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name: bewaehrung-56-stgb-positive-sozialprognose
description: "Aussetzung der Vollstreckung zur Bewaehrung nach § 56 StGB. Voraussetzungen positive Sozialprognose Abs. 1 bis 1 Jahr; besondere Umstaende Abs. 2 bis 2 Jahre; Verteidigung der Rechtsordnung Abs. 3. Prognose-Faktoren Vorleben, soziale Bindungen, Reue, Wiedergutmachung, Therapiebereitschaft. Bewaehrungszeit § 56a. Auflagen Weisungen. Schnittstelle 267 Abs. 3 StPO."
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# Strafaussetzung zur Bewaehrung — § 56 StGB

## Worum geht es?

§ 56 StGB ermoeglicht, Freiheitsstrafen unter zwei Jahren zur Bewaehrung auszusetzen. Es ist die zentrale Weiche fuer das spaetere Verhalten des Verurteilten und das wichtigste Verteidigungs-Ziel bei Freiheitsstrafen nahe der Bewaehrungsschwelle.

## Wann brauchen Sie diese Skill?

- Sie verteidigen gegen eine drohende Freiheitsstrafe und wollen Bewaehrung sichern.
- Sie strukturieren das Plaedoyer um die Sozialprognose.
- Sie pruefen ein Urteil ohne Bewaehrung auf Revisionsangriff.
- Sie planen die Bewaehrungsverhandlung mit dem Mandanten (Auflagen, Weisungen, Bewaehrungshelfer).

## Rechtliche Grundlagen

- **§ 56 Abs. 1 StGB** — Aussetzung von Strafe bis 1 Jahr bei positiver Sozialprognose: Es muss zu erwarten sein, dass der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen wird und kuenftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird.
- **§ 56 Abs. 2 StGB** — Aussetzung von Strafe bis 2 Jahre nur bei **besonderen Umstaenden** in der Tat und in der Persoenlichkeit des Verurteilten.
- **§ 56 Abs. 3 StGB** — Aussetzung kann versagt werden, wenn die **Verteidigung der Rechtsordnung** die Vollstreckung gebietet (Strafe von mindestens 6 Monaten).
- **§ 56a StGB** — Bewaehrungszeit 2 bis 5 Jahre, mindestens 2 Jahre.
- **§ 56b, 56c StGB** — Auflagen und Weisungen; vgl. `bewaehrung-auflagen-und-weisungen-56b-c-stgb`.
- **§ 56f StGB** — Widerruf; vgl. `bewaehrungswiderruf-56f-stgb`.
- **§ 56g StGB** — Erlass der Strafe nach Bewaehrungsablauf.

## Strafzumessungs-Grundsatz

Bewaehrung ist **Regelfall** bei Strafe bis 1 Jahr, sofern Sozialprognose positiv ist. Bei Strafe bis 2 Jahre ist Bewaehrung Ausnahme; es muessen **besondere Umstaende** vorliegen.

## Prognose-Faktoren (positiv)

- **Persoenlichkeit**: stabile Lebensfuehrung, keine Vorstrafen, sozial integriert.
- **Vorleben**: keine einschlaegigen Vorstrafen; lange straffreie Zeit.
- **Tatumstaende**: erstmaliger Verstoss, niedrige kriminelle Energie, Notlage.
- **Verhalten nach der Tat**: Reue, Gestaendnis, Schadenswiedergutmachung, TOA (§ 46a StGB), Therapie- oder Suchtberatung in Anspruch genommen.
- **Soziale Bindungen**: Familie, Beruf, fester Wohnsitz, Bindung an Kinder.
- **Lebensplanung**: Ausbildung, Arbeitsstelle, Aussicht auf Stabilitaet.

## Prognose-Faktoren (negativ)

- Einschlaegige Vorbelastung, Wiederholungstaeter.
- Bewaehrungs-Versager in der Vorgeschichte.
- Aktuelle Sucht ohne Therapie.
- Tat in laufender Bewaehrung.
- Fehlende Einsicht oder Vermeidung von Auseinandersetzung.

