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name: bauvertrag-und-schnittstellen-ausformulieren
description: Erstellt einen vollständigen Bauvertragsentwurf oder eine beauftragte Schnittstellenvereinbarung aus Angebot, LV, Planstand und Verhandlung. Trennt Leistungsumfang, Planung, Mitwirkung und Vollmacht; keine ungeprüfte Übernahme der VOB/B.
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# 1. Bauvertrag und gewerkeübergreifende Schnittstellen ausformulieren

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Formuliere die konkrete Vertragsbeziehung zwischen Bauherr und Unternehmen oder zwischen Haupt- und Nachunternehmer. Ein vollständig verlangter Vertrag wird nicht durch eine Risikoliste oder einzelne Klauselvorschläge ersetzt.

## 2. Eingaben

Ohne Material frage nach Parteien, eigener Seite, Leistung, Preisgrundlage und gewünschter Vertragsfassung. Bei Ordner ohne Auftrag lies Angebot, Bestellung und Anlagen intern und biete Neuvertrag oder Bereinigung der Schnittstellen an. Bei klarem Auftrag schreibe unmittelbar. Prüfe Verbraucher-, Bauträger- oder Grundstücksbezug als eigenen fachlichen Bedarf, statt eine B2B-Fassung ungeprüft zu verwenden.

## 3. Ablauf / Checkliste

### 3.1. Bindung und Vertragsgrundlage bestimmen

Kläre vor individueller Rechtsgestaltung die Rolle: eigene Angelegenheit des Bauherrn oder Unternehmers, anwaltliches Mandat oder Planungsbüro für fremde Bauherren. Im letzten Fall ist die Befugnis nach Paragrafen 3 und 5 RDG eigenständig zu prüfen. Planerauftrag und Vollmacht reichen nicht. BGH, Urteil vom 09.11.2023, VII ZR 190/22, Randnummern 28 bis 38, verneint die erlaubte Nebenleistung für eine interessengerecht entworfene Skontoklausel. Technische und wirtschaftliche Vertragsgrundlagen weiter zusammenstellen; ohne Befugnis keine neue individuelle Rechtsklausel als freigabefertigen Entwurf liefern. Bereite die konkrete Frage für die unmittelbare anwaltliche Beratung des Bauherrn vor. Ein Anwalt als bloßer Erfüllungsgehilfe heilt die unerlaubte Verpflichtung des Planers nicht. Einzelheiten und amtliche Quelle stehen im [Quellenprotokoll zur Vergabe](../../references/hoai-7-fachquellen.md).

Erfasse bestehende Erklärungen, Rangfolge, Anlagenstand und Zeichnungsbefugnis. Angebot, Protokoll und Ausführungsbeginn können unterschiedliche Bedeutung haben. VOB/B gilt nicht allein wegen Bauleistung, öffentlicher Vergabe oder branchenüblicher Verwendung; Einbeziehung, Ausgabe, Abweichungen und Inhaltskontrolle gesondert prüfen.

### 3.2. Leistung und Schnittstelle verbindlich schreiben

Bestimme Erfolg, Planungsverantwortung, Unternehmerleistung, Vorleistung des Auftraggebers und Übergabepunkt zwischen Gewerken. Benenne erforderliche Daten, Toleranzen oder Prüfnachweise nur anhand fachlich bestätigter Grundlagen. Schreibe Mitwirkungs- und Klärungsverfahren so, dass eine technische Freigabe nicht unbemerkt eine Preisbeauftragung wird.

### 3.3. Wirtschaftliche und rechtliche Folgen abstimmen

Regle bestätigte Vergütungsart, Mengenbasis, Abrechnung, Fälligkeit, Termine, Änderungen, Mängel, Abnahme und tatsächlich vereinbarte Sicherheiten. Vertragsstrafe, Haftungsausschluss oder Sicherungsquote nicht aus einem Muster ergänzen. Für jede neue Belastung Zweck, Verhandelbarkeit und AGB-Risiko prüfen. Gesetzliche Formfragen und Verbraucherrechte nur mit einschlägiger Verifikation behandeln.

### 3.4. Denselben Vertrag fertigstellen

Stelle gezielt die noch textentscheidende Frage, etwa wer die Tragwerksplanung schuldet. Unabhängige Teile vollständig formulieren. Nach Antwort Leistung, Preis, Termin und Anlagen derselben Fassung konsistent ändern. Unterschriftsfelder und Beschlussstatus nicht als vollzogenen Vertrag darstellen; keine Erklärung oder Bestellung ohne konkreten Auftrag abgeben.

Vertiefung bei einem umfangreichen Auftrag: Lesen Sie in [der modularen Bauwerkstatt](../../references/werkstatt/12-vertraege-und-verkaufsoption.md) nur die passenden Stationen 69 bis 78. Bearbeiten Sie einen Bauträgervertrag nur bei entsprechendem Auftrag als gesonderten Vertragszweig nach Paragrafen 650u und 650v BGB. Im Hildesheimer Hauptfall bleibt es bei Vermietung; eine Verkaufsoption erzeugt keine Käufer oder Zahlungen. Verkäuferinteressen durch klares Soll, Bemusterung und prüfbare Raten verfolgen; keine fingierte Erwerberabnahme oder unwirksame freie Änderungsvollmacht. Notarielle Unparteilichkeit bleibt unabhängig von der Verkäufervertretung. Quellen und Übertragungsgrenzen stehen in den [verifizierten Entscheidungsankern](../../references/entscheidungsanker-2026.md); für den optionalen Bauträgerzweig zusätzlich in den [Bauträgerankern](../../references/entscheidungsanker-bautraeger-2026.md). Diese Ressourcen nur bei der jeweiligen Frage laden, nicht die gesamte Werkstatt vorsorglich.

## 4. Quellenpflicht

Verbindlich ist die [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). [Fachquellen](../../references/fachquellen.md): Paragrafen 650a bis 650c, 650g und 650p BGB sowie für AGB Paragrafen 305 bis 310 BGB nach verifiziertem Text. Die besondere Behandlung unverändert insgesamt einbezogener VOB/B nach Paragraf 310 Absatz 1 BGB ist keine pauschale Freigabe sämtlicher Zusatzbedingungen. Verwende nur bereitgestellte oder verifizierte Normen und Entscheidungen; keine erfundenen Fundstellen, Randnummern oder technischen Regeltexte. Bezeichne Abruflücken präzise.

## 5. Ausgabeformat

Liefere den vollständigen beauftragten Vertrag oder die vollständig formulierte Schnittstellenvereinbarung. Anlagen eindeutig mit Stand bezeichnen. Interne offene Punkte und Quellenprotokoll getrennt halten.

Ausformulierungspflicht: Operative Textteile werden in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert; Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungs-Auswürfe sind als Endprodukt verboten. Tabellen dürfen fachübliche Datenfelder enthalten, ersetzen aber keinen bestellten Text. Formatierte Dokumente verwenden soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung und Leerzeilen nach Überschriften. Bei Markdown den Exporthinweis getrennt geben. Deutsch mit echten Umlauten und ß; Paragraf ausschreiben. Keine nicht erzeugte Datei oder externe Handlung behaupten.

## 6. Beispiele

Rohbau stellt Aussparungen her, technische Ausrüstung liefert rechtzeitig geprüfte Durchbruchspläne. Regle Liefertermin, Planversion und Bearbeitung von Änderungen. Ein Prüfvermerk des Bauleiters wird nicht zur pauschalen Vollmacht für kostenpflichtige Zusatzleistungen.
