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description: "Aufflassungsvormerkung § 883 BGB beim Bautraegervertrag: Skill klaert die zentrale Schutzfunktion der Vormerkung Rang Eintragung Voraussetzungen und Konsequenzen für den Erwerber bei Bautraegerinsolve..."
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# Aufflassungsvormerkung § 883 BGB beim Bautraegervertrag


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HOAI §§ 1-13, 14-37 (Objektplanung), 38-52 (Flachbau, Ingenieurbauwerke), BGB §§ 631 ff., VOB/B — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Aufflassungsvormerkung § 883 BGB beim Bautraegervertrag. Skill klaert die zentrale Schutzfunktion der Vormerkung Rang Eintragung Voraussetzungen und Konsequenzen für den Erwerber bei Bautraegerinsolvenz. Liefert Prüfraster.

### Bautraeger Aufflassungsvormerkung 883 Bgb

## Norm

§ 883 BGB Vormerkung — Sicherungsinstrument für einen schuldrechtlichen Anspruch auf Eigentumsuebertragung.

## Funktion beim Bautraegervertrag

- Erwerber hat Anspruch auf Eigentumsuebertragung (Auflassung) — aber Eigentum geht erst nach Fertigstellung und vollstaendiger Zahlung über.
- Vormerkung sichert die Rangstellung.
- Schutz vor Verfuegungen des Bautraegers an Dritte.

## Eintragung im Grundbuch

- Antrag durch Notar.
- Vor Bezahlung der ersten Rate eingetragen (im sicheren Modell).
- Rang vor allen weiteren Belastungen.

## Konsequenz bei Bautraegerinsolvenz

- Vormerkungserwerber hat insolvenzfesten Anspruch.
- Insolvenzverwalter muss Eigentum nach Vollzahlung uebertragen.
- Bei nur teilweiser Zahlung: kompliziert — Skill `bautraeger-rueckabwicklung-bei-insolvenz`.

## Prüfraster

1. Vormerkung im Grundbuch eingetragen?
2. Eintragungsdatum vor Zahlung?
3. Rang gesichert?
4. Belastungsfreiheit dazu?
