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name: bautraeger-weg-abgeschlossenheitsbescheinigung
description: "WEG-Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Bautraegervertrag: Skill klaert was die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist warum sie erforderlich ist und wann sie verweigert wird. Liefert Prüfraster."
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# WEG-Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Bautraegervertrag


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HOAI §§ 1-13, 14-37 (Objektplanung), 38-52 (Flachbau, Ingenieurbauwerke), BGB §§ 631 ff., VOB/B — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** WEG-Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Bautraegervertrag. Skill klaert was die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist warum sie erforderlich ist und wann sie verweigert wird. Liefert Prüfraster.

### Bautraeger Weg Abgeschlossenheitsbescheinigung

## Norm

§ 7 Abs. 4 WEG (alt) / § 3 Abs. 2 WEG (neu): Abgeschlossenheitsbescheinigung der zuständigen Behörde (idR Bauaufsicht) bestaetigt die in sich abgeschlossene Beschaffenheit jeder Wohnungs- oder Teileigentumseinheit.

## Inhalt

- Wohnungen sind raeumlich abgegrenzt.
- Eingang nach außen oder von einem Gemeinschaftsraum.
- Sanitaerausstattung.

## Erforderlichkeit

- Voraussetzung für Eintragung der Aufteilung im Grundbuch.
- Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung keine wirksame Teilung.

## Verweigerung

- Bei nicht-abgeschlossener Beschaffenheit (z. B. fehlende Tueren).
- Wohnung "geht durch" eine andere Wohnung.

## Prüfraster

1. Abgeschlossenheitsbescheinigung vorhanden?
2. Datum der Ausstellung?
3. Behörde zuständig?
