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name: auftragsverarbeitungsvertrag-pruefen
description: "Checkliste zur Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen nach Art. 28 DSGVO bei KI-Chatbot-Anbietern: Subprozessoren, technisch-organisatorische Maßnahmen, Drittlandtransfer, Auditrechte sowie Löschpflichten."
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# Auftragsverarbeitungsvertrag prüfen

Jeder KI-Dienstleister, der im Auftrag der Kanzlei personenbezogene Daten verarbeitet, muss als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO vertraglich gebunden werden. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist eine datenschutzrechtliche Pflichtgrundlage — sein Fehlen begründet einen DSGVO-Verstoß. Dieser Skill stellt eine strukturierte Prüfcheckliste bereit.

## Rechtlicher Hintergrund

Art. 28 Abs. 1 DSGVO: Beauftragung nur von Auftragsverarbeitern mit hinreichenden Garantien für technisch-organisatorische Maßnahmen. Art. 28 Abs. 3 DSGVO: Pflichtinhalt des AVV (Gegenstand, Dauer, Art, Zweck, Weisungsgebundenheit, Vertraulichkeit, TOMs, Unterauftragsverarbeiter, Betroffenenrechte, Löschung/Rückgabe, Audits). Art. 28 Abs. 4 DSGVO: Unterauftragsverarbeiter müssen denselben Pflichten unterliegen. Art. 46 DSGVO: Anforderungen für Drittlandtransfers (SCC, Angemessenheitsbeschluss). Art. 83 Abs. 4 DSGVO: Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des Jahresumsatzes bei AVV-Verstößen. Art. 82 DSGVO: Schadensersatzhaftung.

## Vorgehen

1. **AVV-Existenz prüfen**: Besteht überhaupt ein schriftlicher (oder elektronischer) AVV mit dem KI-Anbieter?
2. **Pflichtinhalte nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO verifizieren**: Sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Regelungspunkte enthalten?
3. **Subprozessoren-Liste einholen**: Welche Unterauftragnehmer setzt der KI-Anbieter ein? Sind diese ebenfalls durch AVV gebunden? Wird eine aktuelle Liste bereitgestellt?
4. **TOMs prüfen**: Sind die technisch-organisatorischen Maßnahmen konkret beschrieben und dem Stand der Technik entsprechend?
5. **Drittlandtransfer-Regelung verifizieren**: Verarbeitet der Anbieter Daten außerhalb des EWR? Falls ja: Welche Rechtsgrundlage für den Drittlandtransfer (Angemessenheitsbeschluss, SCC, TIA)?
6. **Audit- und Kontrollrechte sicherstellen**: Räumt der AVV der Kanzlei das Recht ein, die Einhaltung der DSGVO durch den Anbieter zu überprüfen oder überprüfen zu lassen?
7. **Löschfristen definieren**: Verpflichtet der AVV den Anbieter zur Löschung oder Rückgabe aller Daten nach Vertragsende?

## Vorlagentext / Bausteine

**AVV-Prüfcheckliste:**

☐ Schriftliche AVV-Vereinbarung liegt vor (Art. 28 Abs. 9 DSGVO: auch elektronische Form genügt)
☐ Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sind definiert
☐ Kategorien personenbezogener Daten und betroffener Personen sind spezifiziert
☐ Weisungsgebundenheit des Auftragsverarbeiters ist vereinbart
☐ Vertraulichkeitspflicht für alle zugriffsberechtigten Personen ist geregelt
☐ Konkrete TOMs sind beschrieben oder als Anlage beigefügt
☐ Liste der genehmigten Unterauftragsverarbeiter liegt vor und wird aktuell gehalten
☐ Kanzlei-Genehmigung bei Änderungen der Unterauftragsverarbeiter ist vereinbart
☐ Unterstützungspflicht bei Betroffenenanfragen und Datenschutzbehörden ist geregelt
☐ Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen nach Art. 33 DSGVO ist vereinbart
☐ Datenschutz-Folgenabschätzung-Unterstützung nach Art. 35 DSGVO ist zugesagt
☐ Löschung oder Rückgabe aller Daten nach Vertragsende ist geregelt
☐ Audit- und Kontrollrechte der Kanzlei sind vereinbart
☐ Drittlandtransfer-Rechtsgrundlage ist dokumentiert (falls anwendbar)
☐ § 43e-BRAO-Vereinbarung ist zusätzlich abgeschlossen (berufsrechtliche Anforderung)

## Hinweise zur Aktualisierung

Die Anforderungen an AVV können sich durch Entscheidungen der Datenschutzbehörden oder neue EuGH-Rechtsprechung ändern. Ebenso müssen AVV bei wesentlichen Änderungen der Datenverarbeitungstätigkeit aktualisiert werden. Bei Änderungen der Unterauftragsverarbeiter des KI-Anbieters ist zu prüfen, ob eine erneute Risikobeurteilung erforderlich ist.
