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name: beweisbeschluss-vorbereiten
description: "Bereitet einen Beweisbeschluss vor: streitige Tatsachen Beweisthema Beweismittel Beweislast Beweisfuehrer Reihenfolge der Beweisaufnahme Zeugen Sachverstaendige Augenschein Urkundsbeweis Parteivernehmung. Beruecksichtigt Paragraf 359 ZPO und die Beweisregel Paragraf 286 ZPO."
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# Beweisbeschluss vorbereiten

Vor der Beweisaufnahme das, was streitig und beweisbedürftig ist, förmlich festhalten.

## Voraussetzungen

1. **Streitige Tatsache** - nicht aus eigener Kenntnis des Gerichts und nicht unstreitig.
2. **Erheblich** - kommt es auf die Tatsache für den Anspruch an?
3. **Beweisbedürftig** - keine offenkundige Tatsache (Paragraf 291 ZPO), keine Beweislastumkehr greift.

## Inhalt nach Paragraf 359 ZPO

1. Streitige Tatsache(n) - Beweisthema
2. Beweismittel (Zeuge mit Name und Adresse / Sachverständiger / Augenschein / Urkunde / Parteivernehmung)
3. Beweisführer (welche Partei)
4. Reihenfolge

## Beweislast

- Kläger trifft Beweislast für anspruchsbegründende Tatsachen.
- Beklagter für anspruchshindernde / -vernichtende Tatsachen und für Einreden.
- Beweislastumkehr in Spezialgesetzen (Paragraf 280 I 2 BGB, ProdHG, Paragraf 7 StVG bei Halterhaftung).

## Beweismass

Paragraf 286 ZPO - volle Überzeugung des Gerichts. Wahrscheinlichkeit alleine reicht nicht.
