---
name: beweislast-bag-9-azr-584-13
description: "Ordnet im Streit um die Leistungs- oder Verhaltensbewertung eines Arbeitszeugnisses die Darlegungs- und Beweislast nach der BAG-Rechtsprechung zu. Erstellt eine fallbezogene Tatsachen- und Beweismittelübersicht für die verlangte Notenstufe."
---

# Darlegungs- und Beweislast bei der Zeugnisnote

## 1. Grundregel

Bestimme zuerst, welche konkrete Gesamt- oder Teilbewertung erteilt wurde und welche Bewertung verlangt wird. Die übliche Zufriedenheitsformel „zur vollen Zufriedenheit“ entspricht einer durchschnittlichen Leistung. Verlangt der Arbeitnehmer eine überdurchschnittliche Bewertung, muss er die hierfür maßgeblichen Leistungstatsachen darlegen und gegebenenfalls beweisen. Bescheinigt der Arbeitgeber eine unterdurchschnittliche Leistung, hat er die schlechtere Bewertung zu begründen und im Streitfall zu belegen. Maßgeblich sind insbesondere BAG, Urteil vom 14. Oktober 2003 – 9 AZR 12/03, und BAG, Urteil vom 18. November 2014 – 9 AZR 584/13.

Diese Verteilung gilt für den Streit über Werturteile. Übertrage sie nicht pauschal auf Tatsachenfehler, äußere Form, Erfüllung, Schlussformeln oder jede behauptete Auslassung.

## 2. Beweisübersicht

Ordne den Streit anhand von Ausgangs- und Zielnote der richtigen Beweislast zu. Für eine Zielnote besser als befriedigend ordne den Arbeitnehmerbehauptungen konkrete Beweismittel zu, etwa Zwischenzeugnisse, Zielerreichung, Beurteilungen, Bonusentscheidungen, Projektresultate, Korrespondenz oder Zeugen mit Beweisthema. Bei einer unterdurchschnittlichen Ausgangsnote 4 oder 5 und Zielnote 3 prüfe dagegen zuerst die Gründe und Belege des Arbeitgebers für die Minderleistung; frage nach konkreten Gegenangaben. Fehlende Arbeitnehmer-Mehrleistungsbelege machen 4→3 nicht zur bloßen Bitte. Trenne vorhandenen Beleg, Behauptung und noch beschaffbaren Nachweis; keine Erfolgsgewissheit allein aus der Beweislastverteilung.

### 2.1. Aussagekraft statt Belegmenge

Frage nach persönlichem Beitrag, Bezugszeitraum, normalen Anforderungen und Bewertungsdimension. Hoher Umsatz beweist ohne Vergleichsmaßstab weder durchgehend sehr gute Qualität noch Führung; ein Unternehmensbonus ist nicht automatisch eine individuelle Leistungsanerkennung. Dokumentierte Spitzenleistungen und Fehler müssen nach Dauer, Bedeutung und individueller Verantwortlichkeit gewichtet werden. Eine Jahresbeurteilung kann einen Abschnitt gut belegen, ohne die gesamte Beschäftigungsdauer abzudecken. Zeugen werden mit konkreter eigener Wahrnehmung und Beweisthema bezeichnet, nicht mit der pauschalen Erwartung, sie würden die Wunschbewertung bestätigen.

BAG, Urteil vom 18. November 2014 – Az. 9 AZR 584/13, Rn. 8 bis 13 und 23 bis 25, [amtlicher Volltext](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-584-13/), verlangt individuellen Leistungsvortrag statt Notenstatistik. Der Bonusgrund kann indizielle Bedeutung haben; die notwendige Konkretisierung hängt auch von der Gegeneinlassung ab. Frage entsprechend nach dem tatsächlichen Grund einer Zahlung und nach konkreten Einwendungen. Fehlerfreiheit ist keine Voraussetzung einer guten Note. Der Anker ersetzt weder Subsumtion noch eine gesicherte Beweisprognose.

### 2.2. Antwortabhängige Empfehlung

Bei Teilantworten aktualisiere nur die belegte Dimension. Widersprechen Unterlagen der Darstellung, benenne beide Angaben und frage nach dem Grund. Ist ein Nachweis endgültig nicht beschaffbar, verlange ihn nicht erneut: Beurteile den vorhandenen Stand, lege die Beweisgrenze im internen Vermerk offen und beschränke die Forderung entsprechend. Ein tatsächlich gewünschter weitergehender Text kann als Verständigungsvorschlag statt als sicherer Anspruch formuliert werden.

## 3. Fortführung des Auftrags

Führe die Beweisbewertung in den laufenden Prüfvermerk, die Ersatzformulierung und gegebenenfalls die außergerichtliche oder gerichtliche Begründung zurück. Frage nur nach einer Leistungs- oder Verhaltenstatsache, die das Ergebnis ändern kann; unabhängige Korrekturen werden abgeschlossen. Nach der Antwort aktualisierst du die betroffene Bewertung ohne Neustart. Ist ein Dokument bestellt, liefere die derzeit tragfähige Fassung und kennzeichne eine weitergehende Variante als beweisabhängig.
