---
name: berufung-lsg-144-sgg-wertgrenze-750
description: "Berufung zum LSG nach § 144 SGG. Wertgrenze 750 EUR und laufende Leistungen über 1 Jahr. Mustertext für Buerger ohne Anwalt mit Hinweis auf Anwaltsempfehlung."
---

# Berufung zum LSG — § 144 SGG

## Worum geht es?

Wenn Sie vor dem SG verloren haben (oder teilgewonnen), koennen Sie in die zweite Instanz: das Landessozialgericht (LSG). Aber: Die Berufung muss ueber einer Wertgrenze liegen. Diese Skill klaert das auf.

## In einfacher Sprache

Sie haben verloren und wollen nochmal. Dafuer gibt es das Landessozialgericht (zweite Instanz). Aber nicht bei jedem Streit. Es muss um mehr als 750 Euro gehen oder um lange Leistungen.

## Wann brauchen Sie diese Skill?

- Sie haben das SG-Urteil verloren.
- Sie ueberlegen Berufung.

## Fachbegriffe (kurz erklaert)

- **Berufung**: Rechtsmittel zum LSG.
- **Wertgrenze**: 750 EUR Streitwert ist die Schwelle.
- **Laufende Leistungen ueber 1 Jahr**: Auch ohne Wertgrenze Berufung moeglich.
- **Nichtzulassungsbeschwerde**: Wenn keine Berufung, dann diese (wenn das SG die Berufung haette zulassen sollen).

## Rechtsgrundlagen

- **§ 144 SGG** — Berufungs-Statthaftigkeit, Wertgrenze.
- **§ 151 SGG** — Berufungsfrist 1 Monat.
- **§ 153 SGG** — Inhalt der Berufungsschrift.

## Schritt-fuer-Schritt-Anleitung

### Schritt 1 — Pruefen: Berufung statthaft?

Berufung ohne Zulassung moeglich, wenn:

- **Streitwert ueber 750 EUR**, oder
- **Laufende Leistungen ueber 1 Jahr**

Beispiel:

- Pflegegrad 2 statt 3, monatlich 200 EUR mehr ab 1.1.2025 → ueber Jahr ueber 750 EUR
- Sanktion 100 EUR → unter Wertgrenze, aber pruefbar wenn Sanktion ueber 12 Monate

Bei laufenden Leistungen reicht 1 Jahr Bezug — die Hoehe muss nicht ueber 750 EUR sein.

### Schritt 2 — Wenn nicht statthaft: Nichtzulassungsbeschwerde

Wenn das SG die Berufung haette zulassen muessen (grundsaetzliche Bedeutung, Divergenz), koennen Sie Nichtzulassungsbeschwerde stellen (§ 145 SGG).

Siehe `berufung-zulassung-besondere-bedeutung`.

### Schritt 3 — Berufungsschrift

```
Landessozialgericht [Land]                          [Ort, Datum]

In dem Verfahren

[Name]
[Adresse]

— Klaeger und Berufungskl. —

gegen

[Behoerde]

— Beklagte und Berufungsbeklagte —

wegen [Stichwort], SG-Az [...]

B E R U F U N G

Ich lege gegen das Urteil des Sozialgerichts [Ort] vom [Datum], zugestellt am [Datum], Az [...]

                       Berufung

ein.

Ich beantrage:

1. Das Urteil des SG [Ort] vom [Datum] wird aufgehoben.
2. Der Bescheid der Beklagten vom [Datum] in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom [Datum] wird aufgehoben.
3. Die Beklagte wird verurteilt, mir [Leistung] ab [Datum] zu gewaehren.

Begruendung folgt.

[Unterschrift]
```

### Schritt 4 — Begruendung nachreichen

Innerhalb der vom LSG gesetzten Frist. Inhalt:

- Was hat das SG falsch gemacht?
- Welche Beweise wurden uebersehen / falsch gewuerdigt?
- Was ist Ihre rechtliche Sicht?
- Welche neuen Beweise gibt es?

### Schritt 5 — Anwalt empfehlen

Vor dem LSG haben oft beide Seiten einen Anwalt. Sie haben zwar keinen Anwaltszwang, aber:

- Verfahren ist anspruchsvoller
- Behoerde hat oft eigenen Juristen
- PKH-Antrag ueberlegen

### Schritt 6 — Verfahren beim LSG

- LSG holt SG-Akte bei.
- Ggf. zusaetzliche Beweise.
- Termin zur muendlichen Verhandlung.
- Urteil.

### Schritt 7 — Kosten

Verfahren am LSG ebenfalls kostenfrei (§ 183 SGG). Anwaltskosten zahlen Sie / PKH.

## Worauf Sie besonders achten muessen

- **Berufungsfrist 1 Monat** ab Zustellung.
- **Wertgrenze pruefen** — wenn nicht erfuellt, Nichtzulassungsbeschwerde.
- **Anwalt sehr empfohlen** bei wichtigen Faellen.
- **Neue Beweise** sind erlaubt (anders als beim BSG).

## Typische Fehler

- Wertgrenze nicht beachtet → Nichtzulassungsbeschwerde noetig
- Berufung ohne Antrag formuliert → Antrag mit formulieren
- Frist verpasst → kaum Rettung
- Begruendung unklar → konkret zu den SG-Fehlern

## Querverweise

- `orientierung-selbstvertreter-sozialgericht` — Einstieg in das SG-Verfahren
- `urteil-sozialgericht-was-jetzt` — vorgelagert
- `berufung-zulassung-besondere-bedeutung` — Zulassung
- `berufung-zulassung-besondere-bedeutung` — wenn Wertgrenze nicht erreicht oder die Berufung nicht zugelassen wurde
- `pkh-vor-sozialgericht-73a-sgg` — PKH auch im LSG

## Quellen und Aktualitaet

Stand: 05/2026. § 144 SGG aktuell. Wertgrenze 750 EUR.
