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name: bem-verfahren
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# Fachanwalt Arbeitsrecht Bem Verfahren: ordnet Normen, Nutzerangaben, Fristen, Belege und verifizierte Rechtsprechung zu einer belastbaren Prüfung.


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: KSchG; BetrVG; TzBfG; EntgTranspG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Fachanwalt Arbeitsrecht Bem Verfahren: ordnet Normen, Nutzerangaben, Fristen, Belege und verifizierte Rechtsprechung zu einer belastbaren Prüfung.

### BEM-Verfahren § 167 II SGB IX

## Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `BEM-Verfahren § 167 II SGB IX` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Normenradar:** BGB §§ 611a, 613a, 615, 623; KSchG §§ 1, 4, 7; TzBfG §§ 14, 15, 16; AGG §§ 1, 3, 7, 15, 22; EntgTranspG §§ 3, 5, 7; BUrlG §§ 1, 3, 7; BetrVG §§ 87, 99, 102; ArbZG; NachwG; SGB IX §§ 164, 167, 168.
- **Verifizierte Anker:** BAG, Urteil vom 23.10.2025 - 8 AZR 300/24 (Entgeltgleichheit, Paarvergleich, Beweislast, bundesarbeitsgericht.de); BAG, Urteil vom 03.06.2025 - 9 AZR 104/24 (kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im bestehenden Arbeitsverhältnis); bei Kündigungszugang immer § 623 BGB, Zugang nach § 130 BGB, Dreiwochenfrist §§ 4, 7 KSchG und Beweis des konkreten Umschlags trennen.
- **Arbeitsmodus:** Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
- **Outputpflicht:** Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

## 1) Eingangs-Abfrage

1. **AU-Dauer im letzten Jahr**: Summenanalyse > 6 Wochen?
2. AU-Grund: einmalig (Unfall) oder chronisch (Rueckenleiden, psychisch)?
3. Schwerbehinderten-Status?
4. Hat AG **BEM-Einladung** ausgesprochen?
5. AN reagiert/teilnahme?
6. Aktueller Zustand: Wiedereingliederung möglich?

## 2) Pflicht des Arbeitgebers § 167 II SGB IX

> "Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres laenger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement)."

## 3) Wirksamkeit der personenbedingten Kündigung

### BAG-Linie

- **BAG, Urteil vom 20.11.2014 - 2 AZR 755/13**: Der Arbeitgeber traegt die Initiativlast zur Durchfuehrung des BEM (§ 167 Abs. 2 SGB IX); er muss den Arbeitnehmer über Ziele, Art und Umfang der zu erhebenden Daten unterrichten. Quelle: dejure.org-Vernetzung BAG 20.11.2014 - 2 AZR 755/13.
- **BAG, Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 400/08**: BEM ist zwar keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung der Kuendigung, aber faktisch entscheidend; Arbeitgeber ohne BEM hat erhebliche Darlegungslast, dass auch ein BEM die Kuendigung nicht haette verhindern können. Quelle: dejure.org-Vernetzung BAG 10.12.2009 - 2 AZR 400/08.
- **BAG, Urteil vom 18.11.2021 - 2 AZR 138/21**: Auch nach abgeschlossenem BEM ist grundsätzlich ein erneutes BEM durchzufuehren, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres wieder mehr als 6 Wochen arbeitsunfaehig war. Quelle: dejure.org-Vernetzung.
- **BAG, Urteil vom 15.12.2022 - 2 AZR 162/22**: Die Zustimmung des Integrationsamts zur krankheitsbedingten Kuendigung schwerbehinderter Menschen entbindet den Arbeitgeber nicht von der BEM-Pflicht; sie begruendet auch keine Vermutung, dass ein BEM die Kuendigung nicht haette verhindern können. Quelle: dejure.org-Vernetzung BAG 15.12.2022 - 2 AZR 162/22.

### Konsequenz

Ohne BEM = Kündigungsschutzklage **gewinnbar** in 80-90 % der Fälle.

## 4) Ablauf des BEM

### Schritt 1 — Einladung

- AG schreibt AN **schriftlich** an, dass BEM angeboten wird
- Hinweis auf **Freiwilligkeit** der Teilnahme
- Hinweis auf Beteiligung BR/SBV (mit Zustimmung AN)

### Schritt 2 — Erst-Gespräch

- Mit AG, BR/SBV, AN
- Vertraulichkeit
- AN bestimmt, welche AU-Gründe offenbart werden

### Schritt 3 — Maßnahmen-Plan

- Anpassung Arbeitsplatz (Stuhl, Hilfsmittel, Telearbeit)
- Änderung Arbeitszeit (Teilzeit, Schicht)
- Versetzung intern
- Wiedereingliederung **Hamburger Modell** § 74 SGB V iVm § 28 SGB IX

