Eingewendet werden koennte ... Dem ist jedoch entgegenzuhalten ..." schwaecht die Gegenseite vor.
- Falle: Klageantrag unbestimmt — § 139 ZPO Hinweispflicht greift, aber zur eigenen Sicherheit den Antrag praeszise antragen.
