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description: "Makler- und Bautraegerverordnung (MaBV) Grundlagen: Skill behandelt das Anwendungsfeld der MaBV §§ 1 2 die definition Bautraeger und das Verhältnis zur Gewerbeordnung § 34c GewO. Liefert Prüfraster für E..."
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# Makler- und Bautraegerverordnung (MaBV) Grundlagen


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HOAI §§ 1-13, 14-37 (Objektplanung), 38-52 (Flachbau, Ingenieurbauwerke), BGB §§ 631 ff., VOB/B — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Makler- und Bautraegerverordnung (MaBV) Grundlagen. Skill behandelt das Anwendungsfeld der MaBV §§ 1 2 die definition Bautraeger und das Verhältnis zur Gewerbeordnung § 34c GewO. Liefert Prüfraster für Erwerber.

### Bautraeger Mabv Grundlagen 1 2

## Anwendungsbereich

§ 1 MaBV: Die MaBV gilt für Gewerbetreibende mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO — Bautraeger sind erfasst nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO (Bauvorhaben als Bautraeger oder Baubetreuer).

## Bautraegerdefinition

Bautraeger ist, wer wirtschaftlich auf eigene Rechnung Bauvorhaben für fremde Rechnung durchfuehrt. Typisch: Erwerb des Grundstuecks im eigenen Namen, Bau, Verkauf von Wohnungs- oder Teileigentum an Endkunden.

## Verhältnis Bautraeger vs. Generaluebernehmer

- Bautraeger: verkauft an Erwerber, der danach Eigentümer wird.
- Generaluebernehmer: fuehrt Bauvorhaben für fremden Auftraggeber durch, der bereits Eigentümer ist.
- Wichtig: nur für Bautraeger gilt § 3 MaBV — der zentrale Erwerberschutz.

## Prüfraster für Erwerber

1. Ist der Vertragspartner ein Bautraeger im Sinne § 34c GewO?
2. Hat er eine gueltige Erlaubnis?
3. Bewerbung als "Bautraeger" oder Tarnung als "Baubetreuung" / "GU"?
4. Welche Schutzvorschriften greifen?

## Aktuelle BGH-Linie

- BGH-Linie staendige Rspr.: Verstoss gegen MaBV macht Klausel oder Zahlungsverlangen unwirksam — Erwerber kann zurueck.
- BGH-Az im Mandat live verifizieren.
