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name: betriebsuebergang-widerspruch-paragraf-613a-bgb-spaetlauf
description: "Betriebsuebergang Widerspruchsrecht bei mangelhafter Unterrichtung mit Paragraf 613a VI BGB und BAG 8 AZR 336/19."
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# Betriebsuebergang Widerspruch Paragraf 613a BGB Spaetlauf

## Einsatzlage

Arbeitnehmer A erfaehrt erst spaet von Betriebsuebergang; Unterrichtungsschreiben war unvollstaendig.

## Normenanker

- § 613a BGB
- § 611a BGB
- § 623 BGB
- §§ 1, 4, 7 KSchG
- § 102 BetrVG
- §§ 1, 3, 7 AGG

## Rechtsprechungsanker und Quellenhygiene

- BAG 19.11.2020 8 AZR 336/19 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist.
- BAG 22.07.2021 2 AZR 6/21 — nur verwenden, wenn die Fundstelle über ein amtliches oder frei zugängliches Portal gegengeprüft ist.

## Prüfprogramm

1. Sachverhalt auf die tatbestandlichen Kernelemente des Skilltitels reduzieren: Beteiligte, Zeitpunkt, Frist, Zuständigkeit, Antrag oder Anspruch, Beweislast.
2. Normenanker live gegen Gesetzestext prüfen und abweichende Spezialnormen der Akte ergänzen.
3. Rechtsprechungsanker nur verwerten, wenn Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate.
4. Gegenargumente der anderen Seite mitdenken: Zulässigkeit, Frist, Zuständigkeit, Darlegungslast, Beweisverwertbarkeit, Ermessens- oder Verhältnismäßigkeitsfehler.
5. Ergebnis als Ampel, To-do-Liste und Textbaustein ausgeben.

## Arbeitsergebnis

Mangelhafte Unterrichtung haelt Widerspruchsfrist offen; Widerspruch auch nach Jahren möglich.

## Belege und Aktenlücken

- Unterrichtungsschreiben
- Beleg Zugang
- Vergleichsfaelle Mitarbeiter
