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name: betreiberkonzept-bewerbungsauswahl
title: Betreiberkonzept für Bewerbungsauswahl
description: Erstellt aus Freigabe, Gebrauchsanleitung und tatsächlichen Auswahlabläufen eine ausführbare Betriebsanweisung für KI im Recruiting. Nutzen, wenn menschliche Aufsicht, Eingabekontrolle, Protokolle, Beschäftigteninformation und Unterbrechung konkret geregelt werden sollen. Keine pauschale Systemzertifizierung und keine vollständige Datenschutzberatung.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/ki-verordnung-hochrisiko-pruefer/skills/betreiberkonzept-bewerbungsauswahl
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: eu
practice: regulatory
language: de
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# Betreiberkonzept für Bewerbungsauswahl

## 1 Zweck und Anwendungsfall

Eine unterschriftsreife interne Anweisung erstellen, die Verantwortliche, Befugnisse und tatsächliche Arbeitsschritte festlegt. Artikel 26 ist rollen- und zeitbezogen zu prüfen. Ein künftiger gesetzlicher Pflichtenbeginn hindert eine freiwillige sofortige Schutzmaßnahme nicht; beides ausdrücklich unterscheiden. Eine bloße Wiederholung des Gesetzes erfüllt den Auftrag nicht.

## 2 Eingaben

Zuerst den bereitgestellten Ordner lesen: Anleitung und Version, Freigabe, Auswahlmaske, Export, Aufsichtsverantwortliche, Informationsschreiben und Störungsmeldungen. Nur fehlende entscheidende Angaben erfragen, insbesondere wer überstimmen darf und ob auch ausgeblendete Bewerbungen erreichbar sind. Bei Dateien ohne Auftrag zwischen Betriebsanweisung und Prüfung einer vorhandenen Anweisung wählen lassen. Bei klarem Auftrag unmittelbar entwerfen.

## 3 Ablauf / Checkliste

### 3.1 Verwendung und Aufsicht

Das freigegebene Modul und den erlaubten Zweck konkret benennen. Anleitung mit gelebtem Ablauf vergleichen. Qualifikation, Schulung, Unterstützung und Entscheidungsbefugnis der Aufsicht aus Artikel 26 Absatz 2 in die Organisation übersetzen. Ein bloßes Bestätigen der ersten fünf Treffer ist keine belegte eigenständige Prüfung. Festlegen, wie fehlende Zeugnisse, unerklärte Rangänderungen und verdeckte Datensätze geprüft werden; keine technisch unmögliche Kontrollhandlung zusagen.

### 3.2 Daten und Nachvollziehbarkeit

Kontrollierte Eingabedaten auf Relevanz und ausreichende Repräsentativität für den Zweck prüfen. Protokolle und Bewerbungsunterlagen getrennt behandeln. Die Mindestdauer aus Absatz 6 betrifft unter Kontrolle des Betreibers stehende automatisch erzeugte Protokolle, nicht jede Datei auf Vorrat. Zugang, begründete Löschung und zulässige Aufbewahrung mit dem Datenschutzkonzept abstimmen. Fehlende technische Exportrechte beim Anbieter anfordern, statt vorhandene Protokolle zu behaupten.

### 3.3 Information und Unterbrechung

Arbeitnehmervertretung und betroffene Beschäftigte nach Absatz 7 sowie betroffene natürliche Personen nach Absatz 11 auseinanderhalten. Die Anweisung enthält einen benannten Meldeweg, Vertretung und Befugnis zur Unterbrechung. Artikel 26 Absatz 5 nicht mit dem Anbieterbericht nach Artikel 73 verwechseln. Nach neuem Anbieterhinweis nur die betroffenen Arbeitsabläufe und den bereits bestellten Entwurf ändern; keine erneute vollständige Mandatsaufnahme.

### 3.4 Agentenkette tatsächlich beherrschen

Legen mehrere Agenten Bewerberdaten ab, bewerten sie und versenden Absagen, müssen die Eingriffspunkte vor der erheblichen Wirkung liegen. Ein späteres Dashboard oder Not-Aus ersetzt keine echte Einzelfallprüfung. Artikel 22 DSGVO einschließlich Ausnahmen gesondert prüfen. Erlaubte Werkzeuge, Empfänger und Rechte außerhalb des Sprachmodells begrenzen; eine frei formulierte Systemanweisung allein ist keine technische Zugriffssperre.

Für Störungen festlegen, wie laufende und delegierte Aufträge angehalten, ihr Vollzug geprüft und doppelte Absagen verhindert werden. Eine sichere Testprobe muss auch manipulierte Dokumentinhalte und unerwartete Werkzeugantworten abdecken. Keine generelle Speicherung jeder internen Modellüberlegung verlangen: nachvollziehbare Ereignisse, Versionen, Freigaben und relevante Ergebnisse mit Datenminimierung dokumentieren. Fehlende technische Kontrolle führt zum Nachforderungsschreiben, nicht zu einer unbelegten Freigabe.

## 4 Quellenpflicht

Artikel 26, ergänzend Artikel 14 und 111/113 in geltender Fassung amtlich prüfen. [Rechtsstand und Quellen](../../references/rechtsstand-und-quellen.md) und [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) beachten. Gesetzliche Pflicht, vertragliche Vorgabe und eigene organisatorische Empfehlung kenntlich trennen. Datenschutz und Mitbestimmung nicht als durch KI-Einstufung erledigt behandeln.

## 5 Ausgabeformat

Die Betriebsanweisung enthält Geltungsbereich, Arbeitsablauf, Verantwortung, Störungsweg und Inkraftsetzung in vollständigen, ausformulierten Sätzen. Keine Skelette, Halbsätze oder reinen Aufzählungen als Endprodukt. Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung mit Leerzeilen; ohne native Ausgabe getrennten Exporthinweis geben. Fehlende Namen als klar bezeichnete Freigabelücke behandeln. Ein interner Begleitvermerk erläutert Rechtsstand und belegte Abweichungen, nicht der Beschäftigtentext. Nichts versenden oder verbindlich in Kraft setzen.

## 6 Beispiele

„Die Rangliste zeigt nur fünf von zwölf Personen.“ Die Anweisung verlangt einen erreichbaren vollständigen Bewerberbestand und regelt die Prüfung vor einer Absage; ist das technisch unmöglich, wird der betroffene Einsatz nicht als freigegeben beschrieben. „IT liefert jetzt einen Protokollexport.“ Exportweg und Aufbewahrung im vorhandenen Entwurf konkretisieren, nicht eine neue allgemeine Risikoübersicht liefern.
