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description: "Typische Notar-Fehler im Bautraegervertrag: Skill listet die haeufigsten Notar-Fehler ungeklaerte Bonitaet vereinfachte Belehrung übersetzte Pauschalpreise unklare Sonderwunschregelung. Liefert Prüfraster und Em..."
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# Typische Notar-Fehler im Bautraegervertrag


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HOAI §§ 1-13, 14-37 (Objektplanung), 38-52 (Flachbau, Ingenieurbauwerke), BGB §§ 631 ff., VOB/B — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Typische Notar-Fehler im Bautraegervertrag. Skill listet die haeufigsten Notar-Fehler ungeklaerte Bonitaet vereinfachte Belehrung übersetzte Pauschalpreise unklare Sonderwunschregelung. Liefert Prüfraster und Empfehlungen für Klärung.

### Bautraeger Typische Notar Fehler Checkliste

## Typische Notar-Fehler

### Ungenuegende Bonitaetsklaerung
- Notar prüf im Voraus den Grundbuchstand, oft aber nicht die Bonitaet des Bautraegers.
- Erwerber muss selbst prüfen.

### Vereinfachte Belehrung
- Notar legt MaBV-Schutz nicht ausreichend dar.
- Belehrung sollte konkret und schriftlich sein.

### Übersetzte Pauschalpreise
- Klauseln zu Sonderwuensche mit pauschalen Aufpreisen können unangemessen sein.

### Unklare Sonderwunschregelung
- Genaue Definition fehlt.
- Streit über Mehrkosten ist vorprogrammiert.

### Fehlende Festlegung der Anlagen
- Baubeschreibung ist Anlage, aber Stand nicht klar.
- Bei Änderungen unsicher.

### § 17 BeurkG Belehrungspflicht
- Notar muss "rechtlich erforderliche Belehrungen" vornehmen.
- Verstoss: Schadensersatzhaftung.

## Empfehlung Erwerber

1. Vor Beurkundungstermin: Vertrag von Anwalt prüfen lassen.
2. Eigene Nachfragen schriftlich vorbereiten.
3. Vertragsentwurf mindestens 2 Wochen vor Termin (§ 17 Abs. 2a BeurkG).
4. Anwesenheit Anwalt beim Notartermin möglich.

## Prüfraster

1. Vertragsentwurf rechtzeitig erhalten?
2. Anwalt eingeschaltet?
3. Bonitaet geprueft?
4. Belehrungspunkte abgehakt?
