---
name: befristung-tzbfg
description: "Befristungskontrolle und Befristungsgestaltung nach TzBfG für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Anwendungsfall befristeter Arbeitsvertrag soll geprüft oder neuer Befrist..."
---

# Befristungskontrolle und Befristungsgestaltung nach TzBfG für Arbeitgeber und Arbeitnehmer


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: KSchG; BetrVG; TzBfG; EntgTranspG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Befristungskontrolle und Befristungsgestaltung nach TzBfG für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Anwendungsfall befristeter Arbeitsvertrag soll geprüft oder neuer Befristungsvertrag gestaltet werden. Normen § 14 TzBfG Sachgrundbefristung sachgrundlose Befristung § 14 Abs. 4 TzBfG Schriftform vor Beschäftigungsbeginn § 17 TzBfG Klagefrist drei Wochen. Prüfraster Schriftform-Zeitpunkt Sachgrund Vorbeschaeftigungsverbot § 14 Abs. 2 S. 2 BAG-Linie. Output Befristungsprüf-Protokoll oder Befristungsvertrags-Entwurf mit Klagefrist-Hinweis. Abgrenzung zu fachanwalt-arbeitsrecht-kündigungsschutzklage und fachanwalt-arbeitsrecht-betriebsratsanhoerung.

### Befristung nach TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz)

## Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Befristung nach TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz)` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Normenradar:** BGB §§ 611a, 613a, 615, 623; KSchG §§ 1, 4, 7; TzBfG §§ 14, 15, 16; AGG §§ 1, 3, 7, 15, 22; EntgTranspG §§ 3, 5, 7; BUrlG §§ 1, 3, 7; BetrVG §§ 87, 99, 102; ArbZG; NachwG; SGB IX §§ 164, 167, 168.
- **Verifizierte Anker:** BAG, Urteil vom 23.10.2025 - 8 AZR 300/24 (Entgeltgleichheit, Paarvergleich, Beweislast, bundesarbeitsgericht.de); BAG, Urteil vom 03.06.2025 - 9 AZR 104/24 (kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis); bei Kündigungszugang immer § 623 BGB, Zugang nach § 130 BGB, Dreiwochenfrist §§ 4, 7 KSchG und Beweis des konkreten Umschlags trennen.
- **Arbeitsmodus:** Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
- **Outputpflicht:** Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

## Kaltstart-Rückfragen

1. Liegt schriftlicher Arbeitsvertrag mit Befristung **vor** Beschäftigungsbeginn vor?
2. Sachgrundbefristung (§ 14 Abs. 1 TzBfG) oder sachgrundlos (§ 14 Abs. 2 TzBfG)?
3. Bei sachgrundloser Befristung: Vorbeschäftigung bei diesem Arbeitgeber?
4. Verlängerungen oder echte Neubefristung?
5. Wann endet die Befristung?

## Rechtsgrundlagen

- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- **Sachgrundbefristung:** § 14 Abs. 1 TzBfG, sachliche Gründe in S. 2 Nr. 1 bis 8.
- **Sachgrundlos:** § 14 Abs. 2 TzBfG — bis zu zwei Jahre, höchstens dreimalige Verlängerung in dieser Zeit.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- **Befristungskontrollklage:** § 17 TzBfG — drei Wochen nach vereinbartem Ende; Versäumung führt zur Fiktion der Wirksamkeit (§ 17 S. 2 iVm § 7 KSchG).
- **Neueinstellung Älterer:** § 14 Abs. 3 TzBfG — sachgrundlose Befristung bis fünf Jahre, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat **und** unmittelbar vor Beginn des Arbeitsverhältnisses **mindestens vier Monate** beschäftigungslos war (§ 138 SGB III), Transferkurzarbeitergeld bezog oder an einer Maßnahme nach SGB II/III teilgenommen hat. Mehrfachverlaengerung innerhalb der Gesamtdauer von fünf Jahren zulässig.
- **Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG):** Sondergesetz für Wissenschaft.

