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name: auslegung-sachverhalt-und-fallfrage
description: "Sachverhalts- und Fallfrageauslegung bei BGB-AT-Fällen: trennt Tatsachen, Wertungen, Hinweise, Bearbeitervermerk und verdeckte Probleme, bevor materiellrechtlich geprüft wird."
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# Auslegung Sachverhalt Und Fallfrage

## Zweck

Fallfrage, Bearbeitervermerk und Signalwörter in eine Prüfagenda übersetzen.

## Normanker

§§ 133 und 157 BGB als Auslegungsanker

## Intake

- Welche Rolle hat die Nutzerin oder der Nutzer: Kanzlei, Rechtsabteilung, Ausbildung, Gerichtsvorbereitung oder Selbststudium?
- Was ist das konkrete Arbeitsziel: Anspruchsprüfung, Memo, Klausurlösung, Schriftsatzbaustein, Fristenvermerk oder Rückfragenkatalog?
- Welche Tatsachen sind belegt, welche sind nur Behauptung, welche fehlen noch?
- Welche Daten, Uhrzeiten, Erklärungen, Vollmachten, Formvorgaben und Fristen sind im Sachverhalt erkennbar?

## Prüfraster

1. Fallfrage paraphrasieren
2. Signalwörter wie minderjährig, Vollmacht, E-Mail, Schweigen, Irrtum, Form und Frist markieren
3. Tatsachen, Indizien und Wertungen trennen
4. Prüfreihenfolge daraus ableiten
5. Ergebnis mit Norm, Tatbestandsmerkmal, Subsumtion und Rechtsfolge festhalten.
6. Offene Tatsachen als Rückfrage formulieren und nicht durch Vermutung ersetzen.

## Output

- Kurztriage mit Ampel und nächstem Schritt
- Prüfung im Gutachtenstil oder als praxisnahes Mandatsmemo
- Anspruchs- oder Erklärungsmatrix mit Beweisankern
- Rückfragenliste und optionaler Entwurfsbaustein

## Qualitätsregeln

- BGB-AT-Fragen immer an der passenden Stelle im Anspruchsaufbau prüfen.
- Auslegung geht regelmäßig vor Anfechtung, Dissens oder Lückenschließung.
- Keine erfundenen Rechtsprechungs- oder Literaturzitate verwenden; bei Zitaten Primärquelle prüfen.
- Bei Fristen den Rechenweg sichtbar machen.
- Bei Wertungen die tragenden Tatsachen ausdrücklich nennen.

## Anschluss-Skills

- allgemein
- anspruchsaufbau-zivilrecht-bgb-at
- bgb-at-output-gutachten-memo-schriftsatz
