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description: "WEG-Erstverwalter-Bestellung beim Bautraegervertrag: Skill klaert die haeufig umstrittene Erstverwalter-Klausel die Bautraeger oft mit verbundenen Unternehmen verknuepfen sowie das WEG-Reform-2020-Update...."
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# WEG-Erstverwalter-Bestellung beim Bautraegervertrag


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HOAI §§ 1-13, 14-37 (Objektplanung), 38-52 (Flachbau, Ingenieurbauwerke), BGB §§ 631 ff., VOB/B — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** WEG-Erstverwalter-Bestellung beim Bautraegervertrag. Skill klaert die haeufig umstrittene Erstverwalter-Klausel die Bautraeger oft mit verbundenen Unternehmen verknuepfen sowie das WEG-Reform-2020-Update. Liefert Prüfraster.

### Bautraeger Weg Erstverwalter Bestellung

## Norm

§§ 26-27 WEG: Verwalterbestellung.

## Erstverwalter

- Bautraeger bestellt den ersten Verwalter — typischerweise im Teilungserklaerung.
- Oft ist Erstverwalter mit dem Bautraeger verbunden (Tochtergesellschaft).

## Bestellungsdauer

- Hoechstens 3 Jahre für Erstverwalter (§ 26 Abs. 1 WEG).
- Verlaengerung erfordert Beschluss der Eigentuemerversammlung.

## WEG-Reform 2020

- Erste Eigentuemerversammlung muss innerhalb von 6 Monaten nach Bezugsfertigkeit der Wohnung einberufen werden.
- Eigentümer können Verwalter abberufen.

## Problemklauseln

- Vorgaben zur Verlaengerungsabsicht.
- Festlegung der Verwaltervergueltung im voraus.

## Prüfraster

1. Erstverwalter bestellt?
2. Dauer max. 3 Jahre?
3. Abberufungsrecht der Eigentümer?
4. Verbundenheit Bautraeger-Verwalter?
