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name: audit-hr
description: "Definiert Rolle und Pflichten des Audit Committee bei Internal Investigations – § 107 AktG, Berichtspflichten, Unabhängigkeit im Internal Investigations Praxis."
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# Audit Committee in Internal Investigations

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; StPO §§ 53, 97, 102, 110, 136, 137, 152, 153a, BGB §§ 280, 626, BRAO § 43a, GwG, AntiDopG, HinSchG; StPO; HinSchG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Rechtlicher Rahmen

Das Audit Committee (Prüfungsausschuss) des Aufsichtsrats spielt in Internal Investigations eine zentrale Rolle. § 107 Abs. 3 S. 2 AktG ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__107.html)) weist dem Prüfungsausschuss die Überwachung der Rechnungslegung, des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung zu. Bei kapitalmarktorientierten Unternehmen gelten die EU-Abschlussprüfungsverordnung (VO (EU) Nr. 537/2014, [eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0537)) und das AReG. Das Audit Committee ist häufig der erste Empfänger von Compliance-Meldungen und muss entscheiden, ob eine Internal Investigation einzuleiten ist.

## Ziel dieses Skills

Klärt die Pflichten und Befugnisse des Audit Committee bei Internal Investigations und stellt sicher, dass es seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt.

## Arbeitsprogramm

### 1. Aufgaben des Audit Committee
- Überwachung der Rechnungslegung und Abschlussprüfung (§ 107 Abs. 3 AktG).
- Überwachung des Compliance-Management-Systems (CMS) und des internen Kontrollsystems (IKS).
- Empfang von Hinweisen aus dem Hinweisgebersystem (HinSchG § 13).
- Entscheidung über Einleitung einer Internal Investigation oder Delegation an Special Committee.

### 2. Wann wird das Audit Committee aktiv?
- Whistleblower-Meldung enthält Vorwürfe gegen Vorstandsmitglied.
- Abschlussprüfer meldet Unregelmäßigkeiten nach § 321 HGB ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__321.html)).
- Interne Revision findet Indizien für Unregelmäßigkeiten.
- BaFin oder andere Regulatoren nehmen Kontakt auf.
- Medienberichte oder Whistleblower-Hinweis aus der Öffentlichkeit.

### 3. Direktmandat des Prüfungsausschusses
- Prüfungsausschuss kann externen Anwalt direkt beauftragen, ohne dass der Vorstand involviert ist.
- Besonders wichtig, wenn der Vorstand selbst Gegenstand der Untersuchung ist.
- § 111 Abs. 2 AktG: Aufsichtsrat darf die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__111.html)).
- Kosten der Untersuchung: trägt die Gesellschaft (§ 113 AktG).

### 4. Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer
- Abschlussprüfer hat nach § 321 HGB besondere Berichtspflicht bei Unregelmäßigkeiten.
- Prüfungsausschuss kann Abschlussprüfer zu verstärkter Prüfung bestimmter Bereiche beauftragen.
- Unabhängigkeit des Abschlussprüfers: keine Übertragung von Untersuchungsaufgaben an Abschlussprüfer (Unabhängigkeitsproblem nach VO (EU) Nr. 537/2014).
- Trennung von Prüfungs- und Beratungsleistungen beachten.

### 5. Berichtspflichten des Audit Committee an den Gesamtaufsichtsrat
- § 107 Abs. 3 S. 4 AktG: Ausschussvorsitzender berichtet dem Aufsichtsrat über die Tätigkeit des Ausschusses.
- Regelmäßige Berichte in Aufsichtsratssitzungen.
- Wesentliche Untersuchungsergebnisse: sofortige Berichtspflicht (Ad-hoc-Pflicht).

### 6. Haftungsrisiken des Audit Committee
- § 116 AktG i. V. m. § 93 AktG: Aufsichtsratsmitglieder haften wie Vorstandsmitglieder bei schuldhafter Pflichtverletzung.
- Pflicht zur Einleitung einer Untersuchung bei konkretem Verdacht (BGH II ZR 234/09, [openjur.de](https://openjur.de/o/577696.html)).
- Untätigkeit trotz Kenntnis von Unregelmäßigkeiten: Haftungsrisiko.

### 7. Besondere Situation: Audit Committee vs. Vorstand
- Wenn Vorstandsmitglied Gegenstand der Untersuchung: Audit Committee hat Leitungsfunktion, nicht der Vorstand.
- Informationsfluss kontrollieren: Vorstand erhält nur das, was für laufende Geschäftsführung notwendig ist.
- Anwaltliche Kommunikation direkt an Prüfungsausschuss, nicht über Vorstand leiten.

## Normenregister

| Norm | Inhalt | Quelle |
|---|---|---|
| § 107 AktG | Ausschüsse des Aufsichtsrats | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__107.html) |
| § 111 AktG | Aufgaben Aufsichtsrat | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__111.html) |
| § 116 AktG | Haftung Aufsichtsratsmitglieder | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__116.html) |
| § 321 HGB | Berichtspflicht Abschlussprüfer | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__321.html) |
| BGH II ZR 234/09 | Siemens/Neubürger | [openjur.de](https://openjur.de/o/577696.html) |

## Ausgabeformate

- **Audit-Committee-Beschlussvorlage** (Einleitung einer Untersuchung)
- **Direktmandatierungsschreiben** für externen Anwalt
- **Berichterstattungsschema** an Gesamtaufsichtsrat
- **Haftungsrisikoanalyse** für Audit-Committee-Mitglieder
- **Checkliste** Zusammenarbeit mit Abschlussprüfer

Rechtsprechungszitate nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.

## Normen und Rechtsprechung

### Kuratierte Normen-Bibliothek

- § 93 AktG
- § 26 BDSG
- § 130 OWiG
- § 102 BetrVG
- § 87 BetrVG
- § 203 StGB
- § 266 StGB
- Art. 33 DSGVO
- § 30 OWiG
- § 80 BetrVG
- § 84 AktG
- § 107 AktG

### Leitentscheidungen

- BGH II ZR 234/09
- EuGH C-550/07
- EuGH C-311/18
