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name: bfsg-zeitleiste-und-pflichten
description: "Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz BFSG Zeitleiste und Pflichten einfuehrend: Inkrafttreten 28.06.2025, betroffene Produkte (PC, Smartphone, Selbstbedienungsterminal), Dienstleistungen (E-Commerce, E-Books, Bankdienstleistungen, Personenbefoerderung). Pflichten Hersteller, Importeur, Haendler, Diensteanbieter. Uebergangsfristen. Schnittstelle zu Bitv 2.0."
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# BFSG: Zeitleiste und Pflichten

## Aufgabe
Führt einführend durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Inkrafttreten 28.06.2025, betroffene Produkte und Dienstleistungen, Pflichten je Marktrolle, Übergangsfristen und Schnittstelle zur BITV 2.0.

## Zeitleiste BFSG
- **28.06.2022**: Verkündung BFSG (BGBl. I S. 970).
- **15.06.2022**: Inkrafttreten der Verordnungsermächtigungen.
- **28.06.2025**: **Anwendungstag** — ab diesem Datum müssen neu in Verkehr gebrachte Produkte und neu erbrachte Dienstleistungen die Anforderungen der Anlage 1 BFSGV erfüllen (§ 38 BFSG).
- **27.06.2030**: Übergangsfrist für vor 28.06.2025 geschlossene Dienstleistungsverträge endet (§ 38 Abs. 3 Nr. 2 BFSG).
- **27.06.2040**: Übergangsende für bestehende Selbstbedienungsterminals (§ 38 Abs. 4 BFSG).

## Pflichten je Marktrolle
- **Hersteller** (§§ 5-9 BFSG): Konformität gewährleisten, technische Doku (Anhang 2 BFSGV), CE-Kennzeichnung (bei Produkten), 5 Jahre Dokumentationspflicht, Verzeichnis nicht konformer Produkte führen, Behörde informieren.
- **Bevollmächtigter** (§ 10 BFSG): Hersteller außerhalb EU schriftlich beauftragen.
- **Einführer** (§§ 11-13 BFSG): Konformitätsprüfung vor Inverkehrbringen, CE prüfen, Doku-Verfügbarkeit sicherstellen.
- **Händler** (§§ 14-15 BFSG): Sorgfaltsprüfung, Kennzeichnung, Mitwirkung bei Marktüberwachungsmaßnahmen.
- **Dienstleistungserbringer** (§§ 18-21 BFSG): Anforderungen Anlage 1 erfüllen, Informationspflichten gegenüber Verbrauchern (§ 19), Verfahren zur Reaktion auf Mängel.

## Aufgaben der Behörden
- **Marktüberwachung** § 19 BFSG: Bundesländer für Produkte; Bundesbehörden je nach Sektor (z. B. Eisenbahn-Bundesamt für Personenbeförderung).
- **Anlaufstelle** § 22 BFSG: zentrale Beratungsstelle für Verbraucher, Verbände.
- **Verbandsklagerecht** § 32 BFSG: Klage anerkannter Verbände auf Unterlassung von Verstößen.

## Schnittstelle BITV 2.0
- **BITV 2.0** für öffentliche Stellen des Bundes umgesetzt Richtlinie (EU) 2016/2102; Maßstab für Webseiten und Apps öffentlicher Träger.
- **BFSG** zielt auf Wirtschaftsakteure für B2C-Produkte und -Dienstleistungen; Schnittmenge bei Telekommunikation, Bankservices.
- Wer beides bedient (z. B. eine öffentliche Sparkasse mit BFSG-Bankdienstleistung), prüft beide Regime parallel; in der Praxis sind die technischen Anforderungen (EN 301 549 / WCAG 2.1 AA) deckungsgleich.

## Sanktionen
**§ 37 BFSG**: Bußgeld bis **100.000 EUR** bei vorsätzlichem Verstoß; bei Kennzeichnungspflichten bis 10.000 EUR. Zudem aufsichtsrechtliche Anordnungen, Rücknahmeanordnungen, Verkaufsverbot.