## "Besondere Umstaende" iSv § 56 Abs. 2 StGB

Bei Strafe ueber 1 bis 2 Jahre. Erforderlich sind Umstaende, die das Gewicht der drohenden Vollstreckung **deutlich** mindern. Typisch:

- Massive Tatfolgen schon beim Taeter (Behinderung, Verstuemmelung in Tatzusammenhang).
- Hohe Strafempfindlichkeit (Sucht-Therapieaufenthalt droht abzubrechen, schwere familiaere Belastung).
- Sehr lange Verfahrensdauer (Vollstreckungsmodell).
- Aussergewoehnliches Nachtatverhalten (komplette Wiedergutmachung, dauerhafte Therapie).

## "Verteidigung der Rechtsordnung" iSv § 56 Abs. 3 StGB

Restriktive Auslegung der st. Rspr.: Nicht jede mediale Empoerung; erforderlich sind besondere Tatumstaende, die das Vertrauen der Allgemeinheit in die Geltung der Rechtsordnung beruehren. **Aktenzeichen vor Zitat in dejure.org/openjur.de verifizieren.**

## Schritt-fuer-Schritt-Anleitung (Verteidigung)

1. **Strafmass-Schwelle** im Blick: Ziel 11 Monate oder 1 Jahr 11 Monate, je nach Konstellation.
2. **Prognose-Vortrag** vorbereiten: Beweise und Beleg sammeln (Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Therapiebescheinigung, Schulbestaetigung).
3. **Sozialbericht** der Bewaehrungshilfe anregen, wenn das hilft (§ 56d StGB Bewaehrungshelfer; auch vorab anhoerend).
4. **Konkret beantragen**: "Wir beantragen, die Strafe nach § 56 Abs. [1/2] StGB zur Bewaehrung auszusetzen. Sozialprognose ist positiv, weil [...]."
5. **Auflagenangebote** vorbereiten (Zahlung an gemeinnuetzige Einrichtung, Therapie, Wiedergutmachung); vgl. `bewaehrung-auflagen-und-weisungen-56b-c-stgb`.
6. **Hilfsweise Reststrafenaussetzung** nach § 57 StGB ansprechen, falls Bewaehrung in erster Instanz nicht zugesprochen wird.

## Schritt-fuer-Schritt-Anleitung (Anklage)

- Bei Strafantrag ohne Bewaehrung: konkrete Begruendung, warum Sozialprognose negativ ist.
- Bei Strafe ueber 1 Jahr und bis 2 Jahre Bewaehrung: konkrete Begruendung, warum keine besonderen Umstaende vorliegen.
- "Verteidigung der Rechtsordnung" sparsam und nur bei konkreten Anhaltspunkten.

## Begruendungspflicht des Gerichts

Wird Bewaehrung **versagt**, muss das Urteil im Strafzumessungsteil konkret darlegen, warum die Sozialprognose negativ ist (§ 267 Abs. 3 Satz 4 StPO). Pauschale Wendungen reichen nicht.

## Typische Fehler

- **Pauschale Prognose** ohne Tatsachenbasis (Verteidigung wie Gericht).
- **Bewaehrung bei Strafe ueber 2 Jahren** beantragt: rechtlich ausgeschlossen.
- **Auflagen/Weisungen** im Bewaehrungsbeschluss nicht ausdifferenziert: Mandant uebersieht Risiko des Widerrufs.
- **Sucht ohne Therapie**: Bewaehrung ohne stoffspezifische Therapieweisung ist riskant.
- **Verfahrensdauer-Kompensation** vergessen.

## Querverweise

- `freiheitsstrafe-strafmass-pruefen` — vor Bewaehrungsfrage.
- `bewaehrung-auflagen-und-weisungen-56b-c-stgb` — Auflagen / Weisungen.
- `bewaehrungswiderruf-56f-stgb` — bei Widerruf.
- `267-iii-stpo-begruendungsanforderungen-strafurteil` — Begruendungspflicht.
- Plugin `fachanwalt-strafrecht` — Plaedoyer-Vorbereitung.

## Quellen und Stand 05/2026

- §§ 56, 56a-g, 57, 57a StGB in der geltenden Fassung.
- § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO.
- BGH-Linie zu "Verteidigung der Rechtsordnung" — Aktenzeichen in dejure.org/openjur.de verifizieren.
- Quellenregel: vgl. `references/zitierweise.md`.
