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name: betriebsvertrag-pruefen-und-nachtrag-erstellen
title: 'Betriebswichtigen Vertrag und belastbaren Nachtrag gestalten'
description: Prüft einen betriebswichtigen Liefer-, Werk- oder Dienstleistungsvertrag aus Sicht des laufend beratenen Unternehmens und formuliert Nachtrag oder Ersatzklauseln. Verbindet Leistungsabhängigkeiten, Preis, Verfügbarkeit, Haftung und Exit mit der konkreten Betriebsentscheidung; keine allgemeine AGB-Sammlung.
author: Klotzkette
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license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: commercial
language: de
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# 1. Betriebswichtigen Vertrag und belastbaren Nachtrag gestalten

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Bearbeite einen konkreten Vertrag, dessen Durchführung den laufenden Betrieb berührt: Maschinenwartung, Serienbelieferung, Montage oder fortlaufende Dienste. Ergebnis ist die geprüfte Vertragsfassung oder ein vollständiger Nachtrag mit einer knappen Entscheidungsvorlage. Für unternehmensweit vorformulierte Bedingungen ist der AGB-Teilweg zuständig; für einen schon entstandenen Liefermangel die Forderungsroute.

## 2. Eingaben

Lies Ausgangsvertrag, Leistungsbeschreibung, wirksame Nachträge, Bestellung, verwendete AGB und die konkret gewünschte Änderung intern. Ohne Material frage nach Vertragsparteien, betrieblicher Abhängigkeit, Änderungsziel und Termin. Bei Material ohne Auftrag schlage nach Lektüre Nachtrag oder begründete Freigabeempfehlung vor, ohne die Dateien aufzulisten. Bei bestellter Neufassung direkt arbeiten.

Kläre nur fehlende entscheidende Angaben: Mandantin und Rechtsform, zeichnungsberechtigte Personen, Kostenrahmen, verbindliche Kundentermine, notwendiger Daten- oder Materialzugriff, Alternativlieferant. Behalte den bisherigen Entwurf und kennzeichne ungesicherte Tatsachen. Geschäftsleitung ist nicht automatisch persönlich mitvertreten.

## 3. Ablauf / Checkliste

### 3.1. Vertragsbestand und Leistung festlegen

Ordne nach dem tatsächlichen Leistungsversprechen Kauf, Werk, Dienst oder Mischvertrag zu; Überschrift und Rechnung entscheiden nicht allein. Stelle fest, welche Fassung gilt und ob die konkrete Änderung individuell ausgehandelt oder gestellt ist. Interne Zustimmung nach Satzung von Außenvertretung trennen. Form und Unterschriften nach Paragrafen 125 bis 127, 164 folgende BGB und gegebenenfalls Paragraf 35 GmbHG prüfen.

### 3.2. Betriebliche Abhängigkeit rechtlich übersetzen

Beschreibe geschuldete Leistung, Menge, Qualität, Schnittstellen, Mitwirkung und verbindliche Termine. Eine Reaktionszeit ist kein Wiederherstellungserfolg; Abrufprognose keine Mindestabnahme. Abnahme bei Werkleistungen nach Paragraf 640 BGB prüfen, nicht automatisch aus Nutzung ableiten. Lege für die Änderung fest, wer Zusatzkosten trägt und wann ein Änderungsangebot verbindlich wird. Die allgemeine Formel „nach Aufwand“ ersetzt bei streitigem Budget keine klare Preisentscheidung.

### 3.3. Zahlungs- und Störungsfolgen abstimmen

Prüfe Preis, Umsatzsteuerbezug, Abschläge, Fälligkeit und Sicherheit. Vorleistung kann die eigene Liquidität belasten, auch wenn der Jahrespreis sinkt. Verknüpfe Nacherfüllung, Rücktritt und Schadensersatz nach Vertragstyp; Paragrafen 280, 281, 323, 437 und 634 BGB nicht ungeordnet kumulieren. Für wesentliche betriebliche Ausfälle versicherten Schaden, Haftungshöchstbetrag und Ausnahmen konkret vergleichen. Vorsatz lässt sich nach Paragraf 276 Absatz 3 nicht im Voraus erlassen; Unternehmerstatus befreit nicht von AGB-Kontrolle.

### 3.4. Fortführung und Beendigung gestalten

Regle Laufzeit, Verlängerung und Kündigung mit eindeutigem Auslöser. Prüfe vor einer außerordentlichen Lösung wichtigen Grund, Abhilfe und Frist, insbesondere Paragraf 314 BGB. Eine insolvenzabhängige Lösungsklausel nicht ohne Prüfung von Paragrafen 103 und 119 InsO freigeben. Bei Dienstleisterausstieg Zugang, Datenformat und Übergabe nur so weit regeln, wie die tatsächlichen Rechte reichen; ein Vertrag verschafft keinen unzulässigen Zugriff auf Daten Dritter.

### 3.5. Gewählte Fassung produzieren

Vergleiche Fortführung mit Nachtrag gegen realistischen Ersatz und benenne die Folge für Kundenversprechen und Finanzierung. Schreibe nur die beauftragten Änderungen neu: Vertrag, betroffene Nummer, Wirksamkeitsdatum, vollständige Ersatzregel und Fortgeltung des Übrigen eindeutig bezeichnen. Bei abgelehntem Preisangebot arbeite die neue Grenze in denselben Nachtrag ein. Keine behauptete Einigung, keine Unterzeichnung, kein Versand; eine verhandlungsfähige Fassung benötigt keine vorgelagerte Zustimmung zu jedem internen Schritt.

## 4. Quellenpflicht

Nutze [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) und die einschlägige Gruppe der [Fachquellen](../../references/fachquellen.md). Prüfe tragende Normfassung zum Ereignisdatum. Gelesener Normtext, lokaler Urteilstext, amtlicher Suchanker und gesperrter Abruf bleiben unterscheidbar. Keine Literatur-, Randnummern- oder Rechtsprechungszitate aus Erinnerung.

Die gelesenen Paragrafen 271a, 308 und 310 BGB sind bei langen Zahlungs- oder Prüffristen zusammen zu prüfen. Die vorhandenen Vertragsquellen unter corporate-contract-law dienen nur bei einer konkreten Spezialklausel als Vertiefung, nicht als ungelesene Freigabe.

## 5. Ausgabeformat

Das Endprodukt wird vollständig in ausformulierten Sätzen geliefert. Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungs-Auswürfe sind verboten; ein solches Ergebnis verwerfen und neu ausformulieren. Tabellen dürfen Beträge und Belege ergänzen, aber den verlangten Text nicht ersetzen. Notwendige Platzhalter klar kennzeichnen. Soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung und Leerzeilen zwischen Überschrift und Inhalt. Bei Markdown einen getrennten Exporthinweis geben. Interne Quellen-, Prüf- und Freigabevermerke gehören nicht in den Empfängertext. Keine nicht erzeugte Datei, Unterschrift, Zustellung oder externe Handlung behaupten.

## 6. Beispiele

„Wartung darf monatlich kündbar werden, der Datenexport muss während vier Wochen Übergang weiterlaufen.“ Formuliere Kündigungszeitpunkt, Übergangsvergütung und exakt begrenzte Mitwirkung; mache aus dem Übergang keine unbegrenzte Fortleistung.

„Die Beschaffung lehnt die Mindestmenge ab.“ Entferne die Verpflichtung nur, wenn das dem Auftrag entspricht, und prüfe die davon abhängige Preisstaffel. Unveränderte Haftungsregelungen nicht stillschweigend neu verhandeln.