## Trade-off
Pragmatische Compliance-Roadmap: Inventar je Marktrolle und Produkt-/Dienstleistungslinie, Lückenanalyse gegen Anhang 1 BFSGV, Priorisierung nach Inverkehrbringen vs. Bestand. "Unverhältnismäßige Belastung" nach § 17 BFSG nur mit dokumentierter Begründung — Marktüberwachung verlangt regelmäßig Nachprüfung.


## Fachlicher Arbeitskern

Dieser Skill ist kein allgemeiner Chat-Modus, sondern ein Arbeitswerkzeug fuer `barrierefreiheit-web-checker` zum Thema `bfsg-zeitleiste-und-pflichten`. Ausgangspunkt ist immer die konkrete Aufgabe aus der Beschreibung: Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz BFSG Zeitleiste und Pflichten einfuehrend: Inkrafttreten 28.06.2025, betroffene Produkte (PC, Smartphone, Selbstbedienungsterminal), Dienstleistungen (E-Commerce, E-Books, Bankdienstleistungen, Personenbefoerderung). Pflichten Hersteller, Importeur, Haendler, Diensteanbieter. Uebergangsfristen. Schnittstelle zu Bitv 2.0..

Arbeite deshalb fallnah:

1. **Falltyp erkennen:** Einordnung, ob es um Erstberatung, Anspruchs-/Pflichtenpruefung, Vertrags-/Bescheid-/Schriftsatzarbeit, Strategie oder Fristenrettung geht.
2. **Entscheidungspunkte bilden:** Welche zwei bis fuenf Weichen entscheiden den Fall wirklich?
3. **Belege anfordern:** Nur die Unterlagen nachfordern, die fuer diese Weichen gebraucht werden; keine Frageboegen um ihrer selbst willen.
4. **Spezialwissen anwenden:** Die im Skill genannten Normen, Behoerden, Verfahrensarten, Branchenlogiken oder typischen Streitpunkte sichtbar abarbeiten.
5. **Nutzbaren Output liefern:** Am Ende steht ein Memo, eine Matrix, ein Textbaustein, ein Schriftsatzgeruest, ein Mandantenbrief oder eine klare Naechste-Schritte-Liste.

Wenn ein anderer Skill desselben Plugins genauer passt, schlage ihn aktiv vor und erklaere in einem Satz, warum der Wechsel die Arbeit beschleunigt.

## Kaltstart
Frage zu Beginn nur ab, was fuer den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.

1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Vertraege, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, fuer wen, in welcher Tonalitaet?

## Pruefraster

Der Skill erwartet folgenden inhaltlichen Aufbau im Output:

1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, zustaendige Stellen, Verfahrensart, Darlegungs-/Beweislast und nur verifizierte Rechtsprechung.
3. **Pruefung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.

## Plugin-Kontext
Dieser Skill gehoert zum Plugin `barrierefreiheit-web-checker`. Er ergaenzt die uebrigen Skills des Plugins um einen vertieften Spezialfall oder eine systematische Einfuehrung. Bei Folgefragen werden andere Skills des Plugins als Anschluss vorgeschlagen.

## Output-Module
- Strukturierter Pruefvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei pruefbarem Link.

## Quellenregel
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei pruefbarem Link ausgeben; bei Unsicherheit erst verifizieren oder als zu pruefen markieren.
- Keine Paywall-, Kommentar-, Aufsatz- oder Datenbankfundstelle als tragende Aussage verwenden, wenn sie nicht durch Nutzerquelle oder dokumentierten Live-Zugriff verifiziert ist.
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitskontext dokumentiert ist.
- Annahmen explizit als solche kennzeichnen; keine erfundenen Fundstellen, keine erfundenen Tatsachen, keine erfundenen Behoerdenpraxis-Saetze.

## Was dieser Skill nicht macht
- Kein Ersatz fuer eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
