---
name: beweiswuerdigung-mit-richter-input
description: "Strukturierte Beweiswuerdigung nach Paragraf 286 ZPO mit gezielter haendischer Eingabe der Richterin oder des Richters zu Glaubwuerdigkeit Glaubhaftigkeit Aussagekonstanz Realkennzeichen Detailreichtum Widersprueche. Auch fuer Sachverstaendigengutachten Augenscheinsobjekte Urkundsbeweis. Liefert die Begruendung fuer die Entscheidungsgruende."
---

# Beweiswürdigung mit haendischem Richter-Input

Die Beweiswürdigung ist Kernkompetenz der Richterin oder des Richters. Sie laesst sich nicht automatisieren - aber strukturieren.

## Vorgehen

1. **Schritt 1 (automatisierbar)**: Beweismittel sortieren - Zeuge / Sachverständiger / Augenschein / Urkunde / Parteivernehmung. Inhalte aus dem Sitzungsprotokoll übernehmen.
2. **Schritt 2 (haendisch)**: Die Richterin / der Richter trifft die Würdigung. Das Plugin fragt strukturiert ab:
   - **Glaubwürdigkeit des Zeugen**: persönliche Verhältnisse, Eigeninteresse, Belastungsmotivation
   - **Glaubhaftigkeit der Aussage**: Aussagekonstanz, Detailreichtum, Realkennzeichen, raumzeitliche Verknuepfungen, ungewoehnliche Detailangaben, Selbstkorrekturen, eigene Beteiligung
   - **Widersprüche** zu anderen Beweismitteln / Akten
3. **Schritt 3 (automatisierbar)**: Aus der Würdigung den Beweiswürdigungsteil der Entscheidungsgründe formulieren - in vollständigen Sätzen, mit Bezug auf die konkrete Beweisaufnahme.

## Form

Im Urteil immer:
- klare Aussage zur Beweiserhebung
- konkrete Inhaltsangabe der Aussage (kurz)
- die Würdigung mit den oben genannten Kriterien
- Ergebnis (festgestellt / nicht festgestellt)

## Bezugnahme

Auf das Sitzungsprotokoll und auf das Sachverständigengutachten ist nach Paragraf 313 II 2 ZPO konkret Bezug zu nehmen.

## Output

Strukturierte Datei `beweiswuerdigung.md` mit den Aussagen, der Würdigung und der zusammenfassenden Feststellung.