### Schritt 4 — Umsetzung und Evaluation

- Dokumentation
- Nach 6-12 Monaten Review

## 5) Zustimmung Integrationsamt bei Schwerbehinderten § 168 SGB IX

- Bei Schwerbehinderten zwingend **vor Kündigung** Zustimmung Integrationsamt
- Frist Integrationsamt: 1 Monat (Verlängerung möglich)
- Bei Verstoß: Kündigung **nichtig**

## 6) AN-Strategie bei Kündigung trotz fehlendem BEM

### Schritt 1 — Klage binnen 3 Wochen nach Zugang (§ 4 KSchG)

- Verfahrensvermerk: AG hat BEM nicht durchgeführt

### Schritt 2 — Beweisaufnahme

- AG muss darlegen **konkret**, warum BEM aussichtslos war
- BAG-Linie: nicht ausreichend "BEM hätte nichts gebracht"

### Schritt 3 — Verhandlungs-Position

- Bei fehlendem BEM: Vergleichs-Bereitschaft AG hoch
- Abfindung typisch 0,75-1,5 Brutto-Monatsgehaelter pro Beschäftigungsjahr

## 7) AG-Strategie

### Saubere Dokumentation

- Einladung schriftlich, Zugangs-Nachweis
- AN-Ablehnung schriftlich (Verzicht-Erklärung)
- Bei Teilnahme: Protokoll des Erst-Gesprächs
- Maßnahmen-Plan schriftlich
- Evaluation nach 3-6-12 Monaten

### Bei AN-Ablehnung

- AN muss **schriftlich** verzichten
- AG ist von Pflicht entlastet
- Aber: Pflicht endet nicht bei jedem AU-Fall

## 8) Hamburger Modell — Stufenweise Wiedereingliederung

- Ärztliches Attest mit Stufen-Plan (z.B. 3h, 4h, 6h, 8h)
- AG entscheidet über Teilnahme — kann auch ablehnen
- Lohnzahlung während Wiedereingliederung: typisch keine (Krankengeld bleibt)
- Bei Erfolg: Zurueck zur vollen Arbeitsfähigkeit
- Bei Misserfolg: BEM-Folge-Termin

## 9) Typische Fehler

1. **AG führt BEM gar nicht durch** — Kündigung waekt unwirksam
2. **Einladung ohne Hinweis auf Freiwilligkeit** — formale Pflicht
3. **Bei AN-Ablehnung kein Verzicht-Schriftstück** — Beweisproblem
4. **Schwerbehinderten-Zustimmung Integrationsamt vergessen** — Kündigung nichtig
5. **BEM nur einmalig**, nicht bei wiederholten AU-Fällen — Pflicht-Verletzung

## 10) Honorar

- BEM-Begleitung: pauschal oder Stundensatz
- Kündigungsschutzklage: § 42 II GKG (3 Brutto-Monatsgehaelter Streitwert)
- Vergleich oft mit Abfindungs-Quote

## Anschluss

- `fachanwalt-arbeitsrecht-kuendigungsschutzklage` — bei Klage
- `fachanwalt-arbeitsrecht-aufhebungsvertrag-sperrzeit` — bei einvernehmlicher Lösung
- `fachanwalt-sozialrecht-krankengeld-aussteuerung` — bei laufender Krankheit

## Aktuelle Rechtsprechung (Stand Mai 2026)

- BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13: Initiativlast und Datenschutz-Unterrichtung. Quelle: dejure.org-Vernetzung.
- BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08: Konkretisierung der Darlegungslast bei fehlendem BEM. Quelle: dejure.org-Vernetzung.
- BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 138/21: Erneutes BEM bei > 6 Wochen AU im Folgejahr. Quelle: dejure.org-Vernetzung.
- BAG, 15.12.2022 - 2 AZR 162/22: Integrationsamtszustimmung entbindet nicht von BEM-Pflicht; keine Vermutung gegen Verhinderbarkeit. Quelle: dejure.org-Vernetzung.
- Aktuellere Rechtsprechung (Q4/2025 - Q2/2026) zur BEM-Substantiierung in offenen Quellen vor Schriftsatzverwendung prüfen.

## Paragrafenkette

- § 167 Abs. 2 SGB IX — BEM-Pflicht ab sechs Wochen AU
- § 168 SGB IX — Zustimmung Integrationsamt bei Schwerbehinderten
- § 1 Abs. 2 KSchG — personenbedingte Kündigung (Ultima Ratio nach BEM)
- § 84 SGB IX a.F. / § 167 SGB IX n.F. — Wiedereingliederung
- § 69 SGB IX — Feststellung Schwerbehinderung
