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name: bautraeger-grundbuchaufflassung-925-bgb
description: "Aufflassung nach § 925 BGB beim Bautraegervertrag: Skill klaert die Form der Aufflassung den Zeitpunkt der Eigentumsuebertragung und das Verhältnis zur Vormerkung. Notarielle Beurkundung. Liefert Prüfraster."
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# Aufflassung nach § 925 BGB beim Bautraegervertrag


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HOAI §§ 1-13, 14-37 (Objektplanung), 38-52 (Flachbau, Ingenieurbauwerke), BGB §§ 631 ff., VOB/B — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Aufflassung nach § 925 BGB beim Bautraegervertrag. Skill klaert die Form der Aufflassung den Zeitpunkt der Eigentumsuebertragung und das Verhältnis zur Vormerkung. Notarielle Beurkundung. Liefert Prüfraster.

### Bautraeger Grundbuchaufflassung 925 Bgb

## Norm

§ 925 BGB Aufflassung — formgerechte Einigung über die Eigentumsuebertragung des Grundstuecks.

## Form

- Notarielle Beurkundung erforderlich.
- Beide Parteien zugleich anwesend (oder durch Vollmacht vertreten).

## Zeitpunkt

- Aufflassung typischerweise bei Vertragsschluss erklaert, aber Wirksamkeit aufgeschoben auf Bedingung vollstaendige Zahlung.
- Eigentumseintragung im Grundbuch erfolgt nach Zahlung und Fertigstellung.

## Bedingung

- "Bedingungslose Aufflassung" gibt es nicht — die Bedingung ist die Zahlung.

## Verhältnis zur Vormerkung

- Vormerkung sichert den Anspruch auf Aufflassung.
- Aufflassung mit Eintragung ist der eigentliche Eigentumserwerb.

## Prüfraster

1. Aufflassung notariell erklaert?
2. Bedingungsklausel?
3. Eintragung erfolgt?
