---
name: beweissicherung-testkauf-screenshot-chain
description: "Beweissicherung im Markenrecht organisieren: Testkauf, Screenshot-Protokoll, Hashwerte, Zeugen, Produktvergleich, Chain of Custody, Plattformdaten, Messefund und gerichtsfeste Anlagen im Markenrecht Fashion Luxus."
---

# Beweissicherung, Testkauf und Screenshot

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: MarkenG § 47 Schutzdauer 10 Jahre, § 25 Benutzungsschonfrist 5 Jahre, Widerspruch DPMA 3 Monate, Nichtigkeitsantrag § 50 (10 Jahre Bösgläubigkeit).
- Tragende Normen verifizieren: MarkenG §§ 4, 8, 9, 14, 15, 24 (Erschöpfung), UMV (VO 2017/1001), MMA, GemmuVO, UrhG §§ 2, 69, UWG §§ 3, 4 Nr. 3, 6, EU-Geoblocking-VO, ZollVO 608/2013 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Markeninhaber, Lizenznehmer, Distributor, Online-Marktplatz, Zollbehörde, DPMA, EUIPO, LG (Markensenat), Wettbewerber/Fälscher.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Markenanmeldung, Lizenzvertrag, Selektiv-Vertriebsvertrag, Abmahnung, Zollbeschlagnahme-Antrag, Verletzungsklage, Lookbook, EUIPO-Widerspruch — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Fachkern: Beweissicherung, Testkauf und Screenshot
- **Normen-/Quellenanker:** MarkenG, UMV, DesignG/GGV, UWG, UrhG, GeschGehG, Zoll-/Grenzbeschlagnahme, DSA/Marketplace, Erschöpfung, Rufausbeutung und Schadensersatz.
- **Entscheidende Weiche:** Kennzeichen/Design, Priorität, Benutzung, Verwechslungsgefahr, Bekanntheit, Erschöpfung, Plattformbeweis, Auskunft und Vollstreckung getrennt prüfen.
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.

## Norm- und Beweisanker

- ZPO §§ 371 ff., 415 ff., 420 ff. für Augenschein, Urkunden und Vorlagefragen; ZPO §§ 935, 940 bei Eilbezug.
- MarkenG §§ 14, 18, 19 für Verletzung, Annexansprüche und Auskunft; Zoll-/Produktpiraterierecht gesondert prüfen.
- DSGVO/KUG/Strafrecht beachten, wenn Personen, private Räume, heimliche Aufnahmen oder Kommunikationsinhalte dokumentiert werden.
- Plattform- und Browserdaten sind flüchtig: Originaldateien, Metadaten, Hashwerte und Zeugenvermerk sichern.

## Intake

- Fundort: Shop, Plattform, Messe, Social Media, Ladengeschäft, Import.
- Verletztes Recht und behauptete Verletzung.
- Dringlichkeit, Fristen, Zielgericht, Gegner, Testkaufbudget.
- Vorhandene Screenshots, Fotos, Rechnungen, Ware.

## Prüfprogramm

1. **Beweisziel definieren:** Zeichenverwendung, Herkunftstäuschung, Warenidentität, Lieferweg, Verkäuferidentität, Umfang.
2. **Screenshot-Standard:** URL, Datum, Uhrzeit, Zeitzone, sichtbarer Browser, Suchpfad, vollständige Seite, Quell- oder Archivnachweis.
3. **Testkauf:** Neutraler Käufer, Zahlungsweg, Lieferadresse, Verpackung, Rechnung, Sendungsverfolgung, Entpackungsprotokoll.
4. **Chain of Custody:** Wer hatte wann welche Ware? Fotos, Siegel, Lagerort, Muster.
5. **Anlagenfähigkeit:** K-Anlagen sauber benennen, keine unlesbaren Collagen, Originaldateien sichern.
6. **Zeugenfähigkeit:** Testkäufer, Paketöffner und Fotograf sollten später erklären können, was sie wann gesehen und getan haben.
7. **Eiltempo:** Dringlichkeit nicht durch wochenlange interne Beweissammelroutine selbst widerlegen.

## Warnung

Keine heimlichen oder rechtswidrigen Methoden vorschlagen. Beweissicherung bleibt sauber, reproduzierbar und verhältnismäßig.
