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description: "MaBV § 2: Sicherheit für Vorausleistungen durch Buergschaft: Skill klaert die alternative Sicherheitsleistung statt Ratenzahlung nach Baufortschritt die Anforderungen an die Buergschaft (selbstsch..."
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# MaBV § 2: Sicherheit für Vorausleistungen durch Buergschaft


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HOAI §§ 1-13, 14-37 (Objektplanung), 38-52 (Flachbau, Ingenieurbauwerke), BGB §§ 631 ff., VOB/B — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** MaBV § 2: Sicherheit für Vorausleistungen durch Buergschaft. Skill klaert die alternative Sicherheitsleistung statt Ratenzahlung nach Baufortschritt die Anforderungen an die Buergschaft (selbstschuldnerisch unbedingt unbefristet) und die Folgen ungueltiger Sicherheiten. Liefert Prüfraster.

### Bautraeger Mabv Sicherheit 2 Buergschaft

## Norm

§ 2 MaBV (in Verbindung mit § 7 MaBV): Bautraeger kann statt Zahlung nach Baufortschritt (§ 3 MaBV) eine **Sicherheit** in Höhe der gesamten Vertragssumme stellen. Erwerber zahlt dann gegen die Sicherheit.

## Anforderungen Buergschaft

- Selbstschuldnerisch.
- Unbedingt — keine Bedingungen, Einreden ausgeschlossen.
- Unbefristet (oder mit ausreichend langer Frist).
- Aussteller: Kreditinstitut oder Versicherer mit Sitz / Niederlassung im EWR.
- Verzicht auf Einreden nach §§ 770 771 BGB.

## Bestaetigung

- Originalbuergschaft an Erwerber ausgehaendigt.
- Prüfen: Vollstaendigkeit Wortlaut Auszahlung.

## Verstoss

- Sicherheit fehlt oder ist unzureichend = Vorausleistung unrechtmaessig.
- Erwerber kann zurueckhalten.

## Praxistipp

- Konkret prüfen: Wer ist Versicherer / Bank? Bonitaet?
- Inkraftsetzung der Buergschaft mit Vertragsunterzeichnung.

## Prüfraster

1. Buergschaft vorhanden?
2. Aussteller bonitaet?
3. Wortlaut korrekt (selbstschuldnerisch unbedingt unbefristet)?
4. Höhe = Vertragssumme?
5. Vorlage an Erwerber?
