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name: beratungshilfe-vor-widerspruch-brh
description: "Beratungshilfe nach BerHG für kostenlose Anwaltsberatung VOR Widerspruch und Klage. Antrag beim Amtsgericht Berechtigungsschein 15 EUR Eigenanteil."
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# Beratungshilfe — Anwalt vor dem Widerspruch

## Worum geht es?

Bevor Sie Widerspruch oder Klage einlegen, koennen Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. Wenn Sie wenig Geld haben, gibt es Beratungshilfe: der Staat zahlt fast alles, Sie nur 15 EUR Eigenanteil. Diese Skill zeigt, wie Sie den Berechtigungsschein bekommen.

## In einfacher Sprache

Sie wollen vor dem Widerspruch einen Anwalt fragen. Das geht fast gratis. Sie zahlen nur 15 Euro. Den Rest zahlt der Staat. Sie muessen einen Schein beim Amtsgericht holen.

## Wann brauchen Sie diese Skill?

- Sie sind unsicher, ob Sie einen Widerspruch / Klage formulieren koennen.
- Sie wollen vor Frist-Ablauf von Anwalt beraten werden.
- Sie haben wenig Einkommen.

## Fachbegriffe (kurz erklaert)

- **Beratungshilfe**: Staatliche Uebernahme von Anwaltskosten fuer ausserhalb des Gerichtsverfahrens.
- **Berechtigungsschein**: Schein vom Amtsgericht, dass Sie Beratungshilfe bekommen.
- **Eigenanteil**: 15 EUR, die der Buerger an den Anwalt zahlt.
- **BerHG**: Beratungshilfegesetz.

## Rechtsgrundlagen

- **Beratungshilfegesetz (BerHG)** — Gesetzliche Grundlage.
- **§ 2 BerHG** — Voraussetzungen (wirtschaftliche Lage).
- **§ 8 BerHG** — Beratungshilfe-Schein.

## Schritt-fuer-Schritt-Anleitung

### Schritt 1 — Beim Amtsgericht Beratungshilfe-Schein holen

Das **Amtsgericht** (nicht das Sozialgericht!) ist zustaendig. Speziell die Rechtsantragsstelle.

Adresse: www.justiz.de → Amtsgericht in Ihrer Stadt.

Sie koennen den Schein:

- **Persoenlich** auf der Geschaeftsstelle abholen (mit Ausweis und Belegen)
- **Schriftlich** per Antrag holen

### Schritt 2 — Voraussetzungen

- Wirtschaftliche Lage: aehnlich wie Buergergeld-Berechtigung.
- Keine andere zumutbare Hilfe (z.B. Rechtsschutz-Versicherung).
- Mutwilligkeit nicht erkennbar.

### Schritt 3 — Unterlagen mitbringen

- Personalausweis
- Einkommensnachweise (Buergergeld-Bescheid, Renten-Bescheid, Lohnabrechnung)
- Mietvertrag
- Bescheid, gegen den Sie sich wehren wollen
- ggf. Schreiben der Behoerde

### Schritt 4 — Schein bekommen

Im Erfolgsfall bekommen Sie:

- Den Beratungshilfe-Schein (Berechtigungsschein)
- Mit diesem Schein gehen Sie zum Anwalt Ihrer Wahl
- Anwalt rechnet mit dem Staat ab; Sie zahlen 15 EUR

### Schritt 5 — Anwalt finden

- Anwaltsregister: www.rechtsanwaltsregister.org
- Anwaelte fuer Sozialrecht im Branchenbuch
- Sozialverband VdK / SoVD (manchmal kostenlos)
- Caritas / Diakonie

Nicht jeder Anwalt nimmt Beratungshilfe-Mandate. Vorher anrufen.

### Schritt 6 — Beratung in Anspruch nehmen

- Termin beim Anwalt machen.
- Schein und Bescheid mitbringen.
- Frage stellen.
- 15 EUR bezahlen.
- Anwalt kann auch helfen, Widerspruch zu formulieren.

### Schritt 7 — Bei laufender Klage: PKH statt Beratungshilfe

Beratungshilfe ist VOR dem Gerichtsverfahren. Im laufenden Verfahren brauchen Sie PKH (siehe `pkh-vor-sozialgericht-73a-sgg`).

## Worauf Sie besonders achten muessen

- **Manchmal kein Schein noetig**: Sie koennen auch direkt zum Anwalt; dieser stellt dann nachtraeglich den Antrag. Anwalt fragen.
- **Mehrfache Beratungshilfe in einer Sache**: meist nur einmal pro Streitgegenstand. Bei Folgefragen pruefen.
- **Familiengruende**: Bei familienrechtlichen Themen aussagen, ob das mit Sozialrecht zusammenhaengt.

## Typische Fehler

- Beratungshilfe ans SG → Amtsgericht ist zustaendig
- Anwalt ohne Schein aufsucht, ohne Vereinbarung → Anwalt kann volles Honorar verlangen
- Belege fehlen → Schein nicht bewilligt

## Querverweise

- `orientierung-selbstvertreter-sozialgericht` — Einstieg in das SG-Verfahren
- `pkh-vor-sozialgericht-73a-sgg` — PKH im laufenden Verfahren
- `anwaltszwang-pruefen-73-sgg` — Anwalt allgemein
- `wann-doch-anwalt-grenzfaelle-sozialgericht` — wann Anwalt

## Quellen und Aktualitaet

Stand: 05/2026. BerHG aktuell. Eigenanteil seit Jahren 15 EUR. Pruefen Sie aktuellen Stand auf www.justiz.de.
