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# MaBV Vermögenstrennung — Bautraeger muss die Gelder der Erwerber separiert vom eigenen Vermögen behandeln


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HOAI §§ 1-13, 14-37 (Objektplanung), 38-52 (Flachbau, Ingenieurbauwerke), BGB §§ 631 ff., VOB/B — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** MaBV Vermögenstrennung — Bautraeger muss die Gelder der Erwerber separiert vom eigenen Vermögen behandeln. Skill klaert die Trennungspflicht das Sonderkonto und die Folgen bei Vermischung Insolvenzrechtlich. Liefert Prüfraster.

### Bautraeger Mabv Vermögenstrennung

## Pflicht zur Vermögenstrennung

§§ 3-8 MaBV: Bautraeger darf Erwerbergelder nur für das jeweilige Bauvorhaben verwenden. Trennung von eigenen Geldern ist Schutz vor Vermögensvermischung.

## Sonderkonto

- Praxis: Eigene Konten pro Bauvorhaben.
- Aufzeichnungspflicht nach § 10 MaBV.

## Insolvenzschutz

- Bei Insolvenz: Erwerbergelder, die zweckgebunden gehalten wurden, sollen Erwerbern zukommen.
- Aber: keine echte Treuhand. Bei Vermischung Insolvenzmasse — Erwerber verlieren ggf.

## Praxis

- Mit Sicherungsmodell § 7 MaBV (gestelle Buergschaft) ist Vermögensvermischung weniger riskant.
- Bei Ratenmodell § 3 MaBV ist Vermögenstrennung kritisch.

## BGH-Linie

- BGH: Verstoss gegen § 3 MaBV macht Vertragsklausel unwirksam.
- Aktuelle Az im Mandat live verifizieren.

## Prüfraster

1. Welches Modell (§ 3 vs § 7)?
2. Trennung des Sonderkontos belegbar?
3. Bei Insolvenz: Gläubigeranfechtung?