## Sachgründe (§ 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG)

| Nr. | Sachgrund |
|---|---|
| 1 | Vorübergehender betrieblicher Bedarf |
| 2 | Befristung im Anschluss an Ausbildung/Studium zur Erleichterung des Übergangs |
| 3 | Vertretung anderer Arbeitnehmer (Krankheit, Elternzeit, Mutterschutz) |
| 4 | Eigenart der Arbeitsleistung (z. B. Künstler, Profisport) |
| 5 | Erprobung |
| 6 | In der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe |
| 7 | Vergütung aus Haushaltsmitteln, die für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind |
| 8 | Gerichtlicher Vergleich |

## Prüfschema

```
1. Schriftform § 14 Abs. 4 TzBfG
 - Originale beider Parteien vor Beschäftigungsbeginn?
2. Verlängerungen oder Neubefristung?
 - Verlängerung iSd § 14 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 TzBfG ist nur die nahtlose Anschluss-Befristung ohne inhaltliche Änderung.
3. Sachgrund oder sachgrundlos?
 - Bei sachgrundlos: Vorbeschäftigung prüfen (BAG-Linie post-BVerfG).
 - Bei Sachgrund: Stichhaltigkeit der konkreten Gründe.
4. Höchstdauer
 - § 14 Abs. 2 TzBfG zwei Jahre / drei Verlängerungen.
 - Tarifvertragliche Abweichungen § 14 Abs. 2 S. 3, 4 TzBfG.
5. Klagefrist § 17 TzBfG
 - Drei Wochen ab vereinbartem Ende.
6. Folge bei Unwirksamkeit
 - Arbeitsverhältnis als unbefristet abgeschlossen.
 - Kündigung nur nach KSchG.
```

## Schreibvorlage (Befristungskontrollklage)

```
An das Arbeitsgericht [Ort]
[Anschrift] [Ort, Datum]

In dem Rechtsstreit
[Klagepartei] ./. [Beklagte]
 - wegen Befristungskontrolle -

erheben wir namens und in Vollmacht der Klagepartei

 Befristungskontrollklage

und beantragen,

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der Befristung im Arbeitsvertrag vom [Datum] mit Ablauf des [Datum] geendet hat, sondern auf unbestimmte Zeit fortbesteht.
2. Hilfsweise: Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund einer auflösenden Bedingung beendet ist.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Sachverhalt: [Einstellung, Vertragsverlauf, Befristungen, Verlängerungen, ggf. Vorbeschäftigung]

Rechtliche Bewertung:
1. Klagefrist § 17 TzBfG ist gewahrt (vereinbartes Ende: [Datum]).
2. Befristung ist unwirksam, weil [Schriftformverstoß / Vorbeschäftigung / fehlender Sachgrund].
3. Folge: Arbeitsverhältnis besteht unbefristet fort.

[Anwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht]
```

## Übergabe

- Klagefrist § 17 TzBfG **ab vereinbartem Ende** — anders als § 4 KSchG (ab Zugang).
- Bei einvernehmlicher Verlängerung Schriftform peinlich genau wahren (Originale, Unterschriften vor Beginn).
- Zitierweise nach `zitierweise-deutsches-recht` v3.0.

## Aktuelle Rechtsprechung (Stand Mai 2026)

- **BAG, Urteil vom 18.06.2025 - 7 AZR 50/24**: § 14 Abs. 2 TzBfG ist uneingeschraenkt auf Betriebsratsmitglieder anwendbar; eine teleologische Reduktion zur Begruenstigung von Betriebsratsmitgliedern findet nicht statt. Verweigert der Arbeitgeber dem befristet beschäftigten Betriebsratsmitglied jedoch wegen des Mandats einen Folgevertrag, hat das Mitglied einen Schadensersatzanspruch gerichtet auf Abschluss des verweigerten Folgevertrags (§ 78 BetrVG i.V.m. § 280 BGB). Quelle: dejure.org / luther-lawfirm.com Newsroom; vor Schriftsatzverwendung Volltextpruefung empfohlen.
- Hinweis: Aeltere Leitentscheidungen zur sachgrundlosen Befristung (z.B. BVerfG, Beschl. vom 06.06.2018 - 1 BvL 7/14 u.a., zur Verfassungsmaessigkeit des Vorbeschaeftigungsverbots; BAG-Folgerechtsprechung) bleiben massgeblich; Aktenzeichen vor Zitat über dejure.org / openjur.de verifizieren.

## Paragrafenkette

- § 14 Abs. 1 TzBfG — Sachgrundbefristung (Nr. 1-8)
- § 14 Abs. 2 TzBfG — Sachgrundlose Befristung (max. zwei Jahre, drei Verlängerungen)
- § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG — Vorbeschäftigungsverbot
- § 14 Abs. 4 TzBfG i.V.m. § 126 BGB — Schriftformerfordernis
- § 17 TzBfG — Befristungskontrollklage (Frist drei Wochen ab vereinbartem Ende)
- § 16 TzBfG — Rechtsfolge Unwirksamkeit: Arbeitsverhältnis gilt als unbefristet geschlossen
