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name: baugrund-altlasten-untersuchungsbedarf
description: "HOAI-Fachfrage: Baugrund, Altlasten, Schadstoffe, Bestandserkundung, Untersuchungsbedarf, besondere Leistungen und Haftungs-/Nachtragsfolgen im Planungsprozess prüfen im Hoai Leistungsphasen Praxis."
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# Baugrund, Altlasten Und Untersuchungsbedarf

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HOAI §§ 1-13, 14-37 (Objektplanung), 38-52 (Flachbau, Ingenieurbauwerke), BGB §§ 631 ff., VOB/B — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Normanker

- Anlage 10 HOAI LPH 1/2: Untersuchungsbedarf und Auswahl fachlich Beteiligter.
- Besondere Leistungen nach Anlage 10 prüfen.
- Bauordnungs-, Umwelt- und Arbeitsschutzrecht live prüfen.

## Prüfung

1. Welche Hinweise gab es: Lage, Nutzungshistorie, Bestandspläne, Risse, Feuchte, Schadstoffe?
2. War ein Gutachten erforderlich oder nur zweckmäßig?
3. Wer musste es beauftragen und wer musste warnen?
4. Wie wirken neue Erkenntnisse auf Kosten, Termine und Planung?
5. Sind Zusatzleistungen vergütbar oder Fehlerbeseitigung?

## Normen und Rechtsprechung

### Kuratierte Normen-Bibliothek

- § 1 HOAI (Anwendungsbereich)
- §§ 3, 8 HOAI (Leistungsbild, Leistungsphasen 1-9)
- § 6 HOAI (Honorarvereinbarung)
- § 7 HOAI (Honorarvereinbarung Schriftform)
- § 10 HOAI (anrechenbare Kosten)
- § 14 HOAI (Honorarzonen)
- § 15 HOAI (Fälligkeit, Abschlagszahlungen)
- §§ 631, 632, 632a BGB (Werkvertrag, Vergütung, Abschlag)
- § 650p ff. BGB (Architekten-/Ingenieurvertrag, Zielfindung)
- VOB/B § 8 (Kündigung, Anwendung neben BGB)

### Leitentscheidungen

- BGH VII ZR 46/06 (Mindestsatz-Unterschreitung)
- BGH VII ZR 63/14 (Abschlagszahlung Architekt)
- BGH VII ZR 58/11 (Akquise vs. Vertragsschluss)
- EuGH C-377/17 (HOAI-Preisrecht europarechtswidrig)
- BGH VII ZR 174/19 (Übergangsfälle HOAI 2013/2021)

### Anwendung im Skill

- Leistungsphasen 1-9 trennscharf benennen; keine Pauschalvergueterung ohne Bezug zu §§ 8, 10, 14 HOAI.
- Nach EuGH C-377/17 sind Mindest- und Hoechstsaetze unverbindlich; Honorarvereinbarung dennoch nach § 7 HOAI 2021 schriftlich.
- Anrechenbare Kosten nach § 10 HOAI gegen DIN 276 abgleichen; Kostenfortschreibung dokumentieren.
