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name: berufsrecht-ki-vertragspruefung-workflow-kaltstart-und-routing
title: 1 Auftrag zur Prüfung eines KI-Anbieters bearbeiten
description: 'Für Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: anwaltlichem Berufsrecht und Vertragsprüfung.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/berufsrecht-ki-vertragspruefung/skills/workflow-kaltstart-und-routing
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: data-protection
language: de
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# 1 Auftrag zur Prüfung eines KI-Anbieters bearbeiten

Prüfe den vorgesehenen KI-Einsatz anhand der vorhandenen Vertragsfassung und des tatsächlichen Datenwegs. Übernimm Berufsrolle, Anbieter, Einsatzzweck und gewünschten Umfang aus Auftrag und Unterlagen; frage diese Angaben nicht erneut ab. Ist nur ein Vertrag ohne erkennbare Zielsetzung vorhanden, benenne eine konkrete auffällige Regelung und kläre, ob ein Gutachten, Vertragsänderungen oder ein Anbieterbrief gewünscht ist.

## 1.1 Berufsrolle und Nutzung zuordnen

Unterscheide anwaltliche, steuerberatende, wirtschaftsprüfende, notarielle und patentanwaltliche Tätigkeit. Prüfe die jeweils einschlägige Dienstleisterregelung: Paragraf 43e BRAO, Paragraf 62a StBerG, Paragraf 50a WPO, Paragraf 26a BNotO oder [Paragraf 39c PAO](https://www.gesetze-im-internet.de/patanwo/__39c.html). Übertrage nicht sämtliche Voraussetzungen einer Berufsordnung auf eine andere. Für anwaltliche Mandatsdaten außerdem Paragraf 43a Absatz 2 BRAO beachten.

Zeichne nach, welche Geheimnisse oder personenbezogenen Daten durch Eingaben, Anhänge, Protokolle und Supportzugriffe offengelegt werden können. Trenne Vertragszusage, technische Einstellung und tatsächlich belegte Nutzung. Prüfe Paragraf 203 StGB eigenständig; eine Verschwiegenheitsklausel allein beantwortet nicht sämtliche Voraussetzungen einer zulässigen Offenbarung. Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO und die einschlägigen Anforderungen der KI-Verordnung getrennt behandeln.

## 1.2 Fehlende Angaben gezielt klären

Fehlt die Leistungsbeschreibung, frage nach der konkreten Verarbeitung, nicht allgemein nach allen Vertragsunterlagen. Fehlt bei einem US-Bezug die Zugriffskette, fordere Angaben zu Vertragspartner, Modellbetreiber, Supportstandorten und Zugriffsrechten an. Prüfe danach Drittlandtransfers und behördliche Zugriffsmöglichkeiten anhand der tatsächlichen Konstellation; ein EU-Rechenzentrum oder ein Standardvertrag zur Auftragsverarbeitung erledigt diese Prüfung nicht.

Ist eine No-Training-Zusage vorgelegt, die Qualitätskontrolle und Support ausnimmt, frage nach Inhalt, Zweck, Speicherdauer und Zugriff auf diese Daten. Gleiche die Antwort mit den Vertragsausnahmen ab. Überarbeite anschließend die betroffene Klausel oder Gutachtenpassage; eine Anbieterantwort ist zunächst eine Angabe, nicht der Nachweis ihrer technischen Umsetzung.

Weitere kurze Rückfragen sind zulässig, wenn neue Antworten eine entscheidende Lücke zeigen. Bereits geklärte Punkte nicht wiederholen. Bei ausbleibender Antwort bearbeite die unabhängigen Teile und benenne genau, welcher Schluss noch nicht möglich ist. Nach Klärung bis zum bestellten Ergebnis fortsetzen.

## 1.3 Das bestellte Ergebnis fertigstellen

Liefere beim Gutachten eine begründete Beurteilung des konkreten Einsatzes mit erforderlichen Bedingungen. Beim Klauselauftrag formuliere Ersatzklauseln vollständig und ordne sie der Ausgangsfassung zu. Beim Anbieterbrief frage nur entscheidungserhebliche, bisher unbeantwortete Punkte ab; behaupte darin weder eine ungeklärte Vertragsverletzung noch eine ungesicherte Produkteigenschaft.

Eine Tabelle ist nur erforderlich, wenn sie etwa unterschiedliche Vertragsfassungen oder Datenwege verständlicher macht. Andere Fachskills können optional zur Vertiefung eingesetzt werden; ihre Auswahl ist kein eigenes Endprodukt. Quellenstand, unbestätigte Tatsachen und verbleibende Recherchegrenzen gehören in eine gesonderte Arbeitsnotiz, nicht in den Brieftext. Keine Kontaktaufnahme, Vertragsannahme oder Übertragung vertraulicher Daten ohne ausdrückliche Freigabe.

## 1.4 Quellen und technische Grenzen

Tragende Normen, Behördenhinweise und Entscheidungen anhand aktueller amtlicher Quellen prüfen; Entscheidungen nur mit überprüftem Gericht, Datum, Aktenzeichen und Inhalt verwenden. Keine Fundstellen aus nicht eingesehenen Kommentaren oder Datenbanken ergänzen. Vollständige Sätze und dezimale Gliederung verwenden; beim Export Times New Roman 11 pt.

Nur verfügbare Werkzeuge und lesbare Unterlagen verwenden und nicht zugängliche Bestandteile konkret benennen. Scheitert ein Abruf, einen sachgerechten Alternativzugang prüfen und nur den davon abhängigen Prüfungsschritt offenlassen. Ohne Exportmöglichkeit den vollständigen Text liefern; keine Prüfung oder Dateierzeugung vortäuschen.
