---
name: bereicherung-eines-dritten-822-bgb
description: "§ 822 BGB: Anspruch gegen Dritten bei unentgeltlicher Weitergabe des Erlangten. Voraussetzungen, Verhältnis zum Primäranspruch gegen den Erstempfänger und Entreicherungseinrede."
---

# Bereicherung eines Dritten — § 822 BGB

## Zweck

§ 822 BGB schließt eine Schutzlücke: Hat der Erstempfänger (Bereicherungsschuldner) das Erlangte unentgeltlich an einen Dritten weitergegeben und ist er dadurch entreichert (§ 818 Abs. 3 BGB), hätte der Bereicherungsgläubiger keine Ansprüche mehr. § 822 BGB gibt ihm einen Direktanspruch gegen den Dritten.

## Tatbestandsmerkmale

### 1. Primäranspruch gegen Erstempfänger

§ 822 BGB setzt voraus, dass ein Bereicherungsanspruch gegen den Erstempfänger grundsätzlich besteht (§ 812 Abs. 1 BGB), dieser sich aber auf Entreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen kann.

### 2. Unentgeltliche Weitergabe an Dritten

Der Erstempfänger hat das Erlangte ganz oder teilweise unentgeltlich weitergegeben. Unentgeltlichkeit: keine oder keine angemessene Gegenleistung.

### 3. Bereicherung des Dritten

Der Dritte hat durch die Weitergabe etwas erlangt, das aus dem Vermögen des Gläubigers stammt.

### 4. Fehlender Rechtsgrund beim Dritten

Auch dem Dritten gegenüber besteht kein Rechtsgrund für den Erwerb (die Schenkung durch den Erstempfänger ändert nichts an der ursprünglichen Rechtsgrundlosigkeit).

## Rechtsfolge

Anspruch des Gläubigers unmittelbar gegen den Dritten auf Herausgabe des Erlangten nach §§ 818, 819 BGB. Der Dritte kann seinerseits Entreicherung einwenden (§ 818 Abs. 3 BGB), sofern er gutgläubig war.

## Verhältnis zu § 816 Abs. 1 S. 2 BGB

§ 816 Abs. 1 S. 2 BGB und § 822 BGB überschneiden sich bei unentgeltlichen Verfügungen von Nichtberechtigten. Spezialität ist im Einzelfall zu bestimmen.

## Prüfschema

1. Besteht ein Primäranspruch gegen den Erstempfänger?
2. Ist der Erstempfänger entreichert durch unentgeltliche Weitergabe?
3. Hat der Dritte etwas Konkretes erlangt?
4. Hat der Dritte einen Rechtsgrund für seinen Erwerb?
5. Kann der Dritte Entreicherung einwenden?
---

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
