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# MaBV § 3 Ratenplan — 7 Raten nach Baufortschritt


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HOAI §§ 1-13, 14-37 (Objektplanung), 38-52 (Flachbau, Ingenieurbauwerke), BGB §§ 631 ff., VOB/B — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** MaBV § 3 Ratenplan — 7 Raten nach Baufortschritt. Skill listet die einzelnen Raten in Prozent abhaengig vom Baufortschritt erkennt unzulaessige Vorausleistungen und gibt Tipps zur Prüfung. Liefert exakten Prüfraster.

### Bautraeger Mabv Ratenplan 3 Mabv

## Norm

§ 3 Abs. 2 MaBV: Maximal 7 Teilzahlungen nach Baufortschritt. Genauer Ratenkatalog vor Anwendung live verifizieren (juristische Stoffsammlung); typischerweise sieht der Katalog folgende Stufen vor:

- 30 % nach Beginn der Erdarbeiten.
- 28 % nach Rohbaufertigstellung einschliesslich Zimmererarbeiten.
- 5,6 % nach Herstellung der Dachflaechen und Dachrinnen.
- 2,1 % nach Rohinstallation Heizung.
- 2,1 % nach Rohinstallation Sanitaer.
- 2,1 % nach Rohinstallation Elektro.
- 7 % nach Fenstereinbau, Verglasung.
- 4,2 % nach Innenputz.
- 2,1 % nach Estricharbeiten.
- 2,8 % nach Fliesenarbeiten im Sanitaer.
- 8,4 % nach bezugsfertiger Herstellung und Zug-um-Zug-Übergabe.
- 2,1 % nach Fassade.
- 3,5 % nach vollstaendiger Fertigstellung.

Summen können je nach Fassung der MaBV abweichen — Vor Mandatsmäßigen Beratung im aktuellen Gesetzestext im Detail prüfen.

## Verbot Vorausleistung

- Bautraeger darf nur Zahlungen nach Erreichen der jeweiligen Stufe verlangen.
- Vorausleistung ohne Sicherung ist nichtig.

## BGH-Linie

- BGH staendige Rspr.: zu hohe Raten oder vorgezogene Zahlung machen Klausel unwirksam.
- Erwerber kann zurueckhalten / zurueckfordern.

## Prüfraster

1. Welcher Stand?
2. Welche Rate verlangt?
3. Stand belegbar (Architektenbestaetigung, Photo)?
4. Höhe rechtmaessig?

## Werkzeug Photo-Tagebuch

- Erwerber empfohlen: bei jedem Bauabschnitt eigene Fotos mit Datum und GPS.
- Wichtig für Beweisfuehrung.
