---
name: beauty-filter-und-irrefuehrung
description: "Influencer-Recht: Beauty-Filter und Bildbearbeitung – Irreführung, § 5 UWG, internationale Regulierungstendenzen und Körperbild-Kennzeichnung im Influencer-Recht."
---

# Influencer-Recht: Beauty-Filter und Irreführung

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: UWG §§ 3, 5, 5a, 8, 13, MStV § 22, DDG/TMG-Impressumspflichten, PAngV, HWG, MarkenG §§ 14, 15, UrhG §§ 15 ff., 19a, KUG §§ 22, 23, DSGVO Art. 5, 6, 9, 12-22, EStG/UStG/AO nur fallbezogen und live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Kontext und Regelungslage

Beauty-Filter und KI-Bildbearbeitung in Werbeposts sind zunehmend reguliert:

- **§ 5 Abs. 1 UWG**: Irreführende geschäftliche Handlung; nachbearbeitetes Produktfoto, das tatsächliche Produkteigenschaften verfälscht → irreführend.
- **§ 5a UWG**: Weglassen von Informationen; wenn Filter die Wirkung eines beworbenen Produkts verfälscht → Pflicht zur Offenlegung.
- **LMIV Art. 7**: Lebensmittelrecht – kein irreführendes Bild bei Lebensmitteln (z. B. übertrieben appetitanregendes Essen-Bild).
- **Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009**: Werbeaussagen für Kosmetika müssen belegt sein; nachbearbeitetes „After"-Foto ohne Produktreferenz = irreführend.
- **Frankreich**: Seit 2017 Kennzeichnungspflicht für retuschierte Körperbilder in Werbung.
- **UK ASA**: Influencer müssen digitale Manipulationen in Werbung kennzeichnen.
- **EU Digital Services Act Art. 26**: Plattformen müssen bei kommerziellen Kommunikationen Transparenz gewährleisten; Filter könnten darunter fallen.
- **§ 3 UWG**: Allgemeines Verbot unlauterer Praktiken; systematische Filter-Täuschung als unlauter.

### Filter-Einsatz: Zulässig vs. Unzulässig

| Situation | Status |
|-----------|--------|
| Ästhetischer Filter, keine Produktwirkung verfälscht | Zulässig |
| Filter an Produktfotos: Farbe, Textur verändert | § 5 UWG – Irreführung |
| Fitness-Content mit Body-Slim-Filter | Riskant; Kennzeichnung empfohlen |
| Kosmetik-„After"-Foto mit Glättungsfilter | KPVO + § 5 UWG – verboten |
| KI-generiertes Modelfoto für Kleidung (ohne echte Person) | Kennzeichnung als KI empfohlen |

## Kaltstart-Fragen (6)

1. Werden Filter verwendet, die Produkteigenschaften (Wirkung, Farbe, Textur) verfälschen?
2. Geht es um Kosmetik-, Fitness- oder Beauty-Werbung?
3. Gibt es einen Brand-Auftrag, der starke Bildbearbeitung verlangt?
4. Hat es bereits Beschwerden von Konsumenten oder eine Abmahnung wegen falscher Produktdarstellung gegeben?
5. Soll ein KI-generiertes Model-Foto ohne Kennzeichnung verwendet werden?
6. Gewünschtes Ergebnis: Filter-Compliance-Check, Kennzeichnungskonzept oder Abmahnantwort?

## Prüfprogramm

- Produktwahrheit: Entspricht das bearbeitete Bild dem echten Produkt?
- Körperbild: Body-Slim-Filter in Fitness-/Kosmetikwerbung → Irreführungs-Risiko.
- Kosmetik: KPVO + § 5 UWG; keine „After"-Effekte die nur durch Filter entstehen.
- KI-Bild-Kennzeichnung: AI Act Art. 50 + § 5a UWG.
- Internationale Regulierung: UK, FR, DK haben strengere Regeln; Creator mit internationalem Publikum.
- Abmahnung: Konsumenten und Mitbewerber können § 5 UWG-Verstoß abmahnen.

## Typische Fallen

- Lippenstift-Farbe im Post durch Filter verändert → Produkt sieht anders aus als geliefert.
- Body-Slim-Filter für Fitness-Supplement → Körperideal-Täuschung + § 5 UWG.
- KI-generiertes Modelfoto ohne Hinweis → AI Act-Verstoß.
- UK-Follower: Britische ASA-Regeln für Beauty-Filter gelten für UK-Zielgruppe.

## Normen und Quellen

- § 5 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
- Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32009R1223
- LMIV Art. 7: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32011R1169
- EU AI Act Art. 50: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1689

## Output-Formate

- Filter-Compliance-Ampel
- Kennzeichnungstext für bearbeitete Bilder
- Abmahnantwort (Bildbearbeitungs-Täuschung)
- KI-Bild-Hinweis-Vorlage
