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description: "MaBV § 7 Vollstaendigkeitserklaerung als Alternative: Skill klaert wann der Bautraeger die volle Vertragssumme im Voraus verlangen darf wenn er die nach § 7 vorgesehene Sicherheit stellt. Liefert Prüfra..."
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# MaBV § 7 Vollstaendigkeitserklaerung als Alternative


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HOAI §§ 1-13, 14-37 (Objektplanung), 38-52 (Flachbau, Ingenieurbauwerke), BGB §§ 631 ff., VOB/B — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** MaBV § 7 Vollstaendigkeitserklaerung als Alternative. Skill klaert wann der Bautraeger die volle Vertragssumme im Voraus verlangen darf wenn er die nach § 7 vorgesehene Sicherheit stellt. Liefert Prüfraster.

### Bautraeger Mabv Vollstaendigkeitserklaerung 7

## Norm

§ 7 MaBV: Bautraeger darf die gesamte Vertragssumme vor Baufortschritt verlangen, **wenn** er eine **selbstschuldnerische Buergschaft** in Höhe von 105 Prozent der Vertragssumme stellt — diese sichert sowohl die Fertigstellung als auch die Vermögensauskehr.

## Voraussetzungen

- Selbstschuldnerische Buergschaft eines Kreditinstituts oder Versicherers.
- Höhe 105 Prozent (gegenwaertige Fassung prüfen — frueher 110 Prozent bei manchen Auslegungen).
- Schutz auch für Maengelansprueche.

## Praxis

- Bautraeger mit guten Kapitalbeziehungen waehlt § 7-Modell.
- Erwerber gewinnt Vorhersehbarkeit; Bautraeger gewinnt Liquiditaet.

## Prüfraster

1. § 7 oder § 3 vereinbart?
2. Sicherheit hinterlegt?
3. Originalbuergschaft uebergeben?
