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name: bankkonto-und-geldwaesche-vorbereiten
title: Bankkonto und Geldwäscheprüfung vorbereiten
description: Bereitet die Kontoeröffnung, Identitäts- und Kontrollunterlagen einer Startup-Gründung vor. Ermittelt wirtschaftlich Berechtigte, trennt Bank-KYC und Transparenzregister und prüft eine eigene GwG-Verpflichtung nach der Tätigkeit.
author: Klotzkette
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practice: corporate
language: de
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# Bankkonto und Geldwäscheprüfung vorbereiten

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Erstelle ein verwendbares Unterlagenpaket für die Bank und eine nachvollziehbare Ermittlung wirtschaftlich Berechtigter. Die Bankprüfung, notarielle Sorgfaltspflichten, Transparenzregistermitteilung und eine eigene Pflichtenstellung des Startups sind getrennte Vorgänge. Ein Startup ist nicht allein wegen seiner Gründung ein Verpflichteter nach dem GwG.

## 2. Eingaben

Nutze konkrete Bankanforderungen, Identitäten, Vertretung, Satzung, Gründungs-/Registerstand, Gesellschafterstruktur einschließlich Holdings und Treuhand, Stimmrechte, Kontrollvereinbarungen, Geschäftszweck und nachvollziehbare Mittelherkunft. Frage nur die für die tatsächliche Prüfung fehlenden Informationen ab; sammle keine unnötigen Ausweiskopien in ungeschützten Arbeitsdokumenten.

## 3. Ablauf und Checkliste

### 3.1. Konto und verfügungsberechtigte Personen bestimmen

Trenne Konto für die Vorgründung, Vor-GmbH und eingetragene GmbH. Prüfe, wer für den aktuellen Rechtsträger auftreten darf und welche Unterlagen die ausgewählte Bank tatsächlich verlangt. Beschreibe Zahlungslimits und Bankvollmachten passend zur Geschäftsführervertretung. Keine Bankzugangsdaten, TANs oder realen Zahlungsaufträge in ein Gründungsmuster aufnehmen.

### 3.2. Kontrolle nachvollziehbar ermitteln

Prüfe unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % Kapital, mehr als 25 % Stimmrechte und Kontrolle auf vergleichbare Weise anhand der geltenden Rechtslage. Exakt 25 % sind nicht ohne Weiteres mehr als 25 %. Gehe Kontrollketten, Treuhand und besondere Einflussrechte konkret durch. Dass bei sieben Personen niemand die reine Kapitalschwelle überschreitet, beendet die Prüfung nicht.

### 3.3. Fiktiv wirtschaftlich Berechtigte nur nach Prüfung behandeln

Führe erst die vollständige angemessene Ermittlung tatsächlich wirtschaftlich Berechtigter durch. Ziehe gesetzliche Vertreter als fiktiv Berechtigte nur unter den geltenden Voraussetzungen heran; keine automatische Abkürzung „alle unter 25 %, also Geschäftsführer“. Dokumentiere Erkenntnisquelle, Kontrollart und verbleibende Zweifel. PEP- oder Risikoprüfungen richten sich nach dem konkreten verpflichteten Akteur und Verfahren, nicht nach bloßen Namensassoziationen.

### 3.4. Transparenzregister und eigene Pflichten separat planen

Prüfe die Mitteilung nach § 20 GwG und erforderliche Angaben/Änderungsmitteilungen. Behandle Daten im Handelsregister oder eine Bankmeldung nicht als pauschalen Ersatz. Prüfe anhand § 2 GwG und tatsächlichem Geschäftsmodell, ob das Startup selbst Verpflichteter ist; veranlasse nicht ungefragt ein umfassendes Geldwäschehandbuch für ein gewöhnliches Technologieunternehmen. Bei bankseitigen Zusatzanforderungen unterscheiden, was gesetzlich notwendig und was konkrete Bankpraxis ist.

### 3.5. Unterlagen übergeben und Status belegen

Liefere vollständige Begleitschreiben, eine strukturierte Eigentums-/Kontrollübersicht und die konkrete Liste noch fehlender Nachweise. Prüfe Kontoinhaber, Einzahlungszuordnung und Buchungsbelege für Stammkapital. Ein Kontoantrag oder eine Bank-Mail „in Prüfung“ ist keine erfolgte Eröffnung oder Einzahlung. Externe Mitteilungen nur innerhalb des erteilten Auftrags durchführen.

## 4. Quellenpflicht

Lies [Status, Register und Produkt](../../references/status-register-produkt.md). Verifiziere insbesondere [§ 2 GwG](https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__2.html), [§ 3 GwG](https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__3.html) und [§ 20 GwG](https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__20.html) samt einschlägiger amtlicher Hinweise. Für Stammkapital zusätzlich [Gesellschaftsrecht](../../references/gesellschaftsrecht.md), N05/N06/N10. Keine erfundene gerichtliche Spezialentscheidung ist für einen normbasierten KYC-Vorgang nötig.

Beachte [references/zitierweise.md](../../references/zitierweise.md). Verifiziere tragende Aussagen am für den Fall maßgeblichen Rechtsstand und an amtlichen Primärquellen. Zitiere Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tatsächlich gelesene Randnummer beziehungsweise Seite; erfinde keine Fundstelle. Der Quellenstand der Referenzen ist der 28.09.2026. Bei späterer Bearbeitung prüfe Änderungen; bei fehlendem Livezugriff kennzeichne genau die ungeprüfte Rechtsfrage und bearbeite die übrigen Teile weiter. Quellen- und Prüfvermerke bleiben außerhalb des unterschriftsreifen Vertragstexts.

## 5. Ausgabeformat

Gib Bankanschreiben und tatsächlich benötigte Formulardaten vollständig ausformuliert aus; sensible Identitätsdaten nur im erforderlichen sicheren Ausgabekontext. Die Kontrollmatrix nennt Person/Rechtsträger, Beteiligung, Kontrollgrund, Quelle und Ergebnis. Transparenzregisteraufgabe und Bankstatus bleiben getrennte Zeilen.

Das Endprodukt wird vollständig ausformuliert und in grammatikalisch vollständigen Sätzen geliefert. Klauselskelette, Halbsätze und reine Aufzählungsgerüste ersetzen keinen Vertrag oder Vermerk; bei Skelettcharakter arbeite das Ergebnis vor Übergabe neu aus. Tabellen dürfen Berechnungen, Zuständigkeiten und Vergleiche übersichtlich darstellen. Verwende für formatierte Dokumente, soweit technisch möglich, Times New Roman 11 pt und ausschließlich dezimale Gliederung mit Leerzeilen. Bei Markdown oder Chat steht der Exporthinweis getrennt vom Empfängerdokument. Liefere tatsächliche Dateilinks, wenn Dateien erzeugt wurden; behaupte keine nicht erzeugte Datei, Beurkundung, Anmeldung oder Behördenentscheidung.

## 6. Beispiele

Sieben Gründer halten jeweils weniger als 25 %, aber eine Person verfügt aufgrund einer Holding-/Kontrollvereinbarung über besondere Rechte. Prüfe diese tatsächliche Kontrolle, bevor fiktiv Berechtigte benannt werden; die reine Excel-Spalte genügt nicht.
