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name: bauzeit-verzug-vertragsstrafe-und-hoehere-gewalt
description: "Bauzeit- und Verzugsprüfung beim Bauträgervertrag: verbindlicher Termin, Bezugsfertigkeit, vollständige Fertigstellung, bauablaufbezogene Darlegung, Pandemie/Lieferketten/Wetter, § 313 BGB, Vertragsstrafe und Schadensersatz."
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# Bauzeit, Verzug, Vertragsstrafe und höhere Gewalt

## Prüfgegenstand

Dieser Skill prüft, ob der Bauträger einen echten Fertigstellungstermin schuldet oder ob Frist- und Störungsklauseln den Termin entwerten. Der Fokus liegt auf beweisbarer Bauablaufstörung statt pauschaler Krisenerzählung.

## Normenanker

§§ 271, 280 Abs. 1/2, 286 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 4, 287, 289, 291, 305c Abs. 2, 307, 309 Nr. 5, Nr. 7, Nr. 12, 313, 339-341, 640, 641, 642, 643, 650k Abs. 3, 650u BGB; § 3 Abs. 2 MaBV; §§ 287, 308 ZPO.

## Bauablaufbezogene Darlegung

Der Bauträger muss konkret erklären: Soll-Bauablauf, betroffenes Gewerk, Ereignis, Dauer, Folgegewerke, Ausweichmöglichkeiten, Wiederanlaufzeit und Auswirkung auf den Endtermin. Allgemeine Hinweise auf Pandemie, Lieferketten, Personal, Wetter, Nachunternehmer oder Versorger reichen nicht.

## Klauselprüfung

- „Voraussichtlich“ oder „angestrebt“ entwertet den Termin.
- Zusätzliche Mahnpflichten trotz kalendarischem Termin sind an § 307 BGB zu messen.
- § 313 BGB scheidet regelmäßig aus, wenn die behauptete Krise bei Vertragsschluss schon bekannt war.
- Vertragliche Fristverlängerungen müssen Anlass, Nachweis und Dauer begrenzen.

## Vertragsstrafe und Schaden

Vertragsstrafe und Verzugsschaden bei Interessenidentität anrechnen (§ 341 Abs. 2 i.V.m. § 340 Abs. 2 BGB). Weiteren Schaden nicht durch pauschale Exklusivität abschneiden.

## Output

Erstelle Terminmatrix, Hindernisprüfung, Schadensliste und ein Aufforderungsschreiben, das konkrete Bauablaufdarlegung verlangt.
